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Sachsen lockert Corona-Maßnahmen - und dann?

Im Podcast "CoronaCast" erklärt Reporterin Andrea Schawe, welche Lockerungen die neue Corona-Verordnung in Sachsen vorsieht, und wieso die nächsten zwei Wochen politisch heikel sind.

Von Fabian Deicke
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Sächsische.de-Reporterin Andrea Schawe erklärt im "CoronaCast" die neuen Regeln für Sachsen.
Sächsische.de-Reporterin Andrea Schawe erklärt im "CoronaCast" die neuen Regeln für Sachsen. © [M] Sina Schuldt/dpa/Thomas Schlorke/SZ Grafik

Dresden. Ab Freitag gelten in Sachsen neue Corona-Regeln. Eine Reihe an Lockerungen sind mit der neuen Verordnung verbunden. Gleichzeitig ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz, das zunächst bis zum 19. März gilt, eine zentrale Frage: Was passiert danach? Im Podcast "CoronaCast" bei Sächsische.de erläutert SZ-Reporterin Andrea Schawe detailliert, was alles lockerer wird und vor welcher großen Aufgabe die Politik - abgesehen vom Krieg in der Ukraine - in den kommenden zwei Wochen steht.

Die Ausgangslage ist tatsächlich unübersichtlich. Was nach der nun greifenden 49. sächsischen Corona-Schutzverordnung passieren werde, sei noch nicht geklärt. Das hatte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag bei der Veröffentlichung der neuen Regeln betont. Grund dafür ist, dass die für die Pandemie angepassten Teile des Infektionsschutzgesetzes zum 19. März ausliefen und die Bundesregierung sich bisher noch nicht zu einer Verlängerung oder Anpassung geäußert habe.

Fest stehen aber zwei Dinge: Es handelt sich bei der neuen sächsischen Verordnung nicht mehr um eine sogenannte Notverordnung und es fallen deshalb in vielen Bereichen in erheblicher Weise Schutzvorschriften weg.

Die wichtigsten Änderungen ab 4. März in Kürze sind:

  • Ungeimpfte erhalten in vielen Bereichen wieder Zugang. In der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder bei Messen gilt wieder 3G.
  • Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr, Ungeimpfte eines Hausstandes dürfen sich mit zwei weiteren Personen treffen.
  • Clubs, Bars und Diskotheken dürfen unter 2G-plus wieder öffnen.
  • Kontakterfassung ist nur noch im Gesundheits- und Sozialwesen nötig.
  • Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen können Veranstalter zwischen 2G und 3G wählen - und die Veranstaltungsorte entsprechend mehr oder weniger auslasten.

Alle Details zur neuen Verordnung, was in der kurzen Zeit bis zur nächsten Regelungsrunde alles passieren muss, und wieso der 20. März wohl eher nicht als "Freedom Day" angesehen werden kann, darum geht es in der aktuellen Folge "CoronaCast".

Außerdem Themen in dieser Folge:

  • Welchen Einfluss hat der Krieg in der Ukraine auf das Tempo in der Corona-Politik?
  • Was bedeutet es, dass die aktuelle Verordnung keine Notverordnung mehr ist?
  • Wie ist das Impfen mit proteinbasierten Impfstoff von Novavax in Sachsen angelaufen?

Das Podcast-Gespräch wurde über einen Videoanruf aufgezeichnet. Alle am Gespräch beteiligten Personen saßen ausreichend weit voneinander getrennt an verschiedenen Orten.

Hier sind ergänzende Links zu Themen, auf die in der Folge Bezug genommen wird

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