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Polen ab Sonntag Hochinzidenzgebiet

Die neue Einstufung gab die Bundesregierung am Freitagabend bekannt. Was jetzt auf die Grenzpendler auch in Görlitz zukommt.

Von Susanne Sodan
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Die Polizei kontrolliert an der Altstadtbrücke Grenzpendler. Die müssen voraussichtlich jetzt zweimal wöchentlich einen Coronatest vorlegen.
Die Polizei kontrolliert an der Altstadtbrücke Grenzpendler. Die müssen voraussichtlich jetzt zweimal wöchentlich einen Coronatest vorlegen. © Matthias Wehnert Photos

Die Nachricht kam von der IHK, noch bevor sie das RKI veröffentlicht hat: Polen wird als Hochinzidenzgebiet eingestuft werden.

Beim RKI wurden zuletzt die Republik Moldau und Tansania als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Am Freitagmittag war Polen noch nicht dabei. Am Abend dann wurde bekannt, dass die Bundesregierung Polen ab Sonntag als Hochinzidenzgebiet einstuft.

Überraschend kommt das nicht. Am Mittwoch ist Polen erneut in den landesweiten Lockdown gegangen, wegen immer weiter steigender Fallzahlen. Am Mittwoch registrierte das polnische Gesundheitsministerium rund 25.000 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Am Donnerstag waren es laut WHO über 27.200, am Freitag 26.000. Vor allem die britische Virusmutation sorgt für eine Vielzahl der Fälle. Auch die Belastung in den Kliniken in Polen ist wieder deutlich höher als im Januar. Am Mittwoch sagte Gesundheitsminister Adam Niedzielski, 72 Prozent der Betten für Coronapatienten seien ausgelastet.

Bereits am Mittwoch gab es aufgrund dieser Entwicklung die Vermutung, auch bei der IHK, dass Polen vom Bund als Hochinzidenzgebiet eingestuft werden könnte. Seit Oktober gilt Polen bereits als Risikogebiet. Die Einordnung als Hochinzidenzgebiet betrifft in erster Linie die Berufspendler.

Für sie gibt es Ausnahmen von der zehntätigen Quarantänepflicht, die nach der sächsischen Quarantäneverordnung für Rückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet gilt. Für Berufspendler, die von Polen nach Sachsen einreisen, galt dafür bislang eine Testpflicht einmal pro Woche. Am Dienstag hat Sachsen seine Quarantäneverordnung angepasst. Für die Risikogebiete bedeutet das keine Änderung - aber für die Hochinzidenzgebiete. Der Freistaat hat unter anderem beschlossen, dass Berufspendler aus den Hochinzidenzgebieten sich zweimal wöchentlich testen lassen müssen.

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