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Verleumdungs-Prozess um Feriendorf Langebrück in Dresden geht weiter

Eine abgesagte Abschlussfeier führte zum Streit vor Gericht. Der Betreiber des Feriendorfes fühlt sich von einem Vater verleumdet. Das Urteil war eindeutig. Weshalb die Sache dennoch nicht beendet ist.

Von Andreas Weller
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Das Feriendorf Langebrück liegt idyllisch am Waldrand. Um den Betreiber gibt es immer wieder Ärger.
Das Feriendorf Langebrück liegt idyllisch am Waldrand. Um den Betreiber gibt es immer wieder Ärger. © Marion Doering

Dresden. Im Sommer 2021 wollte eine vierte Klasse der Grundschule Langebrück im Feriendorf Langebrück ihren Abschluss mit den Eltern feiern. Weil für sie dann über den Betreiber des Feriendorfs, Nicos Chawales, einiges ans Licht gekommen ist, wurde das Fest storniert.

Chawales hat darauf einen Vater der damaligen vierten Klasse wegen Verleumdung verklagt, Schmerzensgeld und eine Unterlassungserklärung gefordert. Vor dem Dresdner Landgericht erlitt Chawales damals eine empfindliche Schlappe, seine Klage wurde abgewiesen. Jetzt geht er aber in die nächste Instanz.

Verleumdungs-Prozess: Darum geht es

Nachdem einige Eltern das Feriendorf Langebrück für die Abschlussfeier ausgewählt hatten, bekam Thomas Meyer-Ross Hinweise zur Person Chawales. Diese veranlassten ihn, die anderen Eltern zu informieren und eine Diskussion zu führen, ob das Feriendorf der richtige Ort für eine Grundschulklasse sei.

Denn Chawales ist für die Polizei kein Unbekannter. Er ist im Umfeld Asyl-feindlicher Initiativen aufgetreten, hat zum Teil selbst Demonstrationen organisiert und wurde von der Polizei als Gefährder angesprochen.

Meyer-Ross hat die anderen Eltern informiert, dass er Informationen habe, "dass der Betreiber des Langebrücker Feriendorfes Positionen vertritt, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unserer Gesellschaft sowie dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nicht vereinbar sind". Er verwies auch auf die Gefährderansprache. "Ihr findet im Internet entsprechende Videos und Artikel, bitte verschafft euch selbst ein Bild durch eigene Recherchen."

Feriendorf-Betreiber unterliegt vor Landgericht

Chawales musste sich dann im März vor Gericht geschlagen geben. Die Richterin entschied, dass das Wort Gefährder eine Tatsachenbehauptung ist, mit der der Beklagte sich auf einen Bericht auf Sächsische.de berufen hat, gegen den Chawales nicht vorgegangen ist. Deshalb habe Meyer-Ross das so per Mail an die Eltern schreiben dürfen. Der Rest seien zulässige Meinungsäußerungen.

Chawales hatte bereits im März angekündigt, das Oberlandesgericht (OLG) einzuschalten, wenn sein Anwalt, Jens Lorek, die Urteilsbegründung geprüft hat.

Thomas Meyer-Ross wurde vor dem Landgericht wegen Verleumdung verklagt und hat diesen Prozess im März gewonnen.
Thomas Meyer-Ross wurde vor dem Landgericht wegen Verleumdung verklagt und hat diesen Prozess im März gewonnen. © Marion Doering

Weshalb das OLG eingeschaltet wird

Damit macht er nun Ernst. In seiner Begründung führt Lorek für Chawales aus, Meyer-Ross habe sich gegenüber Sächsische.de am Verhandlungstag geäußert und nicht distanziert. Deshalb sei die Gefahr gegeben, dass der Beklagte seine Äußerungen wiederhole.

Dann folgen Verschwörungstheorien, weshalb es eine Verbindung zwischen Meyer-Ross und dem Reporter von Sächsische.de geben müsse und ein Exkurs, dass die "rechte Gesinnung" die in Sachsen "vorherrschende Gesinnung" sei, weil, die AfD bei der Landtagswahl 2019 mehr Zweitstimmen erhielt als Grüne, Linke und SPD zusammen. Mit diesen Begründungen hat er die Berufung beim OLG beantragt und fordert, die Richter müssten seinem Mandanten in allen Punkten recht geben, inklusive Schmerzensgeld und Unterlassungserklärung des Beklagten.

Verein unterstützt Vater

Das OLG in Dresden hat die Verhandlung in dem Fall bereits für Oktober terminiert. Der Verteidiger von Meyer-Ross beantragt, die Berufung abzuweisen, da keine neuen Sachverhalte vorgebracht wurden. Wenn Chawales etwas an der Berichterstattung über den Fall zu beanstanden habe, solle er nicht das Verfahren belasten, sondern sich an Sächsische.de wenden, so der Berliner Anwalt Johannes Eisenberg.

Meyer-Ross selbst sagt, er sei überrascht, dass Chawales weitermache. "Zumal die Begründung für die Berufung nichtssagend ist und nichts Neues darin benannt wird." Er gehe aber entspannt in die Verhandlung. "Die erste Instanz hat ganz klar geurteilt und dann wird es jetzt auch nicht anders." Zumal der Vater mittlerweile eine Unterstützungszusage hat. Der Verein "Open Knowledge Foundation", bekannt durch das Portal "Frag den Staat", das Bürger unterstützt, Informationen vom Staat zu erhalten, hat eine Vereinbarung mit Meyer-Ross getroffen. Der Verein übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, für den Fall, dass der Beklagte doch noch verlieren sollte. Der Vater hat auch Zuspruch von Dresdner Politikern erhalten.