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Ministerium: Doch Maskenpflicht in Taxis

Zuerst hatte das Sozialministerium nur von einer Empfehlung gesprochen. Auf Nachfrage der Taxigenossenschaft wurde dies jetzt korrigiert.

Von Daniel Krüger
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Fahrer und Kunden sind verpflichtet, in Dresdner Taxis eine Maske zu tragen.
Fahrer und Kunden sind verpflichtet, in Dresdner Taxis eine Maske zu tragen. © Jörg Carstensen/dpa

Dresden. In Dresdner Taxis gilt doch eine umfassende Maskenpflicht für Fahrer und Kunden. Das hat das sächsische Sozialministerium nach einer internen juristischen Prüfung  mitgeteilt. Das Schreiben, das an die Taxigenossenschaft Dresden verschickt wurde, liegt der SZ vor. 

Diese Ausnahmen nennt das Ministerium

Darin heißt es wörtlich: "Taxis gelten als öffentliche Verkehrsmittel und fallen daher unter die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Konkret bedeutet dies, dass sowohl Fahrgäste als auch Taxifahrer eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu tragen haben." 

Ausnahmen seien nur bei Leerfahrten möglich oder wenn es andere Schutzmaßnahmen wie etwa eine Trennscheibe gebe. Auch mit ärztlichem Attest oder einem entsprechenden Schwerbehindertenausweis könnte eine Ausnahme gelten. 

1,50 Meter Abstand? In keinem Taxi möglich

Damit korrigiert das Ministerium eine Antwort auf eine Anfrage von Sächsische.de zur Maskenpflicht in Taxis, in der es Mitte Oktober hieß, diese sei nur eine Empfehlung. Die Taxigenossenschaft Dresden hatte hingegen schon Anfang September auf Facebook eindringlich auf die Maskenpflicht hingewiesen. 

Bereits während der ersten Welle sei man mit Juristen aus dem Sozialministerium im Gespräch gewesen und hätte dort bestätigt bekommen, dass Taxis rechtlich zu den Öffentlichen Verkehrsmitteln gehören, sagt der Vorsitzende der Genossenschaft, Jan Kepper. 

"Man hat uns gesagt, dass deshalb in Taxis Maske getragen werden muss, auch weil der Mindestabstand quasi nie eingehalten werden kann. Das ist einleuchtend gewesen, denn 1,50 Meter können Sie selbst im Großraumtaxi nicht herstellen", sagt Kepper. 

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Er findet es gut, dass nun Klarheit herrscht. "Eine reine Empfehlung wäre ein Widerspruch in sich und ein Freifahrtschein für Fahrer, die Masken ablehnen", sagt er. 

In den letzten Wochen hatte die Dresdner Taxigenossenschaft vermehrt Beschwerden von Fahrgästen erhalten, weil Fahrer keine Maske getragen haben. Ein Leser hat gegenüber der SZ berichtet, dass mehrere Fahrer sogar explizit abgelehnt hätten, eine Maske zu tragen und teils mit Witzen oder Ausreden auf seine Bitte reagiert hätten. 

Bis zu 50 Prozent Krankenfahrten

Die Taxigenossenschaft hat auf diese Häufung mit Sanktionen reagiert. Fahrer, die sich weigern, eine Maske zu tragen, dürfen keine Krankenfahrten mehr machen. Die Genossenschaft organisiert einen Großteil der Fahrten in der Stadt über eine Funkzentrale, insgesamt erhalten 160 selbstständige Taxiunternehmer und ihre Angestellten über die Nummer 211 211 Aufträge für Fahrten.

Davon sind bis zu 50 Prozent des Tagesgeschäfts Krankenfahrten, also Transporte und Abholungen von und zu Kliniken und Praxen, häufig sind die Fahrgäste krebskrank oder auf Dialysen angewiesen. 

So hoch ist das Bußgeld für Maskenmuffel im Taxi

Gerade in Zeiten steigender Zahlen will die Taxigenossenschaft vermehrt darauf achten, dass sich die Kunden gut betreut fühlen, so die zweite Vorsitzende, Anja Zimmermann. Beschwerden können per Mail oder Brief bei der Taxigenossenschaft eingereicht werden - und neuerdings auch bei der Stadt.

Denn wie das Sozialministerium mitteilt, werden "Verstöße gegen die Pflicht (...) durch die Ordnungsbehörden sanktioniert und sind mit 60 Euro Bußgeld belegt." Damit haben Fahrgäste jetzt auch die Möglichkeit, rechtlich gegen Maskenmuffel im Taxi vorzugehen. 

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