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Görlitzer Landeskrone: Umweltamt gesprächsbereit

Weil der Naturschutz streng ist, lässt sich das Burghotel offenbar kaum wirtschaftlich betreiben. Gibt es jetzt Kompromisse?

Von Ingo Kramer
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Das Hotel, die Gaststätte und der Turm auf der Landeskrone in Görlitz sind derzeit geschlossen.
Das Hotel, die Gaststätte und der Turm auf der Landeskrone in Görlitz sind derzeit geschlossen. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

„Das Problem bei der Landeskrone ist der Naturschutz“, sagt Johannes Daume. Als Erbbauberechtigter sucht er nach Interessenten, die das Burghotel mit Restaurant betreiben, nachdem die bisherige Pächterin vor einigen Wochen aufgehört hat. Es habe Interessenten gegeben, die aber wieder abgesprungen sind, weil sie glauben, dass sich Hotel und Restaurant wegen der Festlegungen des Umweltamtes überhaupt nicht wirtschaftlich betreiben lassen.

Die Gebäude liegen mitten im Naturschutzgebiet. Mit zwei Maßgaben des Umweltamtes hätten alle Interessenten ein Problem: Dass Gäste die Fahrstraße auf den Gipfel nicht mit Autos befahren dürfen und dass die Bäume am Burghotel nicht beschnitten werden dürfen. „Ein Interessent hatte richtig tolle Konzepte, ist aber deshalb abgesprungen“, sagt Daume.

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Jetzt meldet sich das Umweltamt des Landkreises Görlitz zu Wort. „Die Landeskrone steht per Verordnung als Naturschutzgebiet (NSG) unter Schutz“, sagt Landratsamts-Pressesprecher Kevin Schlei. Demnach müsse sie gegen Veränderungen und Störungen aller Art gesichert bleiben. Der Status Naturschutzgebiet bestehe seit 1953. „Der Naturschutz hat grundsätzlich Vorrang vor anderweitigen Nutzungsarten“, sagt Schlei. Dazu gehöre auch die Einschränkung der Aussicht. Im Gegensatz dazu handele es sich beim Löbauer Berg um ein Landschaftsschutzgebiet und somit um eine schwächere Schutzform. Deshalb dürfen dort zum Beispiel Autos fahren.

Anruf-Linienbus ist genehmigt

Für den Besucherverkehr auf die Landeskrone sei seit 1996 ein Sonderlinienverkehr im NSG genehmigt, allerdings mit der Auflage, dass jeglicher sonstiger Fahrverkehr im Schutzgebiet verboten bleibt. Ausnahmen gelten für Gaststättenpersonal, Rettungsdienste und Versorgungsfahrzeuge. Aktuell habe ein Unternehmen die Genehmigung für den Betrieb eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen. Dieser erfolge als Anruf-Linienbus. Zudem besitzen einige Taxi-Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung zum Transport von bewegungseingeschränkten Personen. „Änderungen sind seitens der Naturschutzbehörde derzeit nicht vorgesehen“, so Schlei.

Zur Situation auf der Landeskrone werde in den nächsten Wochen ein Vor-Ort-Termin stattfinden, um die Situation noch einmal zu erörtern. Der Ortstermin sei zwischen dem Landkreis und der Stadt vereinbart worden. „Der konkrete Teilnehmerkreis wird noch festgelegt“, so Schlei. Daume hat bereits eine Einladung erhalten. „Der Termin ist Anfang Dezember, ich werde definitiv teilnehmen“, bestätigt er. Er erhoffe sich davon auf jeden Fall etwas.

Schlei erklärt dazu: „Mögliche Kompromisse im Rahmen der rechtlichen Vorgaben müssten im Einzelfall mit dem Betreiber abstimmt werden.“ Der sei derzeit nicht an die Untere Naturschutzbehörde herangetreten, daher gebe es aktuell auch keine konkreten Gespräche. Daume widerspricht dem: „Aktuelle Gespräche und Schriftverkehr gibt es immer wieder.“