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In diesen Stadtbezirken verbietet Dresden Dauer-Ferienwohnungen

Im Kampf gegen den Wohnungsmangel hat der Stadtrat jetzt ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot für Dresden beschlossen. Was das für Ferienwohnungen genau bedeutet.

Von Andreas Weller
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Seine Wohnung mehr als zwölf Wochen im Jahr an Gäste zu vermieten, ist in Teilen Dresdens künftig verboten.
Seine Wohnung mehr als zwölf Wochen im Jahr an Gäste zu vermieten, ist in Teilen Dresdens künftig verboten. © dpa/Friso Gentsch (Symbolfoto)

Dresden. Rund 3.800 Wohnungen in Dresden werden derzeit gewerblich kurzzeitig über Portale wie Airbnb an Touristen und Geschäftsreisende vermietet und damit zweckentfremdet. Darüber hinaus gibt es rund 1.900 Ferienwohnungen. Insgesamt verfügt Dresden über gut 300.000 Wohnungen.

Der Landtag hat nun ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot gesetzlich ermöglicht. Der Dresdner Stadtrat hat darauf jetzt umgehend beschlossen, dieses in Teilen von Dresden umzusetzen. Wie die Diskussion dazu verlief und welche Auswirkungen es für die Anbieter hat.

Weshalb gibt es die Möglichkeit des Verbots?

Das Problem der Zweckentfremdung ist, dass aufgrund des zunehmenden Wohnungsmangels und steigender Mieten, kaum noch freie und bezahlbare Wohnungen für die Dresdnerinnen und Dresdner selbst zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass durch die gestiegenen Baukosten der Bau neuer Wohnungen nahezu zum Erliegen gekommen ist.

Das Verbot soll dazu führen, dass Wohnungen, die dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt oder über Portale wie Airbnb vermarktet werden, wieder für die Dresdnerinnen und Dresdner zur Verfügung stehen. Für Sachsen wurde dies nun beschlossen, damit gibt es das Verbot nun in elf der 16 Bundesländer Deutschlands.

Wie und wo greift das Verbot in Dresden?

Der Freistaat gibt klare Vorgaben, ab wann eine Wohnung als zweckentfremdet eingestuft werden kann: Dafür müssen die Wohnungen mehr als zwölf Wochen im Jahr für Beherbergung oder Kurzvermietung genutzt werden oder mehr als zwölf Monate leer stehen - bei Letzterem geht man von spekulativem Leerstand aus.

Eine Übergangsregelung gibt es für bereits bestehende Ferienwohnungen. Für zwei Jahre sind diese zunächst ausgeschlossen. Danach müssen die Eigentümer oder Verwalter Auskunft über die Nutzung geben und die Stadtverwaltung entscheidet, ob die jeweilige Wohnung weiter als Ferienwohnung genutzt werden darf. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet.

Für Dresden hat die SPD-Fraktion beantragt, diese Regelungen in den Stadtbezirken anzuwenden, in denen der größte Mangel an Wohnungen herrscht und die für Zweckentfremdung vorrangig genutzt werden. Das betrifft die Alt- und Neustadt, weil dort sowohl Wohnungen für Mieter dringend benötigt werden und Besucher gerne absteigen. So gibt es alleine in der Neustadt rund 500 Ferienwohnungen.

Was sagen die Gegner des Verbots?

Die FDP hat zu dem SPD-Antrag einen Änderungsantrag eingebracht, auf das Verbot in Dresden zu verzichten. "Ein Verbot ist kontraproduktiv", sagt Stadtrat Christoph Blödner. "Wer nach Dresden kommt, wird eine Wohnung finden. Es besteht diesbezüglich kein Problem."

Das Ziel solle sein, Leerstand zu vermeiden und Wohnungen möglichst immer zu vermieten. Eigentümer und Mieter sollen selbst entscheiden können, wie die Wohnungen belegt sind. "Airbnb sollte nicht eingeschränkt, sondern als Teil des Wohnungsmarktes betrachtet werden, weil es in bestimmten Situationen sinnvoll ist."

Tosten Nitzsche von den Freien Wählern spricht von einer "verdeckten Enteignung", es solle lieber auf Neubau gesetzt werden, um Wohnungen in Dresden zu schaffen. Die AfD nennt es "Bürokratie- und Regulierungswahn", man beteilige sich nicht an der "weiteren Gängelung der Dresdner Bürger". Es gebe in Dresden keinen Mangel, sondern einen "ausgeglichenen Wohnungsmarkt".

Thomas Lehmann von der CDU sagt, das Verbot sei eine "Mangelverwaltung" von Wohnraum. "Menschen entscheiden sich bewusst gegen Hotels und das muss möglich sein. Wenn diese Leute wegbleiben, fehlen Einnahmen für die Stadt."

Weshalb kommt das Verbot für Dresden doch?

SPD-Stadtrat Vincent Drews kontert dem Vorwurf der Mangelverwaltung: "Wenn es einen Grund dafür gibt, dann ist das der Woba-Verkauf von 2006, der größte wohnungspolitische Fehler, den die CDU vorangetrieben hat." Man müsse jetzt alle Instrumente wie die Mietpreisbremse und einiges mehr nutzen, damit Dresdner mit geringem Einkommen überhaupt noch bezahlbare Wohnungen bekommen, dazu gehört auch das Dauer-Ferienwohnungs-Verbot.

Das Gesetz in Sachsen greife sogar viel zu kurz, da andere Bundesländer Regelungen haben, bei denen das Verbot deutlich früher greife, moniert Pia Barkow (Linke). Und Michael Schmelich (Dissidenten) weist darauf hin, dass "sogar die CDU im Land erkannt hat, dass es sinnvoll ist". Deshalb könne man nur zustimmen. Somit waren bei der Abstimmung die Befürworter in der Mehrheit - neben der SPD, Grüne, Linke und Dissidenten.

Nun muss die Verwaltung die Zweckentfremdung in Alt- und Neustadt anordnen, spekulativer Leerstand wird in ganz Dresden verboten. Beides soll jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst und eventuell die Zweckentfremdung auch ausgeweitet werden. Dazu muss noch eine eigene Satzung beschlossen werden.