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Parkeisenbahner vom Dienst suspendiert

Ein Mitarbeiter der Parkeisenbahn Dresden soll sich einem Minderjährigen gegenüber auffällig verhalten haben. Von "Grenzverletzungen" ist die Rede.

Von Tobias Wolf & Dominique Bielmeier & Julia Vollmer & Sandro Pohl-Rahrisch
 4 Min.
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Ein Zug fährt in die Dresdner Station Großer Garten ein. Hat die Parkeisenbahn nach 2017 einen erneuten Skandal?
Ein Zug fährt in die Dresdner Station Großer Garten ein. Hat die Parkeisenbahn nach 2017 einen erneuten Skandal? © Arno Burgi/dpa (Symbolbild)

Dresden. Bei der Dresdner Parkeisenbahn ist ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter vom Dienst suspendiert worden. Das Schlösserland Sachsen wirft ihm  "auffällige Handlungen und auffälliges Verhaltens" gegenüber einem minderjährigen Parkeisenbahner vor, teilte der Staatsbetrieb am Dienstag mit. Nach SZ-Informationen handelt es sich bei dem Betroffenen um einen 13-jährigen Jungen. 

Das Verhalten des Mitarbeiters, zu dem in der Mitteilung keine weiteren Angaben gemacht werden, sei im Rahmen der Kontrollmaßnahmen des Kinderschutzkonzeptes bei der Parkeisenbahn in den vergangenen Wochen festgestellt und dokumentiert worden. "In einem Auswertungsgespräch im August 2020 sind diese Handlungen nach den Kriterien der Null-Toleranz-Politik des Kinderschutzkonzeptes als Grenzverletzungen gewertet und eingestuft worden", heißt es. 

Mann war Mitglied im Förderverein

Was genau vorgefallen ist, ist unklar. Das Schlösserland Sachsen machte in seiner Pressemitteilung keine näheren Informationen dazu und war am Dienstag telefonisch nicht zu erreichen. Eine schriftliche Anfrage blieb bislang unbeantwortet. So ist ungewiss, wann sich die besagten Vorfälle ereignet haben sollen, wie der Staatsbetrieb darauf aufmerksam wurde und welches Gremium schließlich eingeschätzt hat, ob es sich um Grenzverletzung oder sexuellen Missbrauch handelt. Ebenfalls unklar ist, wie sich der beschuldigte Mitarbeiter zu den Vorwürfen geäußert hat. Nach SZ-Informationen hatte er am Montag die Kündigung seiner geringfügig bezahlten Stelle bekommen.

Am Montag sei der Mann in Absprache mit den beratenden Fachkräften der Arbeiterwohlfahrt (AWO) vom Dienst suspendiert worden. Ihm sei jeglicher Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Betriebes der Parkeisenbahn untersagt worden, heißt es weiter. Die AWO will sich nicht äußern. Claudia Grüneberg, Geschäftsführerin der AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH: "Wir als AWO arbeiten mit dem Jugendlichen. Aus Datenschutzgründen äußern wir uns nicht zu Einzelheiten."

Der geringfügig Beschäftigte soll gleichzeitig Mitglied im Förderverein Parkeisenbahn Dresden e.V. sein. Man nehme den Vorfall zum Anlass, die künftige Zusammenarbeit mit dem Förderverein, der die Kinder- und Jugendarbeit bei der Parkeisenbahn koordiniert, grundsätzlich zu überprüfen, so der Staatsbetrieb. Parkeisenbahn-Insidern zufolge sei Schlösserland-Chef Christian Striefler jedoch sowohl mit der Entlassung als auch mit der Information der Öffentlichkeit weit über das Ziel hinausgeschossen. Offenbar will Striefler sich nicht noch einmal vorwerfen lassen, die Parkeisenbahn vertusche Vorfälle wie 2017. Damals wurde die Institution von einem Missbrauchsskandal  erschüttert. In der Folge stellte sich heraus, dass der Täter bereits in den sechs Jahren davor immer wieder auffällig gewesen war, Verantwortliche die entsprechenden Hinweise aber wissentlich ignoriert hatten.

Was sind "Grenzverletzungen"?

Bei den festgestellten Verhaltensweisen soll es sich um "Grenzverletzungen" handeln und "nach Kenntnis" des Schlösserlands nicht um sexuellen Missbrauch, wie es heißt. "Als Grenzverletzung wird ein einmaliges oder gelegentliches unangemessenes Verhalten von Personen gegenüber Kindern bezeichnet, das oft unbeabsichtigt geschieht", zitiert der Staatsbetrieb eine Definition der Landesregierung. Nicht immer gehe es dabei um sexualisierte Handlungen. "Die Unangemessenheit des Verhaltens ist dabei auch vom subjektiven Empfinden des betroffenen Kindes abhängig."

Laut des Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs handle es sich bei einer Grenzverletzung auch um eine Art der sexuellen Gewalt, selbst wenn diese nicht strafrechtlich verfolgt wird. "Nicht jede sexuelle Gewalt ist strafbar, aber jede sexuelle Gewalt verletzt Mädchen und Jungen." Das können zum Beispiel versehentliche Berührungen intimer Bereiche des kindlichen Körpers sein, aber auch Blicke, die dem Kind unangenehm sind. Grenzverletzungen, die auf Versehen beruhen, könnten mit einer Entschuldigung aus der Welt geschafft werden, heißt es. Sie seien auch von sexuellem Missbrauch abzugrenzen, der bewusst und gezielt von einem Erwachsenen ausgehe und strafbar ist.

Nach Aussage von Veit Roessner, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Uniklinik, kann man an verschiedenen Anzeichen erkennen, ob ein Kind möglicherweise Erfahrungen mit grenzverletzendem Verhalten oder Missbrauch machen musste. Kinder könnten plötzliche Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßige Ängstlichkeit oder Aggressivität zeigen, sich vermehrt nach Hause zurückziehen oder den Blick- und Körperkontakt vermeiden. 

In regelmäßigen Schulungen weise die Leitung der Parkeisenbahn ausführlich und eindringlich darauf hin, dass Grenzverletzungen gegenüber den Kindern und Jugendlichen bei der Parkeisenbahn zu unterlassen seien und nicht toleriert werden.

Die Dresdner Polizei ist in den Vorgang nicht involviert. "Bei der Polizei ist dahingehend nichts bekannt. Eine Anzeige wurde nicht erstattet", so Sprecher Lukas Reumund am Dienstag zur SZ.

Anders als in diesem Fall war Ende 2016 ein Missbrauchsfall bei der Parkeisenbahn bekannt geworden. Ein 38-Jähriger hatte sich über mehrere Jahre an einem damals 17-jährigen Jungen vergangen. Danach gab sich die Parkeisenbahn ein neues präventives Kinderschutzkonzept. (SZ)

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