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Angriff auf Ausländer: Verteidiger rechnen ab

Im Prozess um den rassistischen Überfall am Dresdner Stadtfest sind die Plädoyers beendet. Die Anwälte der Angeklagten lassen kein gutes Haar an einem Zeugen.

Von Alexander Schneider
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Fast genau fünf Jahre nach der Tat endet nun der Prozess gegen zwei Männer, die mit mehreren Dutzend anderen am Elbufer gezielt Jagd auf Ausländer gemacht haben sollen. Die rassistischen Angriffe fanden beim Dresdner Stadtfest im August 2016 statt.
Fast genau fünf Jahre nach der Tat endet nun der Prozess gegen zwei Männer, die mit mehreren Dutzend anderen am Elbufer gezielt Jagd auf Ausländer gemacht haben sollen. Die rassistischen Angriffe fanden beim Dresdner Stadtfest im August 2016 statt. © Symbolfoto: Rene Meinig

Dresden. Der Belastungszeuge sei ein Lügner, seine Aussagen alles andere als konsistent, ein Mittäter, der die Angeklagten aus ganz persönlichen Motiven heraus und zum eigenen Vorteil belastet habe – das in aller Kürze ist das Fazit der vier Verteidiger-Plädoyers am Dienstag. Im Prozess um den gezielten Angriff auf Ausländer während des Dresdner Stadtfestes im August 2016 soll am Freitag, 23. Juli, um 16 Uhr im Gerichtssaal am Hammerweg das Urteil verkündet werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist überzeugt, dass sich die beiden Angeklagten, Christian L. (31) und René H. (34), unter den bis zu 40 dunkel gekleideten und vermummten Tätern befunden und kräftig mit geprügelt hatten.

An jenem 21. August 2016 wurden durch den wahllosen Angriff einer selbst ernannten „kleinen Bürgerwehr“ mindestens neun Männer aus Afghanistan und dem Irak zum Teil lebensbedrohlich verletzt. Es war einer der seit Jahren schwersten rassistischen Übergriffe in Dresden.

Der Vertreter der Anklage forderte bereits im Juni für den mehrfach einschlägig vorbestraften L. eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren, die auch frühere Verurteilungen enthält. Für den Mitangeklagten H., zuletzt Inhaber einer Security-Firma, wurden drei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Er soll auch als Rädelsführer hinter dem Überfall stecken.

Appelle an die Laienrichter

Die Verteidiger plädierten nun auf Freisprüche für ihre Mandanten. Es sei in den rund 50 Verhandlungstagen nicht gelungen, den Männern eine Beteiligung an der Tat zweifelsfrei nachzuweisen. Auch wenn das Urteil aus Sicht der Verteidiger bereits feststehe, appellierten sie gerade an die Schöffen, ihr Urteil allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beziehen.

Die Ermittlungen gegen L. und H. begannen nach der Aussage eines damals bereits verurteilten Mittäters im Herbst 2018. Erst Anfang dieses Jahres wurde der Hauptbelastungszeuge über mehrere Tage vernommen. Die Verteidiger stellten den Zeugen als nicht glaubwürdig dar. Er sei ein mehrfach vorbestrafter Schläger, der sich von seiner Aussage Hafterleichterungen versprochen habe und sich an René H. habe rächen wollen. Andere Zeugen, H.s Lebensgefährtin etwa oder ein weiterer verurteilter Mittäter, hätten die Angaben des Kronzeugen widerlegt.

Die Nebenklage-Anwälte der Geschädigten hatten dagegen in ihren Plädoyers argumentiert, dass der Stadtfestüberfall in diesem Prozess so sorgfältig wie bislang in keinen anderen untersucht worden sei. Der Ablauf sei schlüssig, die Aussage des Belastungszeugen durch andere Aussagen und Ermittlungen bestätigt.