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Neuer Mietspiegel: AfD in Dresden verschickt falsche Bußgeldbescheide

Wer in Dresden die Mitwirkung am aktuellen Mietspiegel verweigert, dem drohen erstmals empfindliche Bußgelder. Worauf Mieter jetzt achten müssen.

Von Dirk Hein
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Solche unechten Bußgeldbescheide werden gerade in Dresden verteilt.
Solche unechten Bußgeldbescheide werden gerade in Dresden verteilt. © Dirk Hein

Dresden. Momentan könnten Mieterinnen und Mieter gleich mehrfach ungewollte Post im Briefkasten vorfinden. Für den neuen Mietspiegel, mit dem unter anderem die wichtige ortsübliche Vergleichsmiete berechnet wird, werden etwa 7.000 Haushalte befragt. Die ausgewählten Bürger werden unter anderem nach der Höhe der Miete und der Wohnungsgröße gefragt und wie das Bad ausgestattet ist.

150 Euro Strafe bei Nichtantwort

Erstmals soll die Teilnahme daran zur Pflicht werden. Im März werden entsprechende Informationsschreiben an die ausgewählten Haushalte verschickt. Weigern die sich, Auskunft zu erteilen, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Im Regelfall will die Verwaltung Strafgelder in Höhe von 100 bis 150 Euro verlangen.

In diesem Zusammenhang kursiert jetzt ein weiteres Schreiben. Knapp 3.000 unechte Bußgeldbescheide für den Fall der Nichtbeantwortung der Fragen zum Mietspiegel werden aktuell durch die AfD-Fraktion im Dresdner Stadtgebiet verteilt. Die sächsische AfD wird vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft.

"Es wird zu Verwirrung und zu Nachfragen kommen. Aber das ist gewollt. Wir wollen jetzt aufrütteln, bevor der Stadtrat die Änderung der Mietspiegelsatzung beschließt und die Bußgelder tatsächlich erhoben werden können", sagt der AfD-Fraktionsvorsitzende Thomas Ladzinski.

Entscheidung im Rat Ende Februar

Tatsächlich steht das Thema auf der Tagesordnung für den kommenden Stadtrat am 29. Februar. Bislang war die Teilnahme an der Mietspiegel-Befragung zwar dringend erwünscht, aber freiwillig. Mittlerweile wurde jedoch die Bundesgesetzgebung geändert. Demnach können ab sofort Strafzahlungen bei Nichtteilnahme erhoben werden.

Dresden will dem nachkommen und die "Kann-Regelung" eher streng auslegen. So soll es zwar keine "zwangsweise Durchsetzung des Auskunftsanspruchs", wohl aber eine "nachträgliche Sanktionierung" geben.

Ob der unechte Bußgeld-Bescheid Folgen nach sich zieht, konnte die Stadt am Freitagnachmittag nicht mehr beantworten. Wahrscheinlich ist das jedoch nicht, da zum Beispiel als Absender des Schreibens die AfD genannt wird und mehrfach auf die Fraktion hingewiesen wird. Auch wird keine Kontonummer genannt, an welche das Bußgeld zu zahlen ist und in der "Rechtsbehelfsbelehrung" steht: "Es handelt sich um keinen tatsächlichen Bußgeldbescheid."