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999 Sachsen starten Weiterbildung mit Zuschuss vom Land

Für berufliche Weiterbildung gibt es in Sachsen Zuschüsse vom Land. Die ersten Anträge sind bewilligt - aber es sind Bedingungen zu erfüllen.

Von Georg Moeritz
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Das Land Sachsen bietet 50 Prozent Zuschuss zu den Kosten für eine berufliche Weiterbildung. Die ersten 999 Anträge sind bewilligt.
Das Land Sachsen bietet 50 Prozent Zuschuss zu den Kosten für eine berufliche Weiterbildung. Die ersten 999 Anträge sind bewilligt. © Symbolfoto: dpa-tmn/Christian Klose

Dresden. Die Sächsische Aufbaubank hat 999 Anträge von Sachsen bewilligt, die einen Zuschuss für betriebliche Weiterbildung beantragt haben. Im kommenden Jahr steht mehr Geld dafür zur Verfügung, teilte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) am Freitag in Dresden mit. Das Förderprogramm wendet sich auch an Minijobber.

Wer sich beruflich weiterbildet oder in die Weiterbildung seiner Belegschaft investiert, kann eine Förderung von bis zu 4.500 Euro beantragen. Die neue Landesförderung "Berufliche Weiterbildung" macht es möglich. Seit dem 25. Oktober können bei der Sächsischen Aufbaubank Anträge gestellt werden. Bis kurz vor Weihnachten gingen laut Dulig 1.051 Anträge ein, davon 469 für betriebliche Weiterbildung und 582 für individuell berufsbezogene.

Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR erhalten in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Geringfügig Beschäftigte können bis zu 80 Prozent bekommen. Das Förderprogramm steht auch Selbstständigen sowie Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten offen, die in die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren wollen. Auch sie erhalten in der Regel einen Zuschuss von 50 Prozent der Weiterbildungskosten.

Förderprogramm gilt für Weiterbildung ab 700 Euro Kosten

Das Geld gibt es aber nur für Weiterbildungen, die mindestens 700 Euro kosten. Im sächsischen Landeshaushalt stehen für die "Berufliche Weiterbildung" im Jahr 2023 vier Millionen Euro und im Jahr 2024 sechs Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung ist laut Wirtschaftsminister branchenoffen und auch "weitestgehend inhaltsoffen", um eine bestmögliche und flexible Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird.

Die Sächsische Aufbaubank nimmt die Anträge digital über ihr Förderportal entgegen. Nach ihren Angaben dauert es in der Regel nur wenige Tage, bis sie bewilligt werden. Minister Dulig empfahl die Weiterbildung als guten Vorsatz für das neue Jahr, auch für Arbeitgeber. Er sagte: "Wer sich oder seine Beschäftigten weiterbildet, investiert in die eigene Zukunft. "Die hohe Nachfrage kurz nach Förderstart zeige, wie groß der Weiterbildungsbedarf sei. Wirtschaft und Arbeitswelt änderten sich rasant, die berufliche Weiterbildung könne viel bewegen.

Bündnis sammelt Unterschriften für Bildungsurlaub

Der Freistaat Sachsen unterstützt seit dem Jahr 2007 die berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln – zuerst mit dem Programm "Betriebliche Weiterbildung", ab 2010 mit dem Weiterbildungsscheck und zuletzt mit zusätzlichen Mitteln aus dem Krisenreaktionsfonds der EU (React-EU). Allein im Förderzeitraum 2014 bis 2020 sind rund 11.000 individuelle Weiterbildungsschecks mit einem Fördervolumen von 30,7 Millionen Euro und rund 15.000 betriebliche Weiterbildungsschecks mit einem Fördervolumen von 29 Millionen Euro gewährt worden.

Ein Bündnis um Gewerkschaften sammelt unterdessen in Sachsen weiter Unterschriften, um ein Recht auf fünf Tage Bildungsurlaub im Land durchzusetzen. Mehr als 10.000 Unterschriften für einen Volksantrag dazu kamen bis Anfang dieses Monats zusammen. Dafür machen sich auch kirchliche, freien und soziale Träger und mehrere Parteien stark. Mehrere Anläufe für ein Bildungsfreistellungsgesetz waren in Sachsen zuvor gescheitert. Das Bündnis "5 Tage Bildungszeit für Sachsen" fordert ein jährliches Recht auf freie Tage, die zur freien, persönlichen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung genutzt werden können.