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Filmnächte-Streit: Wie Dresden seine prominenten Plätze nutzt

Die Debatte um die Ausschreibung des Königsufers für Konzerte und Kino hat zu einer Grundsatzdebatte um die Plätze in Dresden geführt. Ein Überblick, was wo überhaupt möglich ist.

Von Andreas Weller
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Nur sehr wenige und ausgewählte Veranstaltungen dürfen auf dem Theaterplatz in Dresden stattfinden. Der Semperoper-Open-Air-Ball ist beispielsweise eine Ausnahme.
Nur sehr wenige und ausgewählte Veranstaltungen dürfen auf dem Theaterplatz in Dresden stattfinden. Der Semperoper-Open-Air-Ball ist beispielsweise eine Ausnahme. © Thorsten Eckert

Dresden. Im Streit um die Zukunft der Filmnächte am Elbufer hat der langjährige Macher der Veranstaltung, Jörg Polenz, eine Debatte über die Nutzung prominenter Plätze in Dresden ausgelöst. Dazu gehört die Forderung nach einem grundsätzlichen Konzept, was dort erlaubt sein soll. Daran sollen auch die Dresdner beteiligt werden. Welche Nutzung die Stadt aktuell auf welchen Plätzen vorsieht.

Weshalb gibt es die Debatte in Dresden?

Der Mitbegründer der Filmnächte und Veranstalter des Palais Sommers, Jörg Polenz, sagt, Veranstaltungen auf den prominentesten Plätzen in Dresden müssen zwingend ausgeschrieben werden. Allerdings brauche es dafür ein klares Konzept, wie es auch der Stadtrat vor vielen Jahren gefordert hat. Und die Ausschreibungen müssen zu den jeweiligen Plätzen passen, ein Dauerrecht für einen Veranstalter dürfe es nicht geben.

Gleichzeitig dürften die Plätze aber nicht, wie bisher mehrfach erfolgt, automatisch an den Veranstalter vergeben werden, der am meisten Geld dafür zahlt. Neben dem Preis müssen auch der Inhalt und viele weitere Aspekte gleichwertig bewertet werden.

Wie ist der Stand in der Verwaltung?

Auf Anfrage von Sächsische.de teilt die Stadt mit, dass dem Stadtrat zwar so ein Konzept nicht vorliegt, aber in der Dienstberatung von Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) ein "Nutzungskonzept innerstädtischer Plätze" als "verwaltungsinterne Richtlinie" existiert.

Dieses beinhalte Vorgaben für Wiener Platz, Prager Straße, Dr.-Külz-Ring, Altmarkt, Postplatz, Schloßplatz, Theaterplatz, Neustädter Markt, Hauptstraße/Jorge-Gomondai-Platz, An der Dreikönigskirche und Schlesischen Platz. Jeweils in Spezifik der Lage und Bedeutung wurden daraus sogenannte Teil-Nutzungskonzepte entwickelt.

Am Königsufer kann die Stadt keine Nutzungsvorgaben machen, weil dieses dem Freistaat gehört. Die Stadt vermarktet es lediglich für das Land und man hat sich vor rund 33 Jahren auf Kino und Konzerte geeinigt, weil die Filmnächte-Macher um Polenz mit der Idee dazu an die Behörden herangetreten sind.

Wie steht es um Altmarkt und Neumarkt in Dresden?

Der Altmarkt ist der zentrale Platz und Marktplatz für Dresden. Deshalb ist er laut Stadt für Veranstaltungen, Feste, nicht kommerzielle Promotion und weitere Sondernutzungen vorgesehen. Zu beachten sind die Marktzeiten und der Schallschutz, weil sich dort Wohnungen befinden. Damit ist relativ viel möglich. Die Stadt selbst belegt den Platz in der Vorweihnachtszeit mit dem Striezelmarkt und sonst mit dem Frühjahrs- und Herbstmarkt. Dazu gibt es beispielsweise das "Winterfest".

Für den Neumarkt gibt es engere Vorgaben, weil es mit der Werbe- und Gestaltungssatzung auf den Platz und die angrenzenden Straßen bezogene Vorgaben gibt. Dadurch wird beispielsweise vorgegeben, was für Markisen, Pflanzkübel und Wetterschutzschirme aufgestellt werden dürfen und die Zielstellung von Veranstaltungen wird genau geprüft. Polenz ist beispielsweise mit seinem Palais Sommer auf dem Platz und der Weihnachtsmarkt "Advent auf dem Neumarkt".

Was ist auf der Prager Straße möglich?

Dieser Bereich ist unterteilt. Der Wiener Platz soll für Bahnreisende die "Visitenkarte" der Stadt und "erster Kontakt mit der Innenstadt von Dresden" sein. Dort sind Veranstaltungen aus dem Bereich Sport, Kunst, Kultur und Musik sowie Feste mit gesamtstädtischer und überregionaler Bedeutung, wie das Stadtfest, möglich.

Auch die Anrainer Kugelhaus, Prager Spitze und Deutsche Bundesbahn können Veranstaltungen durchführen, dazu sind nicht kommerzielle Infostände, ambulanter Handel, Freischankflächen, Warenauslagen und Außenverkauf zulässig. Märkte sind auf dem Wiener Platz nicht zugelassen.

Auf der Prager Straße gibt es nur für den Mittelteil Vorgaben. Dort ist einmal im Jahr ein Markt wie der Weihnachtsmarkt "Dresdner Winterlichter" zulässig, aber auch Veranstaltungen und nicht kommerzielle Werbung wie am Wiener Platz.

Der Platz am Dr.-Külz-Ring gilt als prädestinierte Stelle im Bereich der ehemaligen Stadtbefestigung und des Seetors, an der Nord-Süd-Verbindung vom Hauptbahnhof, über die Prager Straße entlang der Augustusbrücke, Hauptstraße bis zum Albertplatz. Auch dort sind Veranstaltungen, überregionale Feste und mehr wie am Wiener Platz zulässig. Freischankflächen dürfen nur direkt an der anliegenden Gastronomie betrieben werden.

Wie sieht es am Postplatz in Dresden mit Veranstaltungen aus?

In erster Linie wird der Postplatz als Umsteigepunkt für die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) gesehen. Gleichzeitig gilt er als Auftakt zum "Kulturquartier" mit Schauspielhaus, Zwinger, Residenzschloss, Semperoper und dem historischen Stadtzentrum. Dort sind ausgewählte Veranstaltungen und Feste erlaubt, sowie Infostände und ein thematischer Weihnachtsmarkt wie aktuell das finnische Weihnachtsdorf. Freischankflächen sind auch dort nur für die Gastro-Betriebe zulässig.

Was ist am Schloßplatz und Theaterplatz möglich?

Der Denkmalschutz für die umliegenden Gebäude macht den Schloßplatz zum "repräsentativen Empfangsplatz" der Stadt und gilt als einer der sensibelsten Plätze der Innenstadt. Deshalb sind dort nur kurzzeitige Veranstaltungen mit Bezug zur umliegenden Bebauung möglich. Laut Stadt werde durch Ein- und Aufbauten "die Würde des Platzes empfindlich gestört". Nur einzelne Musik- und Theaterveranstaltungen von nationaler und internationaler Bedeutung sowie kulturelle Veranstaltungen des Stadtfests sind möglich.

Demgegenüber ist der Theaterplatz ein "festlicher und repräsentativer Vorplatz" der Oper. "Um die Würde und Symmetrie dieses Platzes, der auf das Italienische Dörfchen, die Semperoper, den Semperbau des Zwingers, die Schinkelwache und die Hofkirche bezogen ist, zu wahren, sind wenige eintägige Konzertveranstaltungen mit Bezug zur umliegenden Bebauung, von gesamtstädtischer, überregionaler und internationaler Bedeutung, im Kalenderjahr zulässig", so die Stadt. Der Theaterplatz ist daher im größten Teil des Jahres frei von Veranstaltungen, erst recht von Märkten.

Was ist am Neustädter Markt erlaubt?

Der Neustädter Markt steht mit der Hauptstraße als "Sachgesamtheit und flächenhaften Gartendenkmal" unter Denkmalschutz - Goldener Reiter und Brunnen sind Einzeldenkmale. Das direkte Umfeld des Goldenen Reiters soll von Nutzungen freigehalten werden.

Erlaubt sind thematische Märkte ohne geschlossene Verkaufsstände, Veranstaltungen und Feste, Infostände und ambulanter Handel. Warenauslagen und Freischankflächen sind nur für die dazugehörenden Gewerbebetriebe erlaubt.

Auf der Hauptstraße sind für die Hauptstraße sind thematische Märkte, zum Beispiel der Weihnachtsmarkt "Augustusmarkt", Veranstaltungen und Feste wie das Stadtfest oder das Weinfest erlaubt. Dort sind allerdings Freischankflächen, ambulanter Handel, Warenauslagen und Außenverkauf ohne Verkaufsstände erlaubt.

Auf dem kleinen Platz An der Dreikönigskirche sind kleine und kurzzeitige Veranstaltungen, Infostände und Freischankflächen erlaubt.

Welche Strategie verfolgt die Stadt dabei?

Laut Verwaltung sind die öffentlichen Straßen und Plätze der Dresdner Innenstadt mit der prägenden historischen und rekonstruierten Architektur ikonisch für die
weltweite Wahrnehmung der Stadt. Veranstaltungen sollen dabei die Plätze selbst als auch das städtische Leben "bereichern und vielgestaltige Anregungen für Aufenthalt und Aktivitäten geben".

Nach welchen Regeln werden die Plätze vergeben?

Das ist unterschiedlich, da es neben der Gestaltungssatzung für den Neumarkt auch andere Regelwerke wie die "Jahr- und Spezialmarktsatzung", Dienstleistungskonzessionen zu den thematischen Weihnachtsmärkten und vieles mehr. Es gebe immer Ausschreibungen und Auswahlverfahren, die von Stadtratsbeschlüssen gedeckt sind.

"Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Sondernutzung beispielsweise für private Veranstaltungen und Märkte, welche mittels Antragsstellung erfolgt", so die Stadt. Dabei ist die Sondernutzungssatzung bindend. Dazu gibt es etliche weitere Satzungen, die beachtet werden müssen. Am Ende sind bei jeder Platzvergabe etliche Ämter einbezogen.