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Kita Conni in Dresden: Verwaltungsgericht entscheidet über Schließung

Nach einer Elternbeschwerde wollte das Landesjugendamt die Kita des AZ Conni in der Dresdner Neustadt schließen. Die politische Ausrichtung der Kita wurde kritisiert. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Von Connor Endt
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Über die Zukunft der Kita Conni in Dresden-Neustadt hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden.
Über die Zukunft der Kita Conni in Dresden-Neustadt hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden. © Marion Doering

Dresden. Die Kindertageseinrichtung des AZ (Alternatives Zentrum) Conni in der Dresdner Neustadt muss vorerst nicht schließen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom Freitag hervor.

Der Verein AZ Conni e.V. betreibt in der Dresdner Neustadt neben einem Jugendzentrum und weiteren Projekten im Dachgeschoss des Anwesens eine Kindertagesstätte. Im Herbst letzten Jahres erhielt das zuständige Landesjugendamt beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftliche Zusammenarbeit Kenntnis von einer Elternbeschwerde.

Demnach hatte die Kita Conni dem Vater eines Kindergartenkindes Hausverbot erteilt. Dieses wurde damit begründet, dass der Vater Polizist sei und die Anwesenheit von Polizisten auf dem Gelände im Hinblick auf die Jugendarbeit problematisch sei.

Landesjugendamt: Zweifel, ob AZ Conni-Betreiber freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen

Mit Bescheid vom 19. Dezember 2023 hat das Landesjugendamt die Erlaubnis für den Betrieb der Kindertagesstätte zurückgenommen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, es liege eine generelle Gefährdung des Kindeswohls vor, weil wesentliche Zweifel daran bestünden, ob der Träger der Kindertageseinrichtung die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik anerkenne.

Insoweit wurde neben dem Hausverbot auch ein auf der Internetseite des Zentrums eingestelltes Veranstaltungsplakat berücksichtigt, das mit "No Nazis, No Cops" überschrieben ist. Eine Rolle spielte demnach auch die Tatsache, dass in dem Gebäude Veranstaltungen von Gruppierungen stattfänden, die vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet würden.

Der Conni e.V. wehrte sich damals gegen den Widerruf der Betriebserlaubnis, forderte eine Aufschiebung der Klage.

Kita Conni darf vorerst weiter betrieben werden

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat dem Antrag nun stattgegeben, also die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Damit darf die Kindertagesstätte vorläufig weiter betrieben werden. Begründet hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung damit, dass die Voraussetzungen der gesetzlichen Grundlage für eine Rücknahme der Erlaubnis mangels hinreichend konkreter Gefährdung des Kindeswohls nicht vorliegen dürften. Dass das Gelände vom Antragsteller als Schutzraum betrachtet würde, aus welchem Polizisten auch privat herausgehalten werden sollen, sei der – hier nicht zu überprüfenden – Jugendarbeit des Antragstellers geschuldet und habe keinen Bezug zur Konzeption und Praxis der Arbeit in der Kindertagesstätte.

Die Überschrift "No Nazis, No Cops" sei von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt und könne im Lichte der "Schutzraumproblematik" so verstanden werden, dass Polizisten und Nazis im Sinne einer Aufzählung als Adressaten der mit dem Plakat beworbenen Veranstaltung ausgeschlossen werden sollen. Dabei gebe es keine "inhaltliche Gleichsetzung der beiden Gruppen".

Die etwaige Nutzung von Räumen des Anwesens (nicht solchen der Kindertagesstätte) durch linksextremistische Gruppen könne für sich genommen eine Unzuverlässigkeit des Antragstellers nicht begründen. Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht erheben.