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Verfassungsschutz arbeitet offenbar an neuem Gutachten zur AfD

Die Gesamt-AfD wird bisher nur als sogenannter Verdachtsfall geführt, doch laut einem Bericht arbeitet der Verfassungsschutz an einer neuen Einstufung der Partei als "gesichert extremistische Bestrebung".

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ daran, die gesamte AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ daran, die gesamte AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. ©  Julian Stratenschulte/dpa (Symbolbild)

Berlin. Nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" plant das Bundesamt für Verfassungsschutz, die gesamte AfD als "gesichert extremistische Bestrebung" einzustufen. Interne E-Mails und Vermerke des Inlandsgeheimdienstes deuten laut der Zeitung darauf hin.

Bisher wurde die AfD lediglich als Verdachtsfall des Rechtsextremismus eingestuft. Doch gemäß dem Bericht arbeitet ein Team des Bundesamts seit Monaten an einem neuen Gutachten zur AfD. Die Beamten beabsichtigen jedoch, die Veröffentlichung des Gutachtens bis nach der im März anstehenden Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zu verschieben, bei der die Partei gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz klagt.

Das aktuelle Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt aus dem Frühjahr 2021. Bereits seit März 2023 wird laut dem Bericht intern an einem "AfD-Folgegutachten 2023" gearbeitet.

Verhältnis zu Russland wird untersucht

Im April des vergangenen Jahres gab es demnach einen ersten Entwurf einer Gliederung, der neben der bekannten Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auch einen neuen Punkt unter der Überschrift "Entwicklung der Partei seit März 2022" enthält: "Verhältnis zu Russland".

Ursprünglich sollte das neue Gutachten im Dezember 2023 fertig sein. Jedoch haben Verzögerungen bei der Justiz, insbesondere durch das OVG Münster, das über die Berufungsklage der AfD entscheiden muss, diesen Zeitplan beeinträchtigt.

Interne Mails des Verfassungsschutzes zufolge sollen die zu erwartenden "Erwägungen" des Gerichts im neuen AfD-Gutachten "möglichst berücksichtigt werden". Der Verfassungsschutz plant demnach, flexibel auf unerwartete Fragen des Gerichts zu reagieren.

Auf Anfrage der "Süddeutschen Zeitung" äußerte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz am Sonntag zwar, erklärte aber lediglich: "Zu behördeninternen Arbeitsabläufen nimmt das BfV grundsätzlich keine Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutrifft oder nicht."

In der Vergangenheit hat das Bundesamt bei umfangreichen neuen Gutachten zur AfD oder ihren Gliederungen stets eine veränderte Einstufung bekanntgegeben. Dies geschah 2019 mit der erstmaligen Einstufung der AfD als "Prüffall" für Rechtsextremismus, 2020 mit der Hochstufung des stramm rechten Flügels zur "gesichert extremistischen Bestrebung", 2021 mit der Hochstufung der Gesamtpartei zum "Verdachtsfall" und 2023 mit der Hochstufung der Jungen Alternativen zur "gesichert extremistischen Bestrebung".

Zudem stufte der Verfassungsschutz 2023 die AfD Sachsen als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt war es der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung. (SZ)