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Demo nicht angemeldet: Dresdner "Querdenker" Marcus Fuchs verurteilt

Marcus Fuchs soll eine nicht angemeldete Versammlung der "Querdenken"-Bewegung in Dresden-Laubegast geleitet haben. Jetzt soll er dafür zahlen.

Von Theresa Hellwig
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"Querdenker" Marcus Fuchs soll eine nicht angemeldete Versammlung in Dresden-Laubegast geleitet haben. Dafür soll er nun zahlen.
"Querdenker" Marcus Fuchs soll eine nicht angemeldete Versammlung in Dresden-Laubegast geleitet haben. Dafür soll er nun zahlen. © Marion Doering

Dresden. Nachdem sein Anwalt sein Plädoyer gehalten hat, meldet sich noch einmal Marcus Fuchs zu Wort. Mehrere Minuten lang spricht er – und erklärt, warum er aus seiner Sicht eine Versammlung im Frühjahr 2022 in Laubegast nicht geleitet hat. Er bezeichnet die Analyse eines Beweisvideos durch das Gericht als "Kaffeesatzleserei" und behauptet, dass ein Polizist, der als Zeuge ausgesagt hat, "viel reininterpretiert" habe. Die Vorwürfe gegen ihn nannte er "realitätsfern". Worum es geht?

Marcus Fuchs, in Dresden als Dauer-Anmelder der Corona-Proteste und Kopf der selbsternannten "Querdenker" bekannt, steht derzeit vor Gericht. Der 40-Jährige soll bei einem Protestmarsch in Laubegast am 6. Februar 2022 als Versammlungsleiter aufgetreten sein, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Weil der Protest nicht angemeldet war, soll er damit einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz begangen haben.

"Querdenken"-Prozess in Dresden bereits in zweiter Instanz

Das Dresdner Amtsgericht hatte Fuchs deshalb bereits zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Weil weder er noch die Staatsanwaltschaft das Urteil hinnehmen wollten, ging der Prozess in die nächste Instanz: vor das Dresdner Landgericht.

Dort erklärten am Donnerstag zwei Polizisten als Zeugen, wie Fuchs mit Gestiken der Arme und Hände den Protestierenden die Richtung angezeigt habe. Einer habe beobachtet, wie Fuchs der Spitze des Demonstrationszuges eine Anweisung gab – und sich daraufhin die Leute am Kopf des Zuges durchtauschten. Auch die Anweisung, dass sich der Zug in Bewegung setzen solle, habe Fuchs zu Beginn des Protests durch eine Gestik gegeben. Zudem habe Fuchs Trillerpfeifen an die Anwesenden verteilt, so beobachteten die Beamten.

Fuchs erklärte vor Gericht, dass seine Anweisungen seinem Kameramann gegolten haben. Er selber sei nur deshalb vor Ort gewesen, um den Marsch journalistisch zu begleiten – und um Wahlkampf zu betreiben. Damals hatte er sich als Kandidat für die Dresdner Oberbürgermeisterwahl aufgestellt. Die Trillerpfeifen? Wahlkampfgeschenke.

Staatsanwältin: Fuchs' Argumente "nicht nachvollziehbar"

Argumente, die die Staatsanwaltschaft an diesem Donnerstag als "nicht nachvollziehbar" bezeichnet. Eigentlich, so sagte die Staatsanwältin, freue sie sich immer, wenn sich Angeklagte vor Gericht einlassen, also bereitwillig von der Tat berichten. Anders in diesem Fall, denn Fuchs habe immer wieder "abstruse Einlassungen" abgegeben und kein Schuldbewusstsein gezeigt.

Die herausgehobene Stellung von Marcus Fuchs gegenüber den anderen Demonstrations-Teilnehmerinnen und –Teilnehmern sei aus ihrer Sicht aber sehr deutlich erkennbar. "Das Argument, Sie seien als Presse da gewesen, ist doch an den Haaren herbeigezogen", so die Staatsanwältin. "Ein eigener Querdenker-Kanal in den sozialen Medien macht Sie nicht zum Journalisten." Stattdessen seien die Gestiken aus ihrer Sicht eindeutig an die Demonstrierenden gerichtet; nicht an den Kameramann des Angeklagten.

Ähnlich wertete das auch das Gericht – und verwarf die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Damit bestätigt das Gericht das Urteil des Amtsgerichts – und verurteilt Fuchs zur besagten Geldstrafe von 1.500 Euro. Seine eigenen Gerichtskosten trägt er selbst; die der Staatsanwaltschaft der Staat.

"Das war eine anzeigenpflichtige Versammlung und der Angeklagte ist als faktischer Versammlungsleiter aufgetreten", begründete Richter Georg Böss. Marcus Fuchs habe den Start und den Verlauf der Versammlung maßgeblich beeinflusst – und sei auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als Versammlungsleiter akzeptiert worden. Dies mache einen Versammlungsleiter aus.

Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.