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Kreis Görlitz ist Risikogebiet: So sind die neuen Regeln

Seit Sonntagabend gilt der Kreis Görlitz als Risikogebiet. Wo Maskengebot gilt, wer noch feiern darf - Sächsische.de erklärt die Regeln.

Von Susanne Sodan
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Zum Tag der Deutschen Einheit vor zwei Wochen sah die Lage noch ganz anders aus. Die Feier auch.
Zum Tag der Deutschen Einheit vor zwei Wochen sah die Lage noch ganz anders aus. Die Feier auch. © Nikolai Schmidt

Görlitz. Wer am Sonntag zum Obst- und Winzerfest im Kloster St. Marienthal wollte, musste erst mal warten. Denn am Einlass hieß es zunächst: Kontaktdaten angeben. Eine Regelung, die im Kreis Görlitz schon seit Ende voriger Woche galt, als die 7-Tage-Inzidenz über 35 stieg. Seit Sonntagabend nun gilt der Kreis als Risikogebiet. Wir erklären, was das bedeutet.

Wer muss Kontaktdaten aufnehmen?

Die Couchecke im Eingangsbereich vom Neißebad ist jetzt weg - und ersetzt durch Tische, auf denen die Besucher ihr Kontaktformular ausfüllen können: Sportstätten wie Bäder, Veranstalter, Betreiber von Gastronomien, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sowie Unternehmen müssen die Daten ihrer Besucher aufnehmen. Das galt schon seit voriger Woche, und auch nun, bei Rot. Im Neißebad ist in den ersten Tagen schon ein voller Ordner zusammengekommen, erzählt Karin Wecke. Ansonsten ist das bisherige Hygienekonzept zugelassen. "Wir versuchen alles, um Ansammlungen zu vermeiden." Schon seit Juni finden beispielsweise öffentliches und Vereinsschwimmen getrennt statt, seit Schuljahresbeginn auch das Schulschwimmen - damit möglichst wenig Kontakt entsteht, erklärt Karin Wecke.

Wo ist jetzt eine Maske zu tragen?

Im Neißebad bis zum Beckenrand. Auch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, wie in ganz Sachsen, weiterhin Maskenpflicht. Im Landkreis wird außerdem dringend empfohlen, außerhalb des eigenen Zuhauses im geschlossenen wie im öffentlichen Raum eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, wenn kein Abstand von mindestens anderthalb Metern eingehalten werden kann, "und keine alternativen Schutzvorrichtungen wie insbesondere Trennscheiben zur Verfügung stehen", schreibt der Kreis. Dabei handelt es sich noch nicht um eine absolute Verpflichtung, erklärt der Kreis, aber um einen dringenden Appell. "Mildere Maßnahmen haben sich angesichts der steigenden Infektionszahlen nicht als ausreichend erwiesen." Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen mit Behinderung und mit gesundheitlichen Einschränkungen, "wenn durch ärztliche Bestätigung nachgewiesen ist, dass das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung aus zwingenden medizinischen Gründen nicht möglich ist." Eine Regelung, die eigentlich in ganz Sachsen gilt. In der aktuellen sächsischen Corona-Schutzverordnung steht: "Es wird dringend empfohlen, bei Kontakten im öffentlichen Raum, insbesondere mit Risikopersonen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen."

Edwin Schneider, Betreiber des Wichernhauses in Görlitz
Edwin Schneider, Betreiber des Wichernhauses in Görlitz ©  privat

Wer darf jetzt noch feiern?

Wer am vergangenen Wochenende geheiratet hat oder Jugendweihe feierte, hatte noch Glück, konnte noch bis zu hundert Gäste einladen. Laut der Allgemeinverfügung des Kreises sind Familienfeiern nun auf 25 Personen beschränkt. Für Edwin Schneider, Betreiber des Wichernhauses in Görlitz, hat sich die Situation damit noch mal verschärft. Er vermietet regelmäßig zwei Säle für Feiern, gerade im Herbst: "Wir sind eine Innenraum-Location." Der große Saal ist für 100 bis 200, der kleine für etwa 50 Gäste. Egal für welchen - fast alle Interessenten hätten für den Herbst abgesagt, "ein paar wenige wollen noch abwarten." Ähnliche Lage bei Daniel Piche vom Hotel Kristall in Weißwasser. Gerade für den Restaurantbereich wirke sich die erneute Verschärfung der Regelungen wirtschaftlich prekär aus. „Uns fliegen vor allem geplante Feiern um die Ohren“, so Piche. So müssten größere Familienfeiern, die zum Teil schon drei Mal umgebucht wurden, erneut abgesagt werden. Auch Tagungen oder Weihnachtsfeiern von Unternehmen seien abgesagt worden. „Wir hatten auf das Weihnachtsgeschäft gehofft. Doch die erneuten Absagen tun wirtschaftlich sehr weh und man kann auch nicht mehr planen."

Mit wie vielen Leuten kann man sich noch treffen?

Allein, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder in Begleitung des Partners, der eigenen Kinder oder anderen Personen, für die ein Sorgerecht besteht, darf man sich mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Oder, zählen die weiteren Personen nicht zu einem Hausstand, mit fünf Leuten. Bereits seit der vorigen Woche gilt, dass Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern nicht mehr möglich sind. Betroffen davon sind die Lausitzer Füchse, das Eishockeyprofiteam aus Weißwasser, das vor der Coronazeit vor durchschnittlich rund 2.500 Zuschauer spielte. Durch die neue Verordnung ändert sich zunächst nichts, 999 Zuschauer dürfen wie schon in den vergangenen Wochen in die Eisarena.  Laut der Landkreis-Anordnung gilt jetzt, beispielsweise bei Volksfesten, Jahrmärkten, Veranstaltungen unter freiem Himmel, bei Messen, Theaterveranstaltungen und in Kinos die Gästezahl auf 500 zu begrenzen.

Auch im Klinikum Görlitz gelten Einschränkungen.
Auch im Klinikum Görlitz gelten Einschränkungen. ©  SZ-Archiv / Nikolai Schmidt

Wer darf Kranke und Senioren besuchen?

Laut der Anordnung des Landkreises ist in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen Besuch durch eine Person pro Tag gestattet. Am Görlitzer Klinikum gilt diese 1x1x1-Regel bereits seit Längerem: Pro Patient und Tag ist ein Besucher zugelassen. "Wir sind froh, dass wir es so handhaben können", sagt Katja Pietsch, Sprecherin des Klinikums Görlitz. Sie hat schon von Krankenhäusern gehört, die eine solche Regelung sehr verschärft oder den Besucherverkehr ganz eingestellt haben, weil sich viele nicht daran gehalten haben. "Viele haben großes Verständnis", sagt Katja Pietsch zur Lage in Görlitz. Das Personal habe es aber auch schon erlebt, dass sich Besucher nicht an die Regelung halten wollten. Aktuell wird ein Corona-Patient im Görlitzer Klinikum behandelt. Das Klinikum hält es so: Wird ein positiv getesteter Patient auf einer Station behandelt, gilt für diese Station Besucherstopp, erklärt Katja Pietsch. Aktuell betrifft das die Station B2. "Darüber informieren wir immer aktuell auf unserer Internetseite." Laut Allgemeinverfügung des Landkreises sind in bestimmten Bereichen Ausnahmen möglich, etwa bei Geburts-, Kinderstationen sowie auf Palliativstationen, Hospizen. Besuche zur Sterbebegleitung sind ebenfalls zulässig. (mit sab)

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