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Honig-Streit: Böhmermann verliert gegen Meißner Imker

Im Rechtsstreit zwischen Jan Böhmermann und Imker Rico Heinzig hat das Landgericht Dresden am Mittwoch seine Entscheidung verkündet: zugunsten des Imkers.

Von Andre Schramm
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Rico Heinzig steht neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann.
Rico Heinzig steht neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann. ©  Archiv: dpa/Sebastian Kahnert

Meißen/Dresden. Der Meißener Imker Rico Heinzig hat sich erfolgreich gegen einen Verbotsantrag des prominenten TV-Moderators Jan Böhmermann gewehrt. Eine Zivilrichterin des Landgerichts Dresden gab dem Bienenzüchter und Honigproduzenten auf ganzer Linie Recht. Sie wies am Donnerstag Böhmermanns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.

Richterin Heike Kremtz begründete, Böhmermann könne keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberlandesgericht Dresden möglich.

Imker hat alles richtig gemacht

Böhmermann hatte in seiner Sendung "Magazine-Royale" am 3. November 2023 Bienen-Startups durch den Kakao gezogen und ihnen unterstellt, sie würden mit der Dummheit von Menschen "businessmäßig cash machen". Richterin Kremtz konstatierte, weder Böhmermann selbst noch sein Recherche-Team hätten jener Seite, die in der Kritik stand, Gelegenheit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Heinzig hatte erst durch die besagte TV-Sendung von der Kritik erfahren. Offenbar gab es wohl nach der Sendung Anrufe von Bienenpaten bei Heinzigs Firma MyHoney, in denen sich über die Seriosität ihrer Patenschaft erkundigt wurde. Zu den journalistischen Grundsätzen gehöre es jedoch, betonte Kremtz, vor einer Veröffentlichung allen Seiten die Möglichkeit einer Stellungnahme einzuräumen.

Der Imker brachte daraufhin eine Honigedition "Beewash-Honey" auf den Markt und warb dafür mit dem Konterfei von Böhmermann. Auf einem Plakat dazu war Böhmermann als "Führender Bienen- und Käferexperte" abgebildet. Dazu merkte die Richterin an, dass auch Jan Böhmermann das Recht am eigenen Bild zusteht und niemand ungefragt abgebildet werden darf.

"Ein freundliches, spitzbübisches Gesicht"

Allerdings gebe es Ausnahmen, und zwar dann, wenn die Verwendung eines Bildnisses vom Kunsturhebergesetz gedeckt ist. "Bildnisse dürfen ohne Einwilligung verwendet werden, wenn diese in den Bereich der Zeitgeschichte fallen oder an tagespolitische, gesellschaftliche Geschehnisse anknüpfen", sagte Kremtz. Voraussetzung: Die berechtigten Interessen des Abgebildeten dürften nicht verletzt werden. Heißt: Derjenige auf dem Foto darf beispielsweise nicht unvorteilhaft abgebildet sein.

Da sich Heinzig einer Szene aus besagter Sendung bedient hatte, die zuvor auch schon ein Millionenpublikum zu Gesicht bekam, sei das also eher unproblematisch, jedenfalls fürs Gericht. "Ein freundliches, spitzbübisches Gesicht", befand Kremtz.

Ebenfalls zugunsten des Bienenmanns wurde die Tatsache gewertet, dass die Kampagne einen zeitlichen Bezug zur Sendung hatte, und nicht allein kommerzielle Zwecke verfolgte. Der Honig landete schon wenige Tage nach der ZDF-Folge im Handel. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Imker auch den Zusammenhang zwischen der Sendung und dem Biohonig deutlich gemacht – über einen QR-Code auf dem Deckel, der zu entsprechenden Videos führte. Zudem gibt es Texten auf seiner Webseite, die den Sachverhalt erklären.

Böhmermanns Anwalt hatte zuvor auch kritisiert, dass beim Honig und Plakat der Eindruck entstünde, sein Mandant identifiziere sich mit dem Produkt – vor allem bei Kunden, die die Sendung nicht gesehen hätten. Dem widersprach die Richterin. "Herr Böhmermann ist bundesweit bekannt, und zwar als Moderator und nicht als Bienen- und Käferexperte", sagte sie. Das Plakat sei als satirische Auseinandersetzung erkennbar gewesen, auch für den Durchschnittsadressaten.

Zudem sei die Berichterstattung zu Heinzigs Kampagne stets als augenzwinkernden Gegenschlag zu verstanden gewesen. Am Ende wurden die schutzwürdigen Belange der Imkerei höher gewertet, als die Schutzinteressen von Jan Böhmermann. Die Höhe des Streitwertes wurde auf 15.000 Euro festgesetzt. Die Verfahrenskosten trägt die Klägerseite.

"Gewinnmaximierung ist keine Satire"

Böhmermanns Anwalt kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. "Das rechtswidrige Angebot von Waren zum Zweck der unternehmerischen Gewinnmaximierung ist keine Satire", sagte Torben Düsing auf SZ-Anfrage. Er verwies darauf, dass es sich nicht um ein Klageverfahren, sondern um ein einstweiliges Verfügungsverfahren handelt, und zwar nicht gegen Rico Heinzig, sondern das Unternehmen "MyHoney". "Gegenstand des bisherigen Verfahrens ist allein ein Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Namens und Bildnisses des Antragstellers in der Werbung der Antragsgegnerin", so Düsing.

"Wir freuen uns, dass das Landgericht Dresden unserer Argumentation in allen wesentlichen Punkten gefolgt ist. Selbstverständlich werden wir die Interessen unserer Mandantschaft auch in etwa folgenden Prozessetappen engagiert und entschlossen verteidigen", erklärte Heinzigs Anwalt Markus Hoffmann in einer Pressemitteilung.