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Streit um Dauer-Ferienwohnungs-Verbot in Dresden: Wie Politiker reagieren

Ein Anbieter von Ferienwohnungen in Dresden sieht die Pläne mit Ferienwohnungen als "Berufsverbot". So reagieren Politiker auf die Kritik.

Von Andreas Weller
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Airbnb und andere Anbieter fürchten Einschränkungen mit dem Zweckentfremdungsverbot in Dresden.
Airbnb und andere Anbieter fürchten Einschränkungen mit dem Zweckentfremdungsverbot in Dresden. © dpa/Friso Gentsch (Symbolfoto)

Dresden. Die Entscheidung, dass das Verbot für Dauer-Ferienwohnungen in zwei Stadtbezirken von Dresden greifen soll, sorgt für Ärger unter den Anbietern. Einer von Ihnen nennt es bei Sächsische.de ein "Berufsverbot".

Darauf reagieren nun die Unterstützer des sogenannten Zweckentfremdungsverbots - einer räumt ein, dass insbesondere ein Punkt tatsächlich "schwierig" sei.

Bernd Hoffmann hat Dresdens Politiker aufgeschreckt. Seine Kritik am Beschluss zur Umsetzung des Dauer-Ferienwohnungs-Verbots in Dresden bleibt nicht unkommentiert. Hoffmann vermietet Ferienwohnungen in der Äußeren Neustadt - Neustadt und Altstadt sind die Stadtbezirke, in denen das Verbot gelten soll. So hat es der Stadtrat mit knapper Mehrheit beschlossen.

Hoffmanns Kritik zusammengefasst: Es gibt keinen Bestandsschutz, sondern lediglich eine zweijährige Übergangszeit, danach müssen für alle Ferienwohnungen in den beiden Stadtbezirken in Dresden die Nutzung nachgewiesen werden. Verstöße gegen das vom Land erlassene Gesetz werden mit bis zu 100.000 Euro Strafe geahndet. Zudem steht in dem Gesetz, dass die Grundrechte eingeschränkt werden, was laut dem Vermieter nicht hinnehmbar sei. Die Begrenzung auf Alt- und Neustadt widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Zudem wertet Hoffmann es als "Berufsverbot", weil er mit seinen fünf Ferienwohnungen seinen Lebensunterhalt verdiene und sehr viel Geld in das denkmalgeschützte Haus investiert habe. Er verglich das Vorhaben mit DDR- und Nazizeiten.

"Keine vernünftigen Sachargumente"

Den entsprechenden Antrag der SPD hat deren wohnungspolitischer Sprecher im Stadtrat Vincent Drews eingebracht. "Als SPD haben wir nichts gegen Ferienwohnungen oder deren Betreiber", stellt er klar. Allerdings müssten auf einem angespannten Wohnungsmarkt Prioritäten gesetzt werden. "Dabei stehen wir entschieden an der Seite der vielen Dresdnerinnen und Dresdner, die eine Wohnung suchen. Deren Versorgung ist wichtiger als die Unterbringung von Touristen und die wirtschaftlichen Interessen Einzelner."

Wohnungen werden insbesondere in der Neustadt und der Altstadt benötigt und es seien die Bezirke, in denen der Anteil von Ferienwohnungen und Airbnb-Vermietungen besonders hoch sei. "Mit dem Zweckentfremdungsverbot gehen wir gegen diese Entwicklung nun vor", erläutert Drews. "Die Nutzung von DDR- und Nazivergleichen durch Herrn Hoffmann zeigt doch nur, dass es keine vernünftigen Sachargumente gegen diese Entscheidung gibt."

"In einem Punkt liegt Herr Hoffmann richtig"

Grünen-Wohn-Experte Thomas Löser versucht zu beschwichtigen. "Das ist kein Berufsverbot, deshalb haben wir im Gesetz ja extra Kompensationsmöglichkeiten ermöglicht." Löser sitzt für die Grünen im Landtag und im Dresdner Stadtrat. In München gäbe es beispielsweise Absprachen. "Wohnungen können weiter als Ferienwohnungen genutzt werden, wenn durch den Eigentümer an anderer Stelle neue Wohnungen gebaut werden", erläutert er.

Der Miet-Markt in Dresden sei angespannt, gleichzeitig steigt die Zahl der Anbieter von Ferienwohnungen. "Da ist es soziale Marktwirtschaft, wenn die Politik regulierend eingreift." Er schlägt vor, Hoffmann könne ja seine Ferienwohnungen zu einem Hotel oder Hostel umwidmen. "So etwas Ähnliches betreibt er ja."

Allerdings ergänzt Löser auch: "In einem Punkt liegt Herr Hoffmann richtig. Die Begrenzung auf zwei Stadtbezirke ist schwierig. Deshalb sollte das Verbot überall dort gelten, wo der Anteil an Ferienwohnungen drei Prozent oder mehr im Stadtbezirk ausmachen." Das sei nun Aufgabe der Verwaltung, es entsprechend in eine Satzung zu schreiben, die rechtlich sauber ist. Löser bekräftigt allerdings auch: "Das ist kein Kommunismus, das Verbot gibt es in elf von 16 Bundesländern und es ist richtig. Über die Details wird der Stadtrat noch entscheiden und kann die Satzung entsprechend ändern."