SZ + Dresden
Merken

Putzi-Besetzer: Strafe im Berufungsprozess

Das Dresdner Amtsgericht hatte ihn noch freigesprochen, doch die zweite Instanz entschied anders – und es gab Kritik an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.

Von Alexander Schneider
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Polizei räumte die besetzten Putzi-Villen in Dresden: Manche Demonstranten wurden von einem Spezialeinsatzkommando vom Dach geholt. Jetzt fand der erste Berufungsprozess statt.
Die Polizei räumte die besetzten Putzi-Villen in Dresden: Manche Demonstranten wurden von einem Spezialeinsatzkommando vom Dach geholt. Jetzt fand der erste Berufungsprozess statt. © Sven Ellger

Dresden. Die Besetzung der leerstehenden Putzi-Villen vom 17. bis zum 22. Januar 2020 in Dresden dauerte nur ein paar Tage. Seitdem jedoch muss sich die Justiz mit der zwar gut gemeinten und friedlichen Aktion von jungen Aktivisten herumschlagen. Die demonstrationsfreudigen Menschen aus der Neustadt hatten auf Wohnungsnot, bezahlbare Mieten und fehlenden Platz für soziale Freiräume in ihrem Kiez hingewiesen und dazu seit Anfang der 90er-Jahre dem Verfall preisgegebenen Stadtvillen in der Königsbrücker Straße besetzt. Weil die Immobilien zum angrenzenden Unternehmen Dentalkosmetik Dresden gehören, dem Hersteller der Putzi-Zahncreme, sind sie auch unter der Bezeichnung „Putzi-Villen“ bekannt.

Im Laufe des vergangenen Jahres fanden einige Prozesse gegen die vermeintlichen Hausbesetzer am Amtsgericht Dresden statt und es kamen dabei recht unterschiedliche Entscheidungen heraus. Allen wurde Hausfriedensbruch vorgeworfen, den einen jedoch „nur“ eine Beschädigung des Zauns, anderen dagegen warf die Staatsanwaltschaft vor, mehr als 11.000 Euro Schaden verursacht zu haben.

So auch einem 32-jährigen Assistenten der Wirtschaftsinformatik, der in seinem erstinstanzlichen Prozess im September freigesprochen wurde – aber sich nun vor dem Landgericht Dresden wiederfand, weil die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht akzeptieren konnte. Wie schon in den erstinstanzlichen Prozessen haben wieder zahlreiche Sympathisanten den Angeklagten begleitet und vor dem Gericht demonstriert.

Landgericht hält Strafantrag für rechtmäßig

Einen ganzen Tag befasste sich die Berufungskammer mit dem Fall, lud sechs Zeugen und vernahm die vier, die gekommen waren. Hinterfragte auch die Schäden und – wie immer in den Putzi-Besetzer-Prozessen – die Rechtmäßigkeit des Strafantrags.

Hausfriedensbruch ist wie etwa auch Beleidigung ein sogenanntes Antragsdelikt: Ohne Verurteilungswillen des Geschädigten gibt es kein Urteil. Weil der Strafantrag nicht von der Dresdner Chefin des Putzi-Produzenten gestellt wurde, sondern von einem Architekten der Münchner Argenta-Gruppe, Mutterfirma des Dresdner Zahnpasta-Herstellers, gibt es immer wieder strafrechtlichen Klärungsbedarf.

Besetzer sollten für Elektroschrott und kaputte Fenster zahlen

Das Landgericht Dresden sah in diesem Fall anders als noch ein Richter des Amtsgerichts den Strafantrag als legitim an. Dieser Punkt ging an die Staatsanwaltschaft. Dafür gab es jedoch einige Kritik an dem Schaden, den die Argenta-Buchhalter geltend gemacht hatten. Tatsächlich hatten sie etwa die Entsorgung einer Spül- und einer Waschmaschine den Besetzern in Rechnung gestellt, als hätten sie den Elektroschrott mitgebracht. Auch für kaputte Fenster sollten die Besetzer zahlen.

Doch Polizisten sagten als Zeugen aus, dass schon vor der Besetzung die Fenster kaputt gewesen seien und sich der Unrat dort gestapelt habe. Das Grundstück sei zudem frei zugänglich gewesen, lediglich die Gebäude nicht. Das Gericht konnte mit diesen Forderungen nichts anfangen.

Die Berufungskammer verurteilte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs zu einer sogenannten Verwarnung mit Strafvorbehalt – das ist gewissermaßen eine zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe – in Höhe von 200 Euro. Auch das Landgericht wertet die Hausbesetzung als strafbar, aber im untersten Bereich.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter "Dresden kompakt" und erhalten Sie alle Nachrichten aus der Stadt jeden Abend direkt in Ihr Postfach.

Mehr Nachrichten aus Dresden lesen Sie hier.