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Das sind die neuen Corona-Regeln in Sachsen

Familienfeiern, Kitabesuch, Musikclubs: Was ab dem 27. Juni 2020 erlaubt ist und was nicht. Ein Überblick.

Von Franziska Klemenz & Andrea Schawe & Karin Schlottmann
 8 Min.
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Ab dem 30. Juni werden die Beschränkungen wegen des Coronavirus in Sachsen weiter gelockert.
Ab dem 30. Juni werden die Beschränkungen wegen des Coronavirus in Sachsen weiter gelockert. © Robert Michael/dpa

Sachsens Regierung hat sich auf weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen geeinigt. Am Dienstag hat das Kabinett eine neue Verordnung beschlossen. Es sei nach wie vor Vorsicht geboten, sagte Uwe Gaul, Staatssekretär im Sozialministerium. Das zeige sich angesichts der derzeitigen deutschlandweiten Entwicklung mit Hotspots in Nordrhein-Westfalen und der Ausbrüche in Schulen in Augustusburg, Roßwein und Leipzig. 

Nach SZ-Informationen wurde die Verordnung am Donnerstag noch einmal überarbeitet. Sie gilt nun schon ab Sonnabend, 27. Juni, statt erst kommenden Dienstag. Ergänzt wurde, wie mit Besuchern aus Hotspots umgegangen werden soll.

Wie viele Menschen darf ich fortan sehen?

Die Vorschriften zum Einhalten von Mindestabständen und zu Kontaktbeschränkungen werden erneut verlängert. Demnach sind in der Öffentlichkeit weiterhin nur Treffen mit Personen eines anderen Hausstands oder mit bis zu zehn weiteren Personen erlaubt. Private Zusammenkünfte im eigenen Haushalt sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig.

Wird die Maskenpflicht gelockert?

Nein, noch nicht. In Bus, Bahn, Läden und auf Demonstrationen bleibt die Gesichtsmaske Pflicht. Diskutiert wird, ob zukünftig beim Einkaufen auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden kann. "Soweit sind wir derzeit aber noch nicht", sagte Uwe Gaul. Ob das ab dem 17. Juli möglich sein wird, hänge von den künftigen Infektionszahlen sowie vom Vorgehen in den anderen Bundesländern ab.

Sind Feiern wieder erlaubt?

Ja. Familienfeiern sind nun mit maximal 100 Gästen zugelassen. Bisher war die Teilnehmerzahl auf 50 begrenzt. Das gilt etwa für Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage sowie Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern, die auch in Gaststätten stattfinden können. Die Personen sollten aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis kommen – nur so ist eine Nachverfolgung im Infektionsfall möglich. In geschlossenen Räumen ist das Infektionsrisiko um ein Vielfaches höher als unter freiem Himmel - um Ansteckungen zu vermeiden, ist die Feier im Freien die bessere Alternative. Auch bei Feiern gelten Hygieneregelungen und der Mindestabstand. Wer tanzen wolle, solle Tänze bevorzugen, bei denen man sich nicht zu nahe kommt.

Was ändert sich an Kitas und Schulen mit der neuen Verordnung?

Kinderkrippen und Kindergärten können ab 29. Juni wieder zum Regelbetrieb und ihren pädagogischen Konzepten zurückkehren. Die Hygieneauflagen zur strikten Gruppentrennung innerhalb des Gebäudes und auch auf dem Gelände können aufgehoben werden. Durch die Betreuung in festen Gruppen sind die Öffnungszeiten in den meisten Einrichtungen derzeit deutlich verkürzt. Nur so konnte der zusätzliche Personalaufwand ausgeglichen werden. "Nach ausführlicher Beratung mit Infektiologen, Vertretern der Kitapraxis und den Trägern von Kindertageseinrichtungen haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen", sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). "Im Kitabereich haben wir kein signifikant wahrnehmbares Infektionsgeschehen zu verzeichnen." Piwarz erhofft sich davon eine Entlastung des Personals und eine Verringerung des organisatorischen Aufwands. 

Beim Bringen und Abholen der Kinder müssen Eltern aber weiterhin einen Mund-Nase-Schutz tragen und ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten. Auch die Kontaktpersonen müssen weiterhin dokumentiert werden.  Für den Hort bleiben die festen Gruppen vorerst analog zu den Grundschulen bestehen. Erst ab 17. Juli sollen die Einschränkungen wegfallen, weil der Betrieb in den Ferien ein anderer ist.  

Auch die tägliche Gesundheitsbestätigung in Kitas und Grundschulen bleibt weiterhin nötig. Die Eltern müssen aber nur noch erklären, dass das Kind symptomfrei ist und nicht mehr die komplette Familie. Das Robert-Koch-Institut will bis Ende der Woche eine weitere Konkretisierung der typischen Symptome von Covid-19 bei Kindern -  insbesondere wiederholtes Husten, Fieber oder Halsschmerzen - veröffentlichen, die Sachsens Kultusministerium beachten wird, so Piwarz. 

Zeugnisausgaben, Abschlussfeiern oder Elternabende sind unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt. Ob Grundschulkinder zur Schule gehen, dürfen weiterhin die Eltern entscheiden. Für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klassenstufe bleibt es bis zu den Sommerferien beim eingeschränkten Regelbetrieb, sie besuchen den Unterricht in den Schulen abwechselnd in Gruppen auf Abstand und haben sonst Fernunterricht.

Darf ich meine Angehörigen in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen wieder regelmäßig sehen?

Ja, aber unter Vorbehalt. Die Einrichtungen müssen Konzepte vorlegen, um die Besucherzahl zu begrenzen und so massenhafte Infektionen verhindern. Außerdem müssen Besucherinnen und Besucher weiterhin auf Abstand achten, Gesichtsmasken tragen und ihre Kontaktdaten beim Besuch hinterlegen.  

Können wieder Konzerte stattfinden?

Nein. Das Verbot von Großveranstaltungen mit 1.000 Menschen und mehr gilt deutschlandweit bis Ende Oktober. Darauf hatten sich die Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel geeinigt. Jedoch sieht die Einigung auch Möglichkeiten für Ausnahmen zu. Das Verbot gelte für solche Veranstaltungen, "bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist". Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte in Aussicht gestellt, dass im Freistaat Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern mit behördlichen Hygieneauflagen bereits ab dem 1. September wieder möglich seien. Ziel sei es, dass auch Sportstadien wieder genutzt werden können.