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Rechtsextremer Richter Jens Maier ab Montag wieder im Dienst

Sachsen will den rechtsextremen Richter Jens Maier in den Ruhestand versetzen. Das Richterdienstgericht vertagt die Entscheidung in dem Fall jedoch. Ab Montag darf Maier als Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde arbeiten.

Von Karin Schlottmann
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Jens Maier während einer Pegida-Kundgebung in Dresden.
Jens Maier während einer Pegida-Kundgebung in Dresden. © Alexander Schneider

Das sächsische Richterdienstgericht kann vorerst nicht über die Versetzung des umstrittenen Richters Jens Maier in den Ruhestand entscheiden. Maier lasse sich von einem Rechtsanwalt vertreten, dem Akteneinsicht über das Amtsgericht Köln gewährt worden sei und der sich danach äußern wolle, teilte Gerichtssprecherin Yvonne Wagner am Freitag mit. Daher sehe sich das Gericht an einem Beschluss noch vor Maiers offiziellen Dienstantritt gehindert. Das hat zur Folge, dass der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Jurist an diesem Montag seine Tätigkeit als Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde antreten kann. Wann das Gericht über den Antrag der Justizministerin Katja Meier (Grüne) entscheiden wird, ließ das Gericht offen.

Maier hatte nach seiner Niederlage bei der Bundestagswahl in seinem Dresdner Wahlkreis die Rückkehr in die Justiz angekündigt. Da er vor seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter der AfD bereits Richter am Landgericht Dresden war, hat er einen Anspruch auf Zuweisung einer gleichwertigen Richterstelle in Sachsen. Die Wahl des Justizministeriums fiel Anfang des Jahres auf das Amtsgericht Dippoldiswalde. Dort soll er nach SZ-Informationen für Zivilstreitigkeiten eingesetzt werden.

Nach Ansicht der Ministerin droht durch Maiers Richteramt eine Beeinträchtigung der Rechtspflege. Deshalb hatte sie am 11. Februar beim Richterdienstgericht in Leipzig beantragt, den umstrittenen Juristen in den Ruhestand zu versetzen und ihm mit Dienstantritt vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte zu untersagen.

Maier lässt sich in dem Konflikt mit dem Ministerium von dem Kölner Rechtsanwalt Jochen Lober vertreten. Die Initiative NSU-Watch bezeichnet Lober als "einschlägig bekannten Szene-Anwalt". Zu seinen Mandanten gehören nach diesen Informationen radikal-rechte und Neonazi-Akteure, darunter ein Verleger, der wegen Volksverhetzung vor Gericht stand, ein Mitglied einer Rechtsrock-Band, sowie ein NPD-Kreisverband aus Rheinland-Pfalz.

Zur Rückkehr Maiers in die Justiz hatte es viele Proteste aus der Richterschaft, der Wissenschaft, dem Zentralrat der Juden sowie dem Auschwitz-Komitee gegeben. Ministerin Meier befürchtet, dass Befangenheitsanträge gravierende Folgen für Prozesse und die Arbeitsfähigkeit des Gerichts haben könnten. Mit ihrem Vorgehen betrete sie juristisches Neuland, sagte sie vor wenigen Wochen.

Unabhängig davon droht Maier wegen zahlreicher Äußerungen in der Vergangenheit ein Disziplinarverfahren durch die Vize-Präsidentin des Landgerichts Dresden. Die Grünen-Landtagsfraktion prüft zudem eine Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht.