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Erster kleiner Erfolg der Grundsteuerrebellen von Moritzburg

Doch die Interessengemeinschaft muss auch einen Rückschlag verkraften. Sie hofft immer noch auf positive Nachricht vom Finanzminister.

Von Ulf Mallek
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Ober-Grundsteuerrebell Torsten Küllig wirft seinen offenen Brief an den Ministerpräsidenten in den Briefkasten der Staatskanzlei ein.  Er hofft noch immer auf eine positive Antwort.
Ober-Grundsteuerrebell Torsten Küllig wirft seinen offenen Brief an den Ministerpräsidenten in den Briefkasten der Staatskanzlei ein. Er hofft noch immer auf eine positive Antwort. © privat

Im Kampf gegen krasse Fehlbewertungen ihrer Grundstücke haben die Grundsteuerrebellen von Moritzburg einen ersten kleinen Erfolg vorzuweisen. Familie Ricarda und Klaus Hesse erhielt jetzt erfreuliche Post vom Finanzamt Meißen.

Ihr Grundstück in Radebeul mit einem 1.000 Quadratmeter großen Garten hinter dem Haus, der kein Bauland ist, wurde neuerdings mit 377 Euro je Quadratmeter bewertet. Die Hesses fielen vor Schreck aus allen Wolken. Allerdings hatten sie auch einen Fehler begangen und ein falsches Grundsteuerportal zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung verwendet. Sie bezogen ihre Daten aus www.boris.sachsen.de anstelle von www.grundsteuer.sachsen.de. "Wir haben unseren Fehler dem Finanzamt mitgeteilt und eine korrigierte Erklärung zur Festlegung des Grundsteuerwertes eingereicht", so die Hesses.

Das Finanzamt hatte tatsächlich ein Einsehen und korrigierte den Bescheid. Es bewertete nach Hesses Einspruch das Gartenland jetzt richtig mit einem Euro pro Quadratmeter. Die Hesses freuen sich sehr und sagen, dass es sich immer lohne zu kämpfen.

Nicht noch mehr Menschen auf die Barrikaden

Auch Ober-Grundsteuerrebell und Gründer der Interessengemeinschaft "Was ist der Grund für diese Steuer" Torsten Küllig hat Gartenland in Moritzburg in zweiter Reihe der Schlossallee. Es wird vom Finanzamt Meißen anstatt mit wenigen Euros mit 308 Euro pro Quadratmeter bewertet. Küllig beantragte deshalb beim Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen ein neues Gutachten. Das lehnte der Ausschuss jetzt ab.

Begründung im besten Verwaltungsdeutsch: "Bodenrichtwerte werden grundsätzlich nicht auf der Grundlage von Gutachten ermittelt. Ein Gutachten stellt eine individuelle Einzelbewertung dar, während ein Bodenrichtwert gemäß Paragraf 196 des Baugesetzbuches (BauGB) ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden ist, welcher eine Zone in ihrer Gesamtheit beschreibt. Eine Bewertung des individuellen Grundstücks innerhalb einer Bodenrichtwertzone erfolgt hier gerade nicht."

Külligs Gartenland ist auf dem Papier des Finanzamtes 308 Euro wert. Daran will kein Amt rütteln, obwohl es kein Bauland ist und ihm auch niemand 308 Euro dafür zahlen wird. Höchstens acht. Er hat das Pech, dass sein Gartenland dicht an den Häusern der Schlossallee liegt und mit ihnen verbunden eine Bodenrichtwertzone bildet. Das Grundsteuergesetz will es so.

Um das Problem und die Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen, haben die Rebellen von Moritzburg in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten vorgeschlagen, besonders krass falsch bewertete Grundstücke durch die Behörden herauszufiltern und sie neu bewerten zu lassen. Bei dieser erneuten Prüfung sollten dann wertmindernde Faktoren berücksichtigt werden. Dies sei rechtskonform darstellbar, ohne das Grundsteuerbewertungsgesetz ändern zu müssen. Laut Auskunft aus dem Finanzministerium werden "die Ausführungen im offenen Brief derzeit geprüft".

Küllig hofft, dass der Finanzminister die Brisanz der Lage erkennt und nicht noch mehr Menschen in Sachsen auf die Barrikaden bringt. Küllig: "Es wäre schön, wenn unser offener Brief einen Anstoß für die Politik geben könnte, in der noch verbleibenden Zeit die Grundsteuerbewertung im Sinne der Rechtsstaatlichkeit nachzujustieren. Noch ist es dazu nicht zu spät."