SZ + Görlitz
Merken

Corona: Freie Fahrt nach Polen in die Ferien?

Die Winterferien in Sachsen haben begonnen, viele werden die polnischen Skigebiete ansteuern. Aber die Einreiseregeln sind schwammig.

Von Susanne Sodan
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Schneekoppe in Karpacz ist ob der Grenznähe besonders für Kurzausflüge beliebt
Die Schneekoppe in Karpacz ist ob der Grenznähe besonders für Kurzausflüge beliebt © PR-Foto

Görlitz. Es kam überraschend, dass Polen Mitte voriger Woche Corona-Lockerungen verkündete. Wenig überraschend dagegen, dass Reisen nach Polen gerade hoch im Kurs stehen - um zu tanken, aber auch für Ferienausflüge. Gerade in der Grenzregion sind polnische Skigebiete beliebtes Ferienziel.

Polen hat seine Quarantäneregeln verkürzt, von zehn auf sieben Tage. Fünf Tage sind es für Personen, die in bestimmten, systemrelevanten Berufen arbeiten. Diese und andere Regelungen gab der polnische Gesundheitsminister Adam Niedzielski vorige Woche bekannt. Vereinzelt fand man danach Meldungen, dass auch die Quarantäneregeln nach der Einreise aus dem Schengenraum, zu dem Deutschland zählt, wegfallen. Freie Fahrt nach Polen also.

Einreise in Polen: Impfung, Genesung oder Test

Aber ganz so scheint es nicht zu sein. Auf Niedzielskis Twitter-Account heißt es, es gelte seit 11. Februar eine siebentägige Einreisequarantäne - aber nur für Personen ohne das digitale Covid-Zertifikat der EU. Ein Tweet, der auch auf polnischer Seite für Fragen sorgt. Denn, abgesehen von der Quarantänedauer, hat sich an den Einreisebedingungen damit nichts geändert.

Schon bislang galt im Grunde die 3G-Regel für die Einreise. Auch aktuell heißt es auf der Regierungswebsite gov.pl: Von der siebentägigen Einreisequarantäne sind Personen befreit, die eine vollständige Impfung durch das Covid-Zertifikat der EU „oder ein anderes Dokument in polnischer oder englischer Sprache“ vorweisen können, einen Genesenenstatus oder einen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Genesenenstatus gilt in Polen sechs Monate. Ausgenommen von der Quarantäne sind auch Kinder unter 12 Jahren.

Gästebeschränkungen - zumindest theoretisch

Sport- und Kulturveranstaltungen sind in Polen schon länger wieder erlaubt, damit auch die Skilifte geöffnet. Es gelten aber Kapazitätsbeschränkungen, in Hotels zum Beispiel Gästelimits von 30 Prozent. Nicht mitgerechnet werden dabei geimpfte Personen. Auch in Restaurants, beim Einkaufen und auf Skipisten gelten Begrenzungen. Zumindest theoretisch. Denn Hotel- oder Geschäftsbetreibern fehlt die rechtliche Grundlage Nachweise zu kontrollieren.

Es ist noch keinen Monat her, als Polen seine Coronaregeln ob der massiv steigenden Fallzahlen verschärfte. So sollten bis Ende Februar alle Schüler ab der 5. Klasse im Homeschooling lernen. Auch dies wurde aufgehoben. Ab 21. Februar gilt wieder Präsenzunterricht, zumindest für die Schüler, die zu der Zeit nicht freihaben. Die polnischen Wojwodschaften haben unterschiedliche Ferienzeiten.

Rückgang bei Corona-Neuinfektionen

Die Lockerungen begründet die Regierung mit dem Rückgang der Neuinfektionen. Er gehe davon aus, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten sei, so Adam Niedzielski. Kritik kam etwa von Michał Matyjaszczyk, Leiter der Klinik für Familienmedizin Łódź. Er halte es für verfrüht, die Pandemie einfach laufen zu lassen, sagte er der Zeitung Wyborcza.

Seit Ende Januar, als bis zu 57.000 Neuinfektionen täglich gezählt wurden, gehen die Corona-Zahlen in Polen deutlich zurück. Am Freitag zählte das Land laut WHO über 35.700 Neuinfektionen am Sonntag über 22.000. Werte, die aber noch immer über den Höchstzahlen der dritten Welle liegen, von der Polen stark betroffen war. Die Zahl der Todesfälle liegt aktuell niedriger als in der dritten Welle, allerdings auf einem noch hohen Niveau. Insgesamt sind seit Beginn der Pandemie in Polen über 107.000 Menschen in Zusammenhang mit Corona gestorben. Polen hat rund 38 Millionen Einwohner.

3G-Nachweis brauchen Reisende so oder so

Auf deutscher Seite gilt Polen als Hochrisikogebiet. Heißt, spätestens zur Rückreise braucht man einen 3G-Nachweis. Die Rückreise nach Sachsen verlangt eine vorherige digitale Anmeldung und man muss einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis mit sich führen, der auch bei der Anmeldung hochzuladen ist. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nach der Einreise in eine zehntägige Quarantäne, die man frühestens nach fünf Tagen durch einen Negativ-Test beenden kann. Ausnahmen von der Anmelde- und Quarantänepflicht bestehen, war man nicht länger als 24 Stunden im Nachbarland.