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Kommunalwahlen in Sachsen: Wie fülle ich die Stimmzettel richtig aus?

Am 9. Juni ist Superwahltag in Sachsen. Parallel zur Europawahl finden Kommunalwahlen statt. Wie sehen die Stimmzettel aus und wie fülle ich sie richtig aus? Alles Wichtige zur Stimmabgabe auf einen Blick.

Von Henriette Kuhn
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Wie funktioniert die Stimmabgabe? Bei den Kommunalwahlen in Sachsen haben die Wählerinnen und Wähler drei Stimmen.
Wie funktioniert die Stimmabgabe? Bei den Kommunalwahlen in Sachsen haben die Wählerinnen und Wähler drei Stimmen. © dpa

Nur noch wenige Tage bis zum Wahlsonntag in Sachsen: Neben der Europawahl bestimmen die Wählerinnen und Wähler am 9. Juni, wer sie in den kommenden Jahren in den Parlamenten vor Ort vertritt. So werden die Mitglieder von zehn Kreistagen, 418 Stadt- und Gemeinderäten sowie zahlreiche Ortschafts- oder Stadtbezirksräten gewählt.

Wie viele Stimmen haben die Wähler und wie können sie die verteilen? Was passiert, wenn man ein Kreuz falsch gesetzt hat? Und was ist sonst beim Besuch des Wahllokals zu beachten? Hier der Überblick.

Wer darf bei der Kommunalwahl 2024 in Sachsen abstimmen?

Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Deutsche und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben. Bei den Kommunalwahlen in Sachsen im Jahr 2019 waren 3,3 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Anders als bei der Europawahl und bei Kommunalwahlen in anderen Bundesländern dürfen Jugendliche unter 18 Jahren bei den Kommunalwahlen in Sachsen nicht abstimmen.

Wie wähle ich die Mitglieder des Kreistags, der Stadt- und Gemeinderäte, des Stadtbezirksrats und des Ortschaftsrates?

Bei allen vier verschiedenen Wahltypen können die Wählerinnen und Wähler jeweils drei Stimmen vergeben. Die Stimmen können auf verschiedene Weise vergeben werden:

  • Die Wählerin oder der Wähler kann alle drei Stimmen einem bestimmten Kandidaten, einer Partei oder Wählervereinigung geben ("kumulieren"). In diesem Fall kreuzt man alle drei Kästchen hinter dem Namen des jeweiligen Kandidaten an, den man wählen möchte.
  • Der Wahlberechtigte kann seine Stimmen auch auf unterschiedliche Kandidaten verschiedener Parteien oder Wählervereinigungen aufteilen ("panaschieren"). So kann etwa eine Stimme für einen Kandidaten der Partei oder Wählervereinigung von Liste 1, eine für einen Kandidaten von Liste 3 und eine für den Lieblingskandidaten von Liste 4 vergeben werden. Mehr als drei Stimmen dürfen jedoch nicht verteilt werden.
  • Die Wählerin oder der Wähler darf weniger als drei Stimmen vergeben. Die Wahl bleibt in diesem Fall gültig, man verzichtet allerdings dann auf die Abgabe einer/mehrerer Stimmen.
Das Muster eines Stimmzettels für eine Stadt- und Gemeinderatswahl, eine Ortschaftsratswahl oder eine Kreistagswahl in Sachsen. Der Wahlberechtigte kann bis zu drei Stimmen vergeben.
Das Muster eines Stimmzettels für eine Stadt- und Gemeinderatswahl, eine Ortschaftsratswahl oder eine Kreistagswahl in Sachsen. Der Wahlberechtigte kann bis zu drei Stimmen vergeben. © revosax.sachsen.de

Wie kann ich mich bei der Wahl enthalten?

Bei politischen Wahlen gibt es in der Regel auf dem Stimmzettel keine Möglichkeit der Stimmenthaltung. Es kann jedoch bewusst der Stimmzettel nicht ausgefüllt oder ungültig gewählt werden, etwa indem mehr Stimmen vergeben werden, als es der Stimmzettel vorsieht. Der Stimmzettel wird bei der Auszählung dann als nicht gültig im Wahlergebnis vermerkt. Dies ist die aktive Stimmenthaltung. Bei der sogenannten passiven Stimmenthaltung übt der Wahlberechtigte sein Stimmrecht nicht aus, indem er nicht an der Wahl teilnimmt.

Wann ist eine Stimme ungültig?

Die abgegebene Stimme ist ungültig, wenn sich der Wille des Wählers/der Wählerin nicht zweifelsfrei erkennen lässt. Außerdem darf kein Zusatz oder Vorbehalt enthalten sein.

Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind unzulässig und führen zur Ungültigkeit. Auch Kennzeichen etwa mit einem Smiley-Gesicht oder ähnliche Symbole sind nicht erlaubt, da sie mehrdeutig sind. Grundsätzlich sollte sich die Stimmabgabe auf das klare sachliche Votum beschränken.

Im Einzelfall entscheidet der Wahlvorstand, ob eine Stimme als gültig oder ungültig gewertet wird.

Kommunalwahl 2024 in Sachsen: Wo kann ich abstimmen?

Wahlberechtigte haben ihre Wahlbenachrichtigung per Post nach Hause geschickt bekommen. Hieraus lässt sich entnehmen, für welche Wahlen man wahlberechtigt ist. Zudem steht in der Wahlbenachrichtigung auch, welches der zugeteilte Wahlraum ist. Außerdem erfährt man, ob dieser barrierefrei ist. Abgestimmt werden kann am 9. Juni in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.

Was muss ich im Wahllokal beachten?

Wer am Wahltag den entsprechenden Wahlraum aufsucht, sollte seine Wahlbenachrichtigung dabei haben. Außerdem sollte der Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden. Nach Betreten des Wahlraums zeigt man dem Wahlvorstand die Wahlbenachrichtigung vor. Der Wahlvorstand prüft daraufhin, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dann erhält die Wählerin oder der Wähler den oder die Stimmzettel. Gewählt werden darf nur in der Wahlkabine. Danach muss der Stimmzettel so gefaltet werden, dass nicht erkennbar ist, wie man abgestimmt hat. Anschließend wird der Stimmzettel in die Wahlurne geworfen. Der Schriftführer vermerkt, dass man abgestimmt hat.

Muss ich einen Stift ins Wahllokal mitnehmen?

Nein, ein Stift muss nicht ins Wahllokal mitgenommen werden. In der Wahlkabine soll laut Vorgaben ein Schreibstift bereitliegen. Dies kann etwa ein Bleistift, Farbstift oder Kugelschreiber sein. Es darf aber auch ein eigener Stift verwendet werden.

Was sollte ich tun, wenn ich ein Kreuz versehentlich an der falschen Stelle gesetzt habe?

Wer sich auf dem Stimmzettel verschrieben hat oder ihn versehentlich unbrauchbar gemacht hat, bekommt auf Verlangen einen neuen Stimmzettel ausgehändigt. Das geht aus der Kommunalwahlordnung hervor. Voraussetzung ist, dass der alte Stimmzettel im Beisein des Wahlvorstands vernichtet wurde.

Darf ich mit meinem Partner gemeinsam in die Wahlkabine gehen?

Nein. Es ist nicht erlaubt, den eigenen Partner oder die Partnerin mit in die Wahlkabine zu nehmen. Durch eine gleichzeitige Stimmabgabe mehrerer Personen würde das Wahlgeheimnis verletzt. Die Wahlkabine muss alleine genutzt werden. Ausnahmen gibt es für Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst ausfüllen können.

Darf ich mein Kind mit in die Wahlkabine nehmen?

Grundsätzlich muss die Wahl unbeobachtet stattfinden. Gegen die Mitnahme von Säuglingen oder Kleinkindern bestehen aber keine Bedenken. Wichtig ist, dass das Wahlgeheimnis gewahrt wird. Schwierig wird es, wenn Kinder schon lesen oder schreiben können. Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Wahlvorstands zu entscheiden, ob ein Kind mit in die Wahlkabine darf oder nicht.

Darf ich in der Wahlkabine Fotos machen?

Generell ist es erlaubt, das Smartphone mit zur Wahl zu nehmen. Auch im Wahllokal dürfen grundsätzlich Selfies oder Fotos gemacht werden, wenn dadurch andere Wählerinnen oder Wähler nicht gestört werden oder deren Wahlentscheidung zu erkennen ist. Hier empfiehlt es sich, die Anweisungen der Wahlhelfer zu befolgen.

Innerhalb der Wahlkabine darf jedoch weder gefilmt noch fotografiert werden. Dies kann als Verstoß gegen das Wahlgeheimnis geahndet werden. Laut Landeswahlordnung in Sachsen hat der Wahlvorstand einen Wähler "zurückzuweisen", der "erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat". Eine Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass die Person nicht wählen darf. In der Landeswahlordnung heißt es: "Hat der Wähler seinen Stimmzettel verschrieben, versehentlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler (...) zurückgewiesen, ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen. Der alte Stimmzettel ist zu vernichten."