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Hat ein betrunkener Mann in einem Meißner Park uriniert und onaniert?

Ein 42-Jähriger soll im Käthe-Kollwitz-Park in Meißen masturbiert haben. Vor Gericht bestreitet er den Vorfall, seine rassistische Beleidigung gibt er aber sofort zu.

Von Martin Skurt
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Der Spielplatz im Käthe-Kollwitz-Park in Meißen: Wer in der Nähe davon am Nachmittag pullert, sollte sich über belästigte Mütter nicht wundern. So wie ein Angeklagter am Meißner Amtsgericht.
Der Spielplatz im Käthe-Kollwitz-Park in Meißen: Wer in der Nähe davon am Nachmittag pullert, sollte sich über belästigte Mütter nicht wundern. So wie ein Angeklagter am Meißner Amtsgericht. © Claudia Hübschmann

Auf die Frage der Urkundenbeamtin, ob er der Angeklagte zur Gerichtsverhandlung wegen exhibitionistischer Handlungen sei, antwortet der 42-Jährige: "Ja, ich kann das nicht so einfach auf mir sitzen lassen." Der Meißner ist sichtlich aufgebracht. Gegen seinen Strafbefehl hat er Einspruch genommen. Bei Beginn der Verhandlung unterbricht er die Richterin. So sagt sie, dass sie drei Zeugen geladen habe, von denen keiner anwesend sei. "Dann ist doch die Anklage ungültig", platzt es aus dem Mann heraus. Die Richterin stoppt seine Aufregung sogleich mit ruhiger Stimme. Daraufhin ist er zunächst still.

Er soll im Käthe-Kollwitz-Park im Mai 2023 an einen Baum gepinkelt haben. Und zwar in der unmittelbaren Nähe zum Spielplatz. Das habe eine Mutter gesehen und sich belästigt gefühlt. Sie habe daraufhin beobachtet, wie er nach dem Urinieren seinen Penis schüttelte. Daraufhin näherte sich die Geschädigte, deren Nationalität im Gericht nicht mitgeteilt wurde, dem Angeklagten und drückte ihr Missfallen aus. Der 42-Jährige beleidigte sie wiederum als "Fotze" und "Scheiß Ausländerin" bzw. sagte "Ausländer raus". Er hatte dabei mehr als drei Promille intus, wie die Polizei bei einem freiwilligen Atemalkoholtest ermittelte.

"Einheimische Frauen hätten kurz weggeschaut"

Seine Taten erklärt der Mann damit, dass es ein anstrengender Tag für ihn gewesen war. Der arbeitslose sowie gelernte Beton- und Stahlbetonbauer hätte "Ämterkram" erledigt. Zur Entspannung sei er in einen Dönerladen auf der Neugasse gegangen, um ein paar Bier zu trinken. Dort habe er eine Person mit Migrationshintergrund gefragt, was er arbeite. Er sitze ja den ganzen Tag im Döner-Imbiss. Dass der Mann mit 55 Jahren Rente beziehe, empfand der Angeklagte als ungerecht. Zudem ist er schockiert, als er zum 42-Jährigen gesagt haben soll: Das gehe ihn nichts an. Frustriert und angetrunken sei der Angeklagte in den Käthe-Kollwitz-Park gegangen, der seiner Ansicht nach als "Säuferpark" bekannt sei. Dort habe er mit einem Kumpel weiter getrunken und musste pinkeln gehen.

"Einheimische Frauen und Kinder hätten kurz weggeschaut", sagt der Angeklagte. Denn die kennen die Situation im Park und würden sich wegen so einer Kleinigkeit nicht aufregen. Der Beamte, der ihn im Park vernommen habe, hätte das ähnlich gesehen. Kurz gedeutet: Das bestätigt sein Vorurteil, dass es eigentlich das Problem der Frau gewesen ist und nicht, dass er in der Nähe eines Spielplatzes seinen Penis zum Pinkeln herausgeholt hat. Die Staatsanwältin ermahnt ihn deswegen ebenso, er hätte vielleicht auf eine öffentliche Toilette oder in eine ruhigere Ecke gehen sollen. Das sieht der Mann trotz seines Ärgers im Gerichtssaal schließlich auch ein.

Richterin: "Pullern Sie nicht mehr neben einem Spielplatz"

Schließlich glauben ihm Richterin und Staatsanwältin, dass er nur betrunken uriniert habe. "Die Beleidigung geben Sie aber so zu?", fragt die Staatsanwältin nach. "Ja, ich hätte meinen Mund halten sollen, aber ich hatte so einen Hass. Beim Alkohol-Trinken kommt so etwas raus", meint er. Man könnte ihm vorhalten, dass nur etwas herauskommen könne, was auch in einem drinnen sei. Jedenfalls gibt der Angeklagte an, dass er sich um sein Alkoholproblem kümmere. Ein Arzt hätte ihm bescheinigt, dass er krank sei. "Das soll aber keine Entschuldigung fürs Pullern sein." Nach einer Entgiftung wolle er nun zur Suchtberatung und zum Therapeuten gehen. "Ich bin 42 Jahre alt, so kann es nicht mehr weitergehen."

Am Ende wird der Tatvorwurf des Exhibitionismus eingestellt, und er erhält nur eine Strafe von 15 Euro zu 15 Tagessätzen für die Beleidigung. "Ich stehe dazu." Nach dem Urteil der Richterin redet er sich heiß und meint: Wenn es der Frau nicht gefalle, dass er in den Park uriniere, solle sie doch nach Hause gehen. Die Richterin ermahnt ihn: "Passen Sie auf, dass Sie sich nicht um Kopf und Kragen reden. Gehen Sie nach Hause und pullern Sie nicht mehr neben einem Spielplatz." Als er den Gerichtssaal verlässt, meinte er nur zu den Anwesenden: "So, jetzt habt ihr gelernt, nicht in der Nähe eines Spielplatzes zu pinkeln."