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Neue Einreiseregeln: Kleiner Grenzverkehr zu Polen bleibt offen

Es gelten neue Einreisebedingungen für Urlaubsrückkehrer. Der kleine Grenzverkehr zwischen Görlitz und Zgorzelec bleibt aber möglich.

Von Susanne Sodan
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Symbolbild. Ein Risikogebiet ist Polen seit Ende Mai nicht mehr. Für Reiserückkehrer gilt aber seit Sonntag eine generelle Testpflicht - mit Ausnahmen.
Symbolbild. Ein Risikogebiet ist Polen seit Ende Mai nicht mehr. Für Reiserückkehrer gilt aber seit Sonntag eine generelle Testpflicht - mit Ausnahmen. © Fotograf: xcitepress

Die Bundespolizei kontrolliert an den Grenzen stichprobenartig auf die Einhaltung der neuen Regelungen für Reiserückkehrer. So auch in Görlitz, bestätigt Holger Uhlitzsch, Sprecher der Bundespolizei in Pirna.

Die Kontrollen sind flächendeckend, also auch im Görlitzer Raum an der Grenze zu Polen, "und im Süden des Landkreises an der Grenze zu Tschechien", erklärt Uhlitzsch.

Um feste Grenzkontrollen handelt es sich dabei nicht, "sondern wir achten im Rahmen unserer Fahndungskontrollen auf die Einhaltung der 3-G-Regeln", erklärt Michael Engler, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Der Fokus der Fahndungskontrollen liegt auf den Autobahnen, also der A4 bei Görlitz. Der erste Tag mit der neuen Regelung, der Sonntag, sei ruhig verlaufen und ohne besondere Vorkommnisse, "es war unauffällig", sagt Engler.

Kleiner Grenzverkehr bleibt offen

Reiserückkehrer müssen seit diesem Sonntag bei Einreise nach Deutschland einen Negativ-Test, einen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können. Die Regelung galt bislang nur für Flugreisende, nun auch, wenn man mit dem Auto oder der Bahn nach Deutschland zurückreist.

Nicht betroffen sind davon zum Beispiel Berufspendler. Auch der kleine Grenzverkehr bleibt - zumindest auf sächsischer Seite - ohne Test möglich, "also bei kurzen Aufenthalten etwa zur Versorgung oder zum Tanken", erklärt Holger Uhlitzsch. Laut Bundesgesundheitsministerium sind Ausnahmen vorgesehen für Grenzpendler, also "Personen, die aus beruflichen Gründen, zu Studien- oder Ausbildungszwecken regelmäßig eine Grenze überqueren" sowie für Tagespendler, "die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten oder nach weniger als 24 Stunden wieder in Deutschland einreisen".

Allerdings: In Polen gilt für Einreisende aus der EU, zu der Deutschland gehört, eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Diese gilt nicht für Personen, die geimpft sind, Genesene sowie Personen, die einen Negativ-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ziel der neuen Einreiseverordnung ist, eine Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien zu verhindern. Im Landkreis Görlitz ist die Corona-Lage aktuell weiterhin entspannt. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist zum Sonntag laut dem RKI leicht gesunken, von 2 auf 1,6. Anders sieht es etwa in Dresden aus, wo die Inzidenz weiterhin über 10 liegt und seit Sonnabend zum Beispiel wieder die Maskenpflicht beim Einkaufen und in anderen öffentlichen Einrichtungen wie Museen gilt.

Coronazahlen in Polen niedrig

Polen war vor allem von der dritten Coronawelle im Frühjahr hart getroffen. Seit Mitte April waren die Zahlen kontinuierlich gesunken. Als Risikogebiet gilt Polen seit Ende Mai nicht mehr. Damit fiel auch die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Sachsen weg.

Seit vorigem Sonntag entfällt generell die Kategorie als "einfaches Risikogebiet", um die Einreiseregeln zu vereinfachen, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Die neue Regelung zu Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko beinhaltet zwei Kategorien: Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet. Bei Rückkehr aus den betroffenen Ländern müssen auch Grenzpendler und Tagespendler über einen Nachweis verfügen. Polen gehört aber nicht dazu. Laut WHO meldete das Nachbarland am Freitag 156 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Keine deutliche, aber eine leichte Steigerung im Vergleich zu Anfang Juli deuten die aktuellen Zahlen in Polen aber an.