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Welche Corona-Regeln zu Weihnachten gelten

Nur wenige Personen unterm Weihnachtsbaum, Verwandtenbesuche, Feuerwerk: Zu Weihnachten und Silvester gelten in Sachsen besondere Regeln.

Von Andrea Schawe
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Das Weihnachtsfest findet dieses Jahr nur im engsten Familien- und Freundeskreis statt.
Das Weihnachtsfest findet dieses Jahr nur im engsten Familien- und Freundeskreis statt. © Martin Schutt/dpa

Dresden. Die Menschen in Sachsen feiern Weihnachten und den Jahreswechsel dieses Jahr, während das öffentliche Leben heruntergefahren ist. Wie, das ist in der aktuellen Corona-Verordnung festgeschrieben, die am 15. Dezember noch einmal verändert wurde. Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Mit wem kann ich Weihnachten feiern?

Vom 24. bis 26. Dezember sind Treffen mit vier Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis erlaubt, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Das sind etwa Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder, Geschwister und ihre jeweiligen Haushaltsangehörigen. Das geht auch, wenn dies dann mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen bedeutet. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Die Ausweitung auf den Freundeskreis soll unter anderem Singles, Alleinerziehenden oder jenen, die keinen Kontakt zu ihren Familien haben, entgegenkommen, so Gleichstellungsministerin Katja Meier (Grüne) auf Twitter. Wichtig: Empfohlen wird, die Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor einem Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Kann ich Verwandte besuchen?

Ja, Reisen ist nicht verboten, es wird nur davon abgeraten. Bei innerdeutschen Reisen gelten dann die Regeln der jeweiligen Bundesländer. Auch in Sachsen sind Besuche von Verwandten und Bekannten zu Weihnachten und Silvester möglich. Besuche und Zusammenkünfte mit anderen Menschen sind ein triftiger Grund, das Haus zu verlassen, solange die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Der 15 Kilometer-Radius gilt nur fürs Einkaufen sowie für Sport und Bewegung im Freien. An Heiligabend wird auch die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben, so dass man nach 22 Uhr wieder nach Hause fahren kann.

Dürfen Verwandte bei mir übernachten?

Familienbesuch darf in Sachsen an den Feiertagen in einem Hotel übernachten, aber auch im privaten Zuhause – wenn der Platz ausreicht und die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Touristische Übernachtungen in Hotels sind verboten. Der Besuch von Verwandten gilt als sozialer Grund.

Finden Gottesdienste statt?

Ja, Zusammenkünfte in Kirchen und Räumen anderer Religionsgemeinschaften bleiben erlaubt. Allerdings müssen Hygienekonzepte eingehalten werden. Dazu zählt Maskenpflicht am Platz, Mindestabstand von 1,5 Meter, eine begrenzte Teilnehmeranzahl und Dauer der Gottesdienste. Auch gemeinschaftlicher Gesang kann verboten werden. Wie genau die Regeln aussehen, bestimmen die Glaubensgemeinschaften. Wenn viele Gläubige erwartet werden, sollen sich die Besucher anmelden.

Der Besuch von Gottesdiensten zwischen dem 24. und 26. Dezember ist ausdrücklich von der Ausgangssperre ausgenommen.

Und zu Silvester?

Am 31. Dezember gelten wieder die strengeren Kontaktbeschränkungen. Das heißt, Treffen im öffentlichen Raum und zu Hause sind nur für höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch hier gilt, dass man auch mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern feiern kann, die weiter weg wohnen - solange die Kontaktregeln eingehalten werden.

In der Silvesternacht gibt es keine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Allerdings müssen neben der Kontaktbeschränkung auch die Abstandsregeln, das Alkoholverbot und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung beachtet werden.

Kann ich Feuerwerk zünden?

Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist zwar erlaubt, allerdings wird dringend davon abgeraten – auch wegen der hohen Verletzungsgefahr und der aktuellen Belastung des Gesundheitssystems. Außerdem geht das nur, wenn man die Raketen und Böller schon besitzt. Denn der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr bundesweit generell verboten.