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Ferienwohnungen-Vermieter in Dresden: "Das ist ein Berufsverbot"

Der Stadtrat hat ein Verbot für Dauer-Ferienwohnungen in Teilen von Dresden beschlossen. Vermieter Bernd Hoffmann fürchtet, seine Grundrechte würden dadurch eingeschränkt. Zudem sieht er seine Existenz bedroht.

Von Andreas Weller
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Bernd Hoffmann fürchtet, dass das Dauerverbot für Ferienwohnungen in Dresden ihn trifft. Ist sein Angebot in der Neustadt in Gefahr?
Bernd Hoffmann fürchtet, dass das Dauerverbot für Ferienwohnungen in Dresden ihn trifft. Ist sein Angebot in der Neustadt in Gefahr? © Sven Ellger

Dresden. Die Entscheidung hat für Aufsehen und Unmut gesorgt: Der Dresdner Stadtrat hat mit knapper Mehrheit beschlossen, dass künftig in zwei Stadtbezirken keine Dauer-Ferienwohnungen mehr erlaubt sind. Für einige Anbieter geht es um die Existenz, wenn das Verbot umgesetzt wird. Bernd Hoffmann bietet in seinem Haus in der Äußeren Neustadt seit 20 Jahren Wohnungen für Feriengäste und Geschäftsreisende an. Er spricht von einem "Berufsverbot".

Wie ist die Ausgangslage in Dresden?

1992 hat Hoffmann das ruinöse Haus an der Louisenstraße von der Stadt erworben. Danach wurde es zum Einzeldenkmal erklärt. Das bedeutet, das Gebäude, samt riesigem Garten, darf nur denkmalgerecht saniert werden. Details am Objekt beispielsweise sind exakt zu erhalten. Das hat wiederum viel Geld gekostet, um aus der Ruine fünf Ferienwohnungen und die eigene Wohnung für Hoffmann zu machen.

Seit 20 Jahren vermietet der Dresdner die Wohnungen, hatte auch mal "reguläre" Mieter, habe damit aber schlechte Erfahrungen gemacht. Als der Freistaat mit dem sogenannten Zweckentfremdungsverbot den Weg frei gemacht hat, dass Kommunen entsprechende Satzungen erlassen können, schwante Hoffmann bereits nichts Gutes. Seit dem Beschluss des Stadtrates dazu ist er entsetzt.

Was hat der Stadtrat beschlossen?

Um dem Mangel an Mietwohnungen und steigenden Mieten entgegenzuwirken, soll das Zweckentfremdungsverbot ein Mittel sein. In Dresden werden rund 3.800 Wohnungen gewerblich kurzzeitig über Portale wie Airbnb an Touristen und Geschäftsreisende vermietet, außerdem gibt es rund 1.900 Ferienwohnungen und -häuser.

Diese Wohnungen können laut Gesetz als zweckentfremdet eingestuft werden, wenn sie mehr als zwölf Wochen im Jahr für Beherbergung oder Kurzvermietung genutzt werden. Stehen diese mehr als zwölf Monate leer, könne man von spekulativem Leerstand ausgehen.

Für bereits bestehende Ferienwohnungen gibt es eine Übergangsregelung. Das bedeutet, zwei Jahre lang können sie weiter wie bisher genutzt werden, danach müssen die Eigentümer die Nutzung bei der Stadt nachweisen. Diese entscheidet dann, ob das Modell weiter zulässig ist. Bei Verstößen drohen bis zu 100.000 Euro Geldbuße.

Auf Antrag der SPD wurde nun beschlossen, dass in zwei Stadtbezirken in Dresden dieses Verbot eingeführt werden soll - in Neu- und Altstadt. Dort geht es um rund 1.500 Ferienwohnungen, für die die Eigentümer dann die Nutzung nachweisen müssen. Eine spätere Ausweitung auf mehr Stadtbezirke ist möglich.

Ob die Wohnungen über das Maß kurzzeitig gewinnbringend vermietet werden oder von spekulativem Leerstand auszugehen ist, soll jährlich überprüft werden. Nun erstellt die Stadt eine Satzung mit allen Details, die dann vom Stadtrat beschlossen werden muss.

Was stört die Betroffenen in Dresden daran?

Neustadt-Ferienwohnungen-Vermieter Hoffmann sagt, dass dieses Verbot gleich gegen mehrere Grundsätze verstoßen werde. "Ich verdiene meinen Lebensunterhalt damit. Für mich wäre es, wie für viele weitere Betroffene, ein Berufsverbot. Ich bin 60, kenne Berufsverbote aus der DDR."

Das könne er so nicht akzeptieren. "Zudem steht im Gesetz, die Grundrechte werden eingeschränkt. Das kenne ich aus der DDR und es erinnert an Nazi-Deutschland, das finde ich sehr bedenklich", so Hoffmann. "Außerdem: Was ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz? Gegen den wird verstoßen, wenn das Verbot für Alt- und Neustadt kommt, aber für andere Stadtbezirke nicht."

Hoffmann stört zudem, dass es keinen unbegrenzten Bestandsschutz für Vermieter von Ferienwohnungen wie ihn gibt, sondern er zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verbotes seine Existenzgrundlage zu verlieren droht. Er sei auch gegen Modelle, bei denen Menschen Wohnungen mieten, nur um sie über Anbieter wie Airbnb gewinnbringend für Touristen weiterzuvermieten.

Aber seine Immobilie sei kaum anders nutzbar. "Ich habe durch den Denkmalstatus einen hohen Erhaltungsaufwand, die Kosten für den großen Garten, mit Altbaumbestand, kann ich bei einer 'normalen' Vermietung nicht auf die Mieter umlegen." Er macht zudem deutlich, dass der Stadt ein erheblicher Einnahmeverlust droht. "Ich zahle selbstverständlich Steuern auf meine Einnahmen, plus die Beherbergungssteuer." Alleine durch den Wegfall der Abgabe durch Touristen für die in Rede stehenden rund 1.500 Ferienwohnungen würden der Stadt mehrere Millionen Euro im Jahr fehlen.

Im vergangenen Jahr wurde Hoffmann vom Sächsischen Landestourismusverband als bester Vermieter im Bereich Ferienwohnungen in der Region Dresden ausgezeichnet. "Jetzt fürchte ich, dass Dresden das Gesetz komplett ausschöpfen wird - da fühle ich mich veralbert."