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„Querdenker“ Marcus Fuchs in Dresden vor Gericht

Marcus Fuchs soll eine nicht angemeldete Versammlung in Laubegast geleitet haben. Weil er gegen sein Urteil vorging, stand er am Freitag erneut in Dresden vor Gericht.

Von Theresa Hellwig
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"Querdenker" Marcus Fuchs muss sich derzeit vor dem Landgericht in Dresden verantworten. Ein Urteil gab es am Freitag noch nicht.
"Querdenker" Marcus Fuchs muss sich derzeit vor dem Landgericht in Dresden verantworten. Ein Urteil gab es am Freitag noch nicht. © Marion Doering

Dresden. Breit grinsend stellt sich Marcus Fuchs hinter die Anklagebank, als die Fotografin auf den Auslöser drückt. Schon zuvor hat er vor dem Gebäude posiert und auf den Selbstauslöser gedrückt: "Gut vorbereitet", schreibt er zu dem Foto, das er wenig später in seinem Telegramkanal posten wird, "geht es in die Berufungsverhandlung". Neben sich auf dem Foto: Eine Kiste mit Warnweste und Megafon.

Fuchs nennt diese Utensilien "Beweismaterial". Sie sollen zeigen, so Fuchs‘ Plan, dass er bei einem Protestaufzug in Dresden-Laubegast kein Versammlungsleiter gewesen sei. Seine Verteidigungsstrategie: Ein Versammlungsleiter hätte nämlich all diese Utensilien dabeigehabt, wird er wenig später dem Richter erklären.

Amtsgericht verurteilte Fuchs bereits zu einer Geldstrafe

Marcus Fuchs, der als Hauptorganisator der sogenannten "Querdenken"-Demonstrationen in Dresden bekannt ist, wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 6. Februar 2022 als Versammlungsleiter bei der Demonstration in Laubegast aufgetreten zu sein. Ab Dezember 2021 fanden dort regelmäßige Protestmärsche statt, die sich unter anderem gegen die Corona-Politik richteten. Immer wieder liefen auch Rechtsextreme mit.

Weil der Marsch nicht angemeldet war, soll Fuchs damit gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben. Der ehemalige Dresdner Oberbürgermeisterkandidat ist dafür vom Amtsgericht bereits zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden. Weder Fuchs selbst noch die Staatsanwaltschaft akzeptierten jedoch das Urteil – und so landete die Akte am Landgericht.

Dort erklärte Fuchs am Freitag, dass die Laubegaster Protestzüge jeden Sonntag auf die gleiche Weise abgelaufen seien. Die Teilnehmenden hätten sich selber in Bewegung gesetzt – ohne Versammlungsleiter. Er trete durchaus oft als Versammlungsleiter bei Demonstrationen auf; zuletzt an diesem Wochenende in Dresden. Etwa 2.000 Reichsbürger, Rechtsextreme und „Querdenker“ waren an jenem Tag durch die Stadt gezogen. "Man braucht als Versammlungsleiter ein Ordner-Team und ein Megaphon, um Durchsagen zu machen", so Fuchs. Hätte er alles an jenem Tag nicht gehabt.

Ein Polizist soll als Zeuge geladen werden

Ein Argument, das der Richter nicht gelten lässt: "Ihnen wird vorgeworfen, sich verhalten zu haben, wie ein Versammlungsleiter", sagt Georg Böss – und betont dabei das "wie". "Dass Sie sich nicht verhalten haben, als hätten Sie die Versammlung offiziell angezeigt, liegt auf der Hand."

Tatsächlich hätte Fuchs Trillerpfeifen verteilt und mit Gestiken Richtungen vorgegeben, merken der Richter und die Staatsanwältin an. Ein Video des Protestmarschs zeigt die Gestiken mit den Händen, die Fuchs selber als "Kopfkratzen" abtut. Und die Trillerpfeifen? "Wahlkampfgeschenke", erklärt Fuchs. Auch Rufe sind zu hören, als sich der Protestmarsch in Bewegung setzt: "Auf die Straße, auf die Straße", fordert eine männliche Stimme die Protestierenden auf. Ob der Rufende Marcus Fuchs war? "Weiß ich nicht mehr", sagt dieser.

Wie das Gericht die Aussagen bewertet, blieb am Freitag offen: Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Ein Polizist soll als Zeuge geladen werden und noch einmal seine Beobachtungen von Fuchs‘ Verhalten schildern. In knapp zwei Wochen wird der Prozess fortgesetzt.

Zuletzt war bekannt geworden, dass es innerhalb der Dresdner "Querdenker"-Gruppe Streit gibt. Ein Großteil der Mitglieder das Organisationsteams hat sich von Fuchs getrennt. Das bestätigte Fuchs am Freitag. Er verstehe sich nach eigenen Angaben aber weiterhin als "Querdenker", erklärte er im Gericht.