Wirtschaft
Merken

Das letzte Strafverfahren im Dresdner Infinus-Skandal ist beendet

Die Insolvenzen rund um den früheren Finanzdienstleister Infinus dauern schon zehn Jahre. Das letzte Strafrechtsverfahren in Dresden ist in dieser Woche eingestellt worden.

Von Ulrich Wolf
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Mit einer Razzia Ende 2013 in der Dresdner Infinus-Zentrale begann die strafrechtliche Aufarbeitung. Jetzt ist das letzte Verfahren eingestellt worden.
Mit einer Razzia Ende 2013 in der Dresdner Infinus-Zentrale begann die strafrechtliche Aufarbeitung. Jetzt ist das letzte Verfahren eingestellt worden. © SZ-Archiv: Robert Michael

Dresden. Die strafrechtliche Aufarbeitung des Betrugsskandals rund um den früheren Dresdner Finanzdienstleister Infinus ist beendet. Dresdens Landgerichtssprecher Andreas Feron teilte am Freitag auf Anfrage von Sächsische.de mit, die letzten Verfahren gegen den Steuerberater sowie den Wirtschaftsprüfer und dessen Gehilfen seien gegen Auflagen eingestellt worden.

Feron zufolge muss der ehemalige Infinus-Wirtschaftsprüfer 200 Stunden in einer sozialen Einrichtung arbeiten und sein Gehilfe 3.000 Euro zahlen. Der Steuerberater habe eine Geldauflage von 4.500 Euro zu leisten. Die Einstellung sei vorläufig und werde erst endgültig "nach Erfüllung der Auflagen".

Der sogenannte Beraterprozess im bislang größten sächsischen Wirtschaftsstrafverfahren hatte mit der Anklage im Juni 2018 begonnen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Trio Beihilfe zum Betrug vor. Erst im August 2022 begann dann die Verhandlung am Landgericht. Die Verteidiger wiesen dabei die Vorwürfe stets als "haltlos" zurück. Sie argumentierten, ihre Mandanten hätten lediglich "neutrale Dienstleistungen" für die Infinus-Firmengruppe erbracht. Diese Tätigkeiten seien straflos. Zudem seien alle von der Anklage erfassten Vorgänge verjährt gewesen.

Der Anwalt des Steuerberaters, Franz-Josef Schillo, bezeichnete das Verfahren in einer Mitteilung als "zermürbend" für seinen Mandanten. Zudem habe es dessen Ruf belastet. Die nun erfolgte Einstellung sei "ohne Einräumung einer Schuld" erfolgt und "allein aus prozessökonomischen Gründen".

Das Landgericht Dresden hatte gegen das Managerteam von Infinus im Juli 2018 Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verhängt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Oktober 2021 weitgehend. Die Ermittlungen gegen Infinus hatten 2012 begonnen. Im November 2013 kam es zu einer Razzia, danach brach die Unternehmensgruppe zusammen. Seitdem laufen mehrere Insolvenzverfahren. Der Strafprozess am Landgericht Dresden begann 2015 und dauerte fast drei Jahre. An 167 Verhandlungstagen waren 238 Zeugen und drei Gutachter gehört worden.