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Mutationen: Dresden verschärft Quarantäne-Regeln

Selbstüberwachung, Symptomtagebuch und zweiter Test: Ab sofort gelten in Dresden neue Regeln für Infizierte, Verdachts- und enge Kontaktpersonen.

Von Sandro Pohl-Rahrisch
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Nicht mehr an die frische Luft, auch nicht mit Maske: Dresden verschärft die Quarantäne-Regeln, insbesondere für Menschen, die mit Infizierten zu tun hatten, die eine Coronavirus-Mutante in sich tragen.
Nicht mehr an die frische Luft, auch nicht mit Maske: Dresden verschärft die Quarantäne-Regeln, insbesondere für Menschen, die mit Infizierten zu tun hatten, die eine Coronavirus-Mutante in sich tragen. © dpa/Sebastian Kahnert (Symbolbild)

Dresden. Explodierende Corona-Zahlen in Tschechien und erste Mutanten-Nachweise in Dresden: Die Stadt verschärft die Quarantäne-Regeln. Sie sind bereits an diesem Montag in Kraft getreten. Was Infizierte, aber auch Verdachts- und enge Kontaktpersonen ab sofort beachten müssen.

Warum werden die Regeln verschärft?

Die neuen Virusmutanten gelten als deutlich ansteckender als die bisher vorherrschende Variante. Die Befürchtungen sind groß, in eine dritte Corona-Welle zu rutschen, noch bevor die zweite abgeebbt ist, insbesondere Risikogruppen geimpft wurden und wieder ausreichend Betten in den Krankenhäusern zur Verfügung stehen.

Was gilt für Infizierte, die sich mit einer Virusmutante angesteckt haben?

Am Anfang macht es keinen Unterschied, ob jemand mit der vorherrschenden Variante oder einer Mutante infiziert ist. Es gilt: Sobald ein PCR-Test oder ein Schnelltest positiv ausfällt, müssen sich die Betroffenen zu Hause in Quarantäne begeben. Alle Mitbewohner und enge Kontaktpersonen ebenfalls.

In der Regel werden Infizierte sowieso erst später erfahren, ob sie eine der neuen Virusvarianten in sich tragen, da zunächst allgemein auf das Coronavirus getestet und erst danach auf Mutationen untersucht wird. Dazwischen können mehrere Tage vergehen. Außerdem wird nicht jedes Virus auf seinen Bauplan untersucht.

Sollte sich herausstellen, dass man sich mit einer Mutante infiziert hat, so gilt in jedem Fall eine zehntägige Quarantänezeit. Wer Symptome hat, darf erst wieder vor die Tür treten, wenn diese zwei Tage nicht mehr aufgetreten sind. Allerdings empfiehlt das Dresdner Gesundheitsamt dringend, nach Ablauf der Quarantäne einen weiteren Corona-Test machen zu lassen.

Wer ist Verdachtsperson und was muss man beachten?

Wer typische Symptome wie Husten, Fieber oder einen gestörten Geschmackssinn hat, und sich hat testen lassen, gilt solange als Verdachtsperson, bis das Ergebnis vorliegt. Kehrt jemand aus einem Mutationsgebiet wie Tschechien, Großbritannien oder Portugal zurück, so kann auch das Gesundheitsamt einen Test anordnen und die Rückkehrer somit als Verdachtspersonen einstufen.

Für Verdachtspersonen gilt: Bis das Ergebnis feststeht, muss sich jeder strikt an die Quarantäne halten. Eine Ausnahme gilt nur für routinemäßig Getestete, etwa Ärzte in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in Altenheimen.

Woher will das Gesundheitsamt wissen, dass ich ein Rückkehrer bin?

Deutsche, die aus einem Mutationsgebiet zurückkehren, sind verpflichtet, sich vor der Einreise über das Internet bei den deutschen Behörden anzumelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit dem Flugzeug, dem Auto oder dem Zug einreisen. Dem Dresdner Gesundheitsamt sind auf diesem Wege allein vom 25. Januar bis zum 5. Februar mehr als 50 Reisende aus Irland, Portugal, Großbritannien, Südafrika und Brasilien gemeldet worden.

Da sie ein negatives Testergebnis für die Einreise benötigen und sich sofort nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben müssen, dürfte es nicht passieren, dass sie Kontakte außerhalb ihrer Familie oder Mitbewohner haben.

Und was ist mit Familie, Freunden und Kollegen, mit denen Infizierte engen Kontakt hatten?

Wer engen Kontakt zu einem Infizierten hatte, muss sich sofort in Quarantäne begeben. Für Familienmitglieder und Mitbewohner gilt diese generell für 14 Tage, sofern sie nicht selbst erkranken. Sollte sich der Infizierte mit einer Virusvariante angesteckt haben, müssen auch Menschen, die nicht im selben Haushalt leben – Kollegen und Freunde zum Beispiel –mindestens zwei Wochen daheimbleiben. Sie dürfen die Quarantäne auch dann nicht verkürzen, wenn ein Corona-Test negativ ausfallen sollte.

Selbst nach diesen zwei Wochen sind die engen Kontaktpersonen noch nicht von den Pflichten entbunden, die die Allgemeinverfügung für sie vorsieht. So müssen sich Kontaktpersonen für eine weitere Woche selbst beobachten. Dabei sind sie verpflichtet, ein Symptom-Tagebuch zu führen. Sollte auch nur das geringste Zeichen einer Infektion auftreten, ein Halskratzen etwa, müssen sie sofort das Gesundheitsamt darüber informieren und einen Test veranlassen. Dazu sollte zunächst der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden.

Glück im Unglück haben enge Kontaktpersonen, die in den vergangenen drei Monaten selbst infiziert waren, keine Symptome mehr verspüren und darüber hinaus ihre Quarantäne beendet haben. Sie gelten als immun und müssen nicht zu Hause bleiben. Da unbekannt ist, wie lange dieser Schutz anhält und ob er auch gegen die neuen Varianten besteht, hat die Stadt den Zeitraum von sechs auf drei Monate verkürzt.

Was darf ich während der Quarantäne und was nicht?

Zunächst einmal die Verbote: Es ist untersagt, das Haus zu verlassen. Ausnahmen sind dringende Arztbesuche und Corona-Tests. Dem schließen sich mehrere Empfehlungen an: So sollte man Familienmitgliedern beziehungsweise Mitbewohnern am besten ganz aus dem Weg gehen. Ist das nicht möglich, so sollten Abstände eingehalten und Masken getragen werden. Das Gesundheitsamt empfiehlt zum Beispiel, nacheinander zu essen, getrennte Bäder zu nutzen und alle Zimmer immer gut zu lüften.

Während der Quarantäne müssen sich Infizierte, Verdachts- und Kontaktpersonen auch gesundheitlich überwachen. Dazu gehöre laut Gesundheitsamt, zweimal am Tag Fieber zu messen.

Tatsächlich gibt es auch Dinge, die erlaubt sind: So dürfen Betroffene den Balkon, den Garten oder die Terrasse allein betreten, wenn diese zur Wohnung gehören. Außerdem dürfen die Haushalte während der Quarantäne auf Mülltrennung verzichten. Die Stadt empfiehlt, jeglichen Abfall, also auch Biomüll und Recycling-Verpackungen, in die Mülltonne zu geben. Ausgenommen bleiben Altpapier, Glas, Elektroschrott und Batterien, so das Gesundheitsamt weiter.

Was passiert, wenn ich all diese Regeln nicht einhalte?

Jeder muss sich entsprechend der Allgemeinverfügung auf eigene Initiative in Quarantäne begeben. Wer erst auf einen Anruf oder einen Bescheid vom Gesundheitsamt wartet oder bewusst gegen die Regeln verstößt, begeht in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Auf Sächsische.de möchten wir ganz unterschiedliche Erfahrungsberichte von Corona-Infizierten aus Dresden teilen. Wenn Sie die Erkrankung bereits überstanden haben und uns davon erzählen möchten, schreiben Sie uns an sz.dresden@sächsische.de.

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