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Grünes-Gewölbe-Prozess: Kein Urteil mehr vor Ostern

Im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe Dresden gab es neue Beweisanträge. Das Gericht hat drei neue Termine bis Mitte Mai bekannt gegeben.

Von Alexander Schneider
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Der Angeklagte Abdul Majed R. wird von Justizbeamten in Handschellen in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Dresden geführt.
Der Angeklagte Abdul Majed R. wird von Justizbeamten in Handschellen in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Dresden geführt. © AFP-Pool

Dresden. Bis zur letzten Minute spannend war der jüngste Sitzungstag im Prozess um den Diebstahl der millionenschweren Diamanten-Garnituren aus dem Grünen Gewölbe Dresden. Die Jugendkammer des Landgerichts Dresden versuchte am Ende Druck zu machen und hoffte, die Staatsanwaltschaft könnte bereits am Freitag eventuell noch plädieren. Doch Oberstaatsanwalt Matthias Allmang lehnte das postwendend ab. Sofort protestierten mehrere Verteidiger: Es gebe eine Verständigung, man sei längst so weit, endlich die Schlussvorträge zu halten. Als sich die Kammer zur Beratung zurückzog, war bereits gegen 18 Uhr.

Es war ein turbulenter Tag. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft mit mehreren Beweisanträgen vom 10. März einigen Wirbel ausgelöst. Sie hält die Aussagen der an der Verständigung beteiligten Angeklagten zum Tatgeschehen für nicht glaubwürdig, stellte den „Deal“ sogar infrage. Doch an diesem Dienstag gab es einen Rückschlag.

So wurde etwa bekannt, dass die Behauptung, von zweieinhalb Liter Kraftstoff in einem Kochtopf würde nach vier Tagen nichts Brennbares zurückbleiben, nicht haltbar war. Die Polizei hatte am 13. März einen Plaste-Eimer mit dieser Menge Sprit in einer Halle aufgestellt – nach fünf Tagen waren noch 1,2 Liter übrig – und die brannten auch noch, wie der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel mitteilte. Auch Verteidiger hatten getestet, dass sich Kraftstoff in Kochtöpfen nicht schnell genug verflüchtigt.

Staatsanwaltschaft zweifelt an der Glaubwürdigkeit

Bei der Verhandlung am Montag zog die Staatsanwaltschaft fünf von sechs Anträgen zurück. Sie waren offenbar mit heißer Nadel gestrickt und hielten der Prüfung des Gerichts nicht stand: Von einem Telefonat Bashir Remmos, das belegen sollte, dass er ein paar Tage vor der Tat nicht in Dresden, sondern in Berlin war, gab es keine Geodaten. So lasse sich nicht belegen, ob er überhaupt telefoniert hatte und schon gar nicht wo. Unklar blieb auch, ob im Pegelhaus der Augustusbrücke Pläne aushingen und Stromleitungen beschriftet waren: Eigentlich sollten dort gar keine Pläne sein, doch wegen der damaligen Brückenbaustelle konnte nicht ausgeschlossen werden, ob nicht vielleicht doch Pläne da waren.

Die Staatsanwaltschaft vermutet nach wie vor, dass die Angeklagten nur mit Insider-Wissen auf das Pegelhaus gekommen waren. Einer der Angeklagten hatte dagegen behauptet, dass die Stromverteilerschränke im Pegelhaus beschriftet waren und Pläne zur Stromversorgung ausgelegen hätten.

Eigentlich stand an diesem Dienstag die Vernehmung Abdul Majed Remmos im Mittelpunkt. Er hatte bestritten, am 25. November 2019 am Einbruch in Dresden beteiligt gewesen zu sein, er habe aber davon gewusst und einige Wochen zuvor Äxte und anderes Werkzeug für die Tat gestohlen. Die Staatsanwaltschaft nahm ihm das – die angebliche Beihilfe – nicht ab. Der 24-Jährige sei erst am 6. Februar angeklagt worden, im August 2020 an einem Überfall auf eine Bank in Berlin beteiligt gewesen zu sein, wo ein Wachmann bei einer Schießerei verletzt wurde, so Allmang. Er beantragte daher, den Hauptermittler zu laden. Darüber will die Kammer nun beraten.

Am Ende entschied das Gericht: Entweder es geht an diesem Freitag, 24. März, mit der Bearbeitung offener Beweisanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigern weiter, worüber das Gericht zeitnah entscheiden werde. Sollten die Beweisanträge abgelehnt werden, fällt dieser Sitzungstag ganz aus und die Staatsanwaltschaft soll 31. März mit den Plädoyers beginnen. Die Verteidiger könnten dann nach einer längeren Pause am 28. April mit ihren Schlussvorträgen fortsetzen. Weitere Termine sind der 2. und der 16. Mai.

Der Prozess hatte im Januar 2022 begonnen. Den Angeklagten wird schwerer Bandendiebstahl und schwere Brandstiftung vorgeworfen. Sie sollen innerhalb weniger Minuten 21 kostbare Schmuckstücke aus dem Grünen Gewölbe im Dresdner Schloss gestohlen haben. Ihr Tatfahrzeug hatten sie laut Anklage in einer Dresdner Tiefgarage in Brand gesetzt.

In einem sogenannten Deal, der nach der Rückgabe eines Großteil des Schmucks vereinbart werden konnte, wurden den Angeklagten Strafen von maximal sechs Jahren und neun Monaten in Aussicht gestellt, wenn sie die Vorwürfe gestehen und auch glaubhafte Angaben zum Geschehen machen.