SZ + Dresden
Merken

Ist das Bürgerbegehren zum Neustädter Markt doch zulässig?

Die Stadt hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit zum Bürgerbegehren Neustädter Markt geäußert. Deshalb ließ der Verein Historischer Neumarkt ein Gutachten erstellen. Die Ergebnisse überraschen.

Von Kay Haufe
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Gesellschaft Historischer Neumarkt sieht die Unterschutzstellung des Neustädter Marktes kritisch.
Die Gesellschaft Historischer Neumarkt sieht die Unterschutzstellung des Neustädter Marktes kritisch. © Archivfoto: Rene Meinig

Dresden. Sie läuft bereits seit Februar dieses Jahres, die Unterschriftensammlung der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND) für ein Bürgerbegehren zum Neustädter Markt. Aus Sicht des Vereins wurden mit der Unterschutzstellung des Platzes als Denkmal im vergangenen Jahr Tatsachen geschaffen, die völlig im Widerspruch zu den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbes stehen, den die Stadt mit großer Bürgerbeteiligung durchgeführt hatte.

Die Fragestellung der GHND lautet: "Sind Sie dafür, dass vom Königsufer/Elbseite ausgehend die 2019 unter breiter Bürgerbeteiligung entstandenen Wettbewerbsergebnisse verwirklicht werden, die sich am schönen städtebaulichen Zustand vor der Zerstörung orientieren?"

Anfang Mai hatte die Stadtverwaltung jedoch mitgeteilt, dass das Begehren möglicherweise unzulässig ist. "Das Bürgerbegehren entspricht nicht den Vorgaben der Paragrafen 24 und 25 der Sächsischen Gemeindeordnung und dürfte deshalb unzulässig sein", hieß es von der Verwaltung. Dies habe eine Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ergeben.

Gutachten bemängelt Unterschriftensammlung

Die GHND reagierte entsetzt auf diese Feststellung. Zumal es im Vorfeld Abstimmungen mit dem Bürger- und dem Rechtsamt der Stadt gegeben habe. Um die Rechtmäßigkeit der Fragestellung prüfen zulassen, hat der Verein ein Rechtsgutachten bei Professor Christopher Schmidt von der Hochschule Esslingen in Auftrag gegeben. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Fragen der sachunmittelbaren Demokratie und hat seine Erkenntnisse am Freitagnachmittag vorgestellt.

Schmidt kam bei seiner umfassenden Prüfung der Zulässigkeit zur Feststellung, dass keine Bedenken bestehen. Mit einer kleinen Einschränkung. Die Unterschriftensammlung hat bereits am 13. Februar begonnen, das Begehren wurde aber erst am 16. Februar amtlich angezeigt. Deshalb dürfen die bis zum 15. Februar eingegangenen Unterschriften nicht mitgezählt werden, sagt Schmidt.

Für den Vorstandsvorsitzenden der GHND war das Ergebnis der Prüfung eine große Erleichterung. "Jetzt haben wir keine Bedenken mehr, weitere Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln", sagt Torsten Kulke. Zeit dafür ist noch bis Februar kommenden Jahres.

Kritik an der Vorgehensweise der Stadt kam bereits von Linken-Stadtrat Tilo Wirtz. Während man über die Fehler bei der Aufstellung des OB-Kandidaten Hilbert großzügig und nachsichtig hinweggesehen habe, nehme man es bei der Fragestellung der GHND recht genau, was befremdlich wirke.