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Ist der Biergarten-Streit beendet?

Der Stadtrat Zittau hat Änderungen an der Gestaltungsrichtlinie und eine Entlastung für Gastwirte und Händler beschlossen. Zufrieden sind aber nicht alle.

Von Jan Lange
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Elke Mäffert in ihrem Biergarten vor dem "Irish Pub" auf der Zittauer Neustadt.
Elke Mäffert in ihrem Biergarten vor dem "Irish Pub" auf der Zittauer Neustadt. © Archivfoto: Jan Lange

Wirklich zufrieden ist Elke Mäffert nicht. Die jüngst vom Zittauer Stadtrat beschlossenen Änderungen in der Gestaltungsrichtlinie gehen der Inhaberin vom "Irish Pub" auf der Neustadt nicht weit genug. "Bis jetzt ist noch einiges offen. Man hat lediglich die Gestaltung der Schirme geändert", sagt die bekannte Zittauer Kneipenwirtin.

Die Richtlinie schreibt unter anderem die Farbe der Biergarten-Schirme, die Abgrenzung der Außensitzplätze oder das Material der Sitzmöbel vor. Die Stadt will damit erreichen, dass Außensitzplätze nicht zu dominant sind und im Stadtbild störend wirken. Die nun beschlossen Änderungen umfassen aber nicht nur die farbliche Gestaltung der Schirme. Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld die Forderungen und Wünsche der Händler und Gastronomen geprüft, aber nur ein Teil konnte in der Richtlinie umgesetzt werden.

Gewerbeverein sieht Verbesserungen für Gastronomen

Laut Matthias Matthey, Leiter des Referats Stadtplanung, handelt es sich bei den Änderungen um Lockerungen und Klarstellungen. "Allerdings, das sage ich auch ganz klar, nicht immer im Sinne des Vereins", erklärte Matthey in der Stadtratssitzung. Der Gewerbe- und Tourismusverein "Zittau lebendige Stadt" hatte Änderungsvorschläge der Gastronomen und Händler zusammengetragen und der Stadt übergeben.

Dass nicht alle Forderungen 1:1 in die Richtlinie übernommen wurden, sieht der Verein keineswegs kritisch. "Bei einem persönlichen Gespräch wurden uns die Argumente der Stadtverwaltung zu den einzelnen Punkten erklärt. Somit können wir bestimmte Entscheidungen besser verstehen", sagt Citymanager Stephan Eichner. "Das einige Punkte angepasst worden sind, sehen wir als Verbesserung für Händler und Gastronomen."

Auch Elke Mäffert hatte sich im Juni 2020 mit einem offenen Brief an Zittaus OB Thomas Zenker (Zkm) gewandt und darin die Regelungen zur Schirmfarbe und Werbeaufdrucken, zu Podesten und Umzäunungen kritisiert. Die "Irish Pub"-Chefin plädierte unter anderem für eine feste Umzäunung von Außenterrassen ab einer Absturzhöhe von 20 Zentimeter. Sie verweist dabei auf die Hessische Bauordnung. Laut der Sächsischen Bauordnung sind feste Umwehrungen aber erst ab einer Absturzhöhe von einem Meter erforderlich.

In der geänderten Gestaltungsrichtlinie wurde zwar die Formulierung aufgenommen, dass Umwehrungen als Absturzsicherung grundsätzlich möglich sind, sie sollen aber durchlässig sein und auf ein bauliches Minimum beschränkt werden. Gleichzeitig bleiben die Regelungen gültig, dass Einfriedungen wie Zäune oder Palisaden unzulässig sind. Ausnahmen erlaubt die Stadt nur an Seiten, die unmittelbar an befahrene Verkehrsflächen angrenzen. Bei diesen Ausnahmen sind nur Begrünungselemente wie Blumenkübel erlaubt.

Umzäunung zurückbauen

Für Elke Mäffert bedeutet es, dass sie die Umzäunung ihrer Terrasse zurückbauen muss. Und es wird nicht die einzige Änderung bleiben. Denn trotz Neuregelung entsprechen auch ihre Biergarten-Schirme noch nicht der Richtlinie. Waren zuvor helle Farben für die Schirme vorgeschrieben, sollen sie nun dezente Farben haben. Die Schirme vom "Irish Pub" sind aber schwarz - und damit keineswegs dezent.

Möglich sind nun aber dezente Werbeaufdrucke am unteren Abschluss der Schirme.

Der Gewerbeverein sieht darin eine Verbesserung. "Da vorher nur pastellfarbene Schirme ohne jede Fremdwerbung erlaubt waren, sehen wir auch in diesem Punkt eine Verbesserung für Gastronomen, da sich doch mehr Optionen anbieten als vorher", findet Stephan Eichner. Genauso sieht es die Stadtverwaltung. Der Begriff „dezent“ ermögliche ein breiteres Farbspektrum als die bisherige Zulässigkeit einer „hellen“ Farbgebung.

Ausnahmen in begründeten Einzelfällen

Auch auf andere Gastronomen kommt ein Rückbau ihrer Einfriedungen und Umzäunungen zu. Laut Stephan Eichner habe die Stadtverwaltung zugesagt, in begründeten Einzelfällen eine Vor-Ort-Begehung anzubieten und mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Das gelte sowohl für die Überdachung wie auch die Abgrenzung der Freisitze. Nach Ansicht der Stadt dürfen bei einer solchen Ausnahmegenehmigung aber die gestalterischen Ziele nicht generell infrage gestellt werden.

Die betroffenen Unternehmen müssen aber nicht sofort handeln, sie erhalten eine Frist von einem Jahr, die Anlagen und das Inventar an die neue Gestaltungssatzung anzupassen. Auch das beschloss der Stadtrat. Denn die Gastronomen sind aufgrund des Corona-Lockdowns und der dadurch extrem schwierigen finanziellen Situation nicht in der Lage, die Anpassungen zeitnah umzusetzen. Die Stadt Zittau soll deshalb prüfen, ob Betroffene eine Förderung erhalten können.

Während eine solche Unterstützung noch geprüft wird, ist eine finanzielle Entlastung bereits sicher. Die Sondernutzungsgebühren für Tische und Sitze sowie Warenauslagen werden bis Ende 2021 ausgesetzt. Das beschlossen die Stadträte einstimmig.

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