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Flixbus lässt Ungeimpfte in Dresden stehen

Eine Fahrt von Dresden nach Düsseldorf endete für viele Gäste, bevor sie angefangen hatte. Welche Corona-Regeln gelten für Fernbusse?

Von Kornelia Noack
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Keine Mitfahrt ohne die 3G bei Flixbus?
Keine Mitfahrt ohne die 3G bei Flixbus? © dpa

Dresden. Weronika Pelka ist noch immer sauer. Eine Unverschämtheit sei das, was sie am vergangenen Freitag in Dresden mit dem Unternehmen Flixbus erlebt habe. Und sie müsse darüber reden, damit es anderen Fahrgästen nicht auch so ergehe.

Die Dresdnerin hatte eine Fahrt mit dem Flixbus nach Düsseldorf gebucht. Pünktlich um 22.40 Uhr stand sie, zusammen mit rund 20 weiteren Fahrgästen, an der Haltestelle in Dresden. „Als es ans Einsteigen ging, sagte uns der Fahrer: Mitfahren darf nur, wer geimpft ist oder einen negativen Coronatest vorweisen kann“, erinnert sich Pelka. „Ich war überrascht und geschockt, denn Flixbus hatte mich darüber vorher nicht informiert. Dabei hatte ich extra meine Telefonnummer hinterlegt.“

Tatsächlich habe der Fahrer dann nur Passagiere in den Bus gelassen, die die Nachweise dabeihatten. „Ich musste mit zehn Leuten draußen stehen bleiben“, sagt Pelka. „Und dazu die unverschämte Art des Busfahrers. Er sagte uns immer wieder: Die Chefs wollen einen Test!“

Unterschiedliche Meinungen

So einfach hinnehmen wollte Weronika Pelka das nicht. Schließlich hatte sie die Fahrt bereits bezahlt. Gemeinsam mit dem Fahrer sei man also in das Flixbus-Büro am Bahnhof gegangen. „Die Mitarbeiterin dort hat aber nur gelacht und wusste nichts von einer Impf- oder Testpflicht“, erinnert sich Pelka. Es sei zu einer langen und lauten Auseinandersetzung gekommen. Da man sich nicht einigen konnte, rollte der Bus schließlich ohne Weronika Pelka und die anderen ungeimpften und ungetesteten Passagiere Richtung Düsseldorf.

„Es geht mir gar nicht um den Test, den hätte ich natürlich gemacht, wenn ich das vorher gewusst hätte“, sagt die Dresdnerin. Aber das sei weder bei der Buchung ersichtlich gewesen noch habe sie später eine Info dazu erhalten. Doch gilt derzeit für Fahrgäste von Flixbus überhaupt die 3-G-Regel?

Stundenlang eng beieinander

„In Deutschland besteht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr keine Pflicht, einen Testnachweis vor der Reise vorzulegen. Wir folgen dieser gesetzlichen Vorgabe“, sagt Franziska Schleicher von Flixbus. „Sollten die Passagiere in Dresden tatsächlich aufgrund eines fehlenden Tests von der Reise ausgeschlossen worden sein, bedauern wir das sehr“, sagt die Sprecherin.

Auch Konkurrent BlaBlaCar verzichtet bislang auf eine Testpflicht. Anbieter von touristischen Busreisen händeln das dagegen unterschiedlich. Viele verlangen einen Nachweis über Impfung, Negativtest oder Genesung. Vorgeschrieben ist es aber nur in manchen Bundesländern ab einer bestimmten Inzidenz.

Während also ab dem heutigen Freitag in Sachsen für den Besuch eines Restaurants oder Konzerts ab einer Inzidenz von 35 ein Test fällig wird, können Passagiere im Fernbus weiterhin ohne 3G eng beieinandersitzen – und das bei der Strecke Dresden–Düsseldorf achteinhalb Stunden lang. Nach Angabe von Flixbus fahren derzeit alle Busse mit voller Auslastung. Auch bei BlaBlaCar können alle Sitzplätze gebucht werden. „Wenn die Auslastung unter 50 Prozent liegt, weist unser System die Plätze so zu, dass jeder Fahrgast allein in einer Zweierreihe sitzt", teilt das Unternehmen mit. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nach wie vor in allen Bussen sowohl beim Ein- und Aussteigen als auch während der Fahrt Pflicht. „Sollten sich die Vorgaben des Gesetzgebers ändern, werden wir das selbstverständlich umsetzen“, sagt Franziska Schleicher von Flixbus.

Anspruch auf Erstattung

Solange benötigen Passagiere jedoch keinen Negativtest, um mitfahren zu dürfen. Deswegen fordert Weronika Pelka auch den Reisepreis von rund 60 Euro zurück. Angeboten werde ihr bislang nur ein Gutschein. „Damit werde ich gezwungen, Flixbus erneut zu nutzen. Das möchte ich auf gar keinen Fall“, sagt sie.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen muss sie einen Gutschein nicht akzeptieren. „Es wurde keine Leistung erbracht. Also besteht ein Anspruch auf die Erstattung des Reisepreises“, erklärt Rechtsexpertin Claudia Neumerkel. Zwar könne Flixbus eigene Geschäftsbedingungen festlegen. „Es gibt darin aber aktuell keine Regel zur Testpflicht, also auch keinen Grund, die Mitfahrt zu verweigern“, sagt Neumerkel. Flixbus-Sprecherin Schleicher hat nun zugesichert, dass Weronika Pelka ihr Geld zügig zurückerhalten wird.