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Dulig fordert mehr Kontrollen auf der A4

Sachsens Verkehrsminister gibt dem Bund die Schuld an den Verkehrsproblemen auf der A4 westlich von Dresden. Was er für den Abschnitt fordert.

Von Peter Anderson
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Wegen häufiger Staus auf der Autobahn 4 herrscht oft Verkehrschaos in den umliegenden Ortschaften.
Wegen häufiger Staus auf der Autobahn 4 herrscht oft Verkehrschaos in den umliegenden Ortschaften. © Claudia Hübschmann

Dresden/Nossen. Die aktuellen Baustellen auf der Bundesautobahn 4 zwischen den Autobahndreiecken Dresden-West und Nossen verursachen derzeit fast täglich kilometerlange Staus, die sich auch auf das umliegende Straßennetz auswirken. Erschwerend hinzu kommt, dass es in diesem Bereich bereits zahlreiche schwere Unfälle gab.

Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) hat sich jetzt an die baulich zuständige Autobahngesellschaft des Bundes sowie an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit der Aufforderung gewandt, umgehend entsprechende Maßnahmen zur Entschärfung der Situation auf der Autobahn als auch im umliegenden Straßennetz vorzunehmen.

"Mir ist bewusst, dass es zu den derzeitigen Baumaßnahmen keine Alternative gibt. Aber die gegenwärtigen Zustände sind nicht mehr tragbar und bedürfen dringender Anpassungen", so Dulig. Auch der Freistaat habe bei Sanierungsarbeiten an den Talbrücken in Fahrtrichtung Chemnitz ähnliche Verkehrsprobleme erlebt.

Allerdings hätten kurzfristig umgesetzte Lösungen in der Verkehrsführung, zusätzliche Beschilderungen und weit vorausgehende Geschwindigkeitsanpassungen die Situation verbessert und weitere schwere Unfälle vermieden.

Er halte es unter anderem für zwingend geboten, eine deutliche Reduzierung der zu fahrenden Geschwindigkeiten auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde, in Teilen auf 60 Kilometer pro Stunde auch zwischen den einzelnen Baustellen zu veranlassen. Zudem müsse die Polizei präsenter sein. Die Vorgaben sollten schärfer überwacht werden.

Bund hat Problembaustelle von Land geerbt

Mit einer durchschnittlichen Belastung von knapp 100.000 Fahrzeugen täglich gehört der in Rede stehende Bereich zu einem der meist befahrenen Autobahnabschnitte bundesweit. Vor dem Hintergrund wichtiger Transitrouten von und nach Polen und Osteuropa beziehungsweise nach Tschechien und weiter auf den Balkan ist der Anteil des Schwerlastverkehrs überdurchschnittlich hoch.

Stark diskutiert wurde in den letzten Wochen insbesondere die Baustelle Triebischtalbrücke und die damit verbundenen Einschränkungen sowie die Verkehrsführung. Die Bundesautobahngesellschaft hat die Zuständigkeit für dieses Vorhaben erst Anfang des Jahres vom Freistaat Sachsen übernommen.

Bis Ende 2020 lag die Verantwortung beim Land und dem von Martin Dulig geführten Verkehrsministerium. Während der durch den Freistaat beauftragten Sanierung der Übergangskonstruktionen im Bereich der nördlichen Fahrbahn der Triebischtalbrücke war es nach Angabe von Experten vergangenes Jahr zu zahlreichen Unfällen durch eine starke Verengung der Fahrstreifen in der Bauphase gekommen.

Nach über 20 Jahren müssen die Übergangskonstruktionen an der mehr als 420 Meter langen Triebischtalbrücke ausgetauscht werden. Statt sechs Spuren gibt es bis August nur vier.
Nach über 20 Jahren müssen die Übergangskonstruktionen an der mehr als 420 Meter langen Triebischtalbrücke ausgetauscht werden. Statt sechs Spuren gibt es bis August nur vier. © Bundesautobahn GmbH

Neben Problemen auf der Autobahn selbst sorgt der ausweichende Verkehr auch in den an der A4 liegenden Ortschaften für Unmut. Die Meißner CDU-Landtagsabgeordnete Daniela Kuge hatte sich daher bereits Ende Mai an das Dresdner Verkehrsministerium gewandt.

Aus der Behörde hieß es, Fahrverbote für Lkw etwa auf der Staatsstraße 36 seien nicht möglich, da dies einerseits der Widmung der Straße widerspreche und zum anderen dann alle Laster großräumig umgeleitet werden müssten. Auf diese Weise würden wiederum andere Ortschaften massiv belastet.

"Verkehrliche Maßnahmen zugunsten einer betroffenen Ortschaft dürfen nicht zulasten anderer Ortschaften gehen", so das Ministerium. Auch für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde in den Ortschaften fehlten die gesetzlich festgeschriebenen Voraussetzungen.