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Wieder droht ein Hausabriss im Villenviertel

Die Diskussion, welche Gebäude nach Radebeul passen, reißt nicht ab. Warum lässt sich ein Abriss mitten im Verfahren für eine Erhaltungssatzung nicht verhindern?

Von Silvio Kuhnert
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Das Einfamilienhaus Fritz-Schulze-Straße 11 zählt nicht zu den Schmuckstücken im Villengebiet. Nachbarn wünschen sich dennoch den Erhalt des Häuschens.
Das Einfamilienhaus Fritz-Schulze-Straße 11 zählt nicht zu den Schmuckstücken im Villengebiet. Nachbarn wünschen sich dennoch den Erhalt des Häuschens. © Arvid Müller

Radebeul. Ein neues Kapitel im Radebeuler Baustreit bahnt sich an. Im Villenviertel Oberlößnitz soll ein kleineres Haus einem Mehrfamiliengebäude weichen. Wo in der Fritz-Schulze-Straße 11 bislang eine Familie wohnen konnte, haben künftig sechs Vier-Zimmerwohnungen Platz.

Das Abriss- und Neubauprojekt steckt noch in den Kinderschuhen. Bislang gibt es eine Bauvoranfrage. „Beantragt wurde die Beseitigung der vorhandenen Bausubstanz sowie der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss“, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage von Sächsische.de mit.

Wohnungen auch im Dachgeschoss

Wie in solchen Fällen üblich wurden die unmittelbar an das betreffende Grundstück angrenzende Nachbarn über das Vorhaben informiert. Sie hatten auch die Möglichkeit, in die Bauunterlagen zu schauen. „Das haben meines Wissens alle gemacht“, berichtet ein Mann aus der Nachbarschaft. Auch er hat in die Akten hineingeschaut und war entsetzt. Das Dachgeschoss werde ebenfalls mit Wohnungen bestückt, sei quasi ein drittes Wohngeschoss, die Dachverkleidung nur Fassade. Der neue größere Bau passe nicht in die Umgebung, meint der Mann.

„Das relativ kleine Grundstück werde komplett bebaut“, moniert ebenfalls eine Nachbarin, die an der gegenüberliegenden Straßenseite wohnt. Rund 260 Quadratmeter soll die Grundfläche des geplanten Neubaus sein. Alle Wohnungen bekämen Balkone. „Das führt zu einer extremen Verdichtung“, meint die Frau. In dem bestehenden Haus hat ein älterer Herr gewohnt. Dieser sei verstorben. Der Erbe lebe in Bayern. „Ihm ist egal, wie es hier aussieht. Er will das Maximale rausholen“, klagt die Frau. Auch sie empfindet den geplanten Neubau als überdimensioniert.

Erhaltungssatzung ist in Arbeit

Der Nachbarprotest und die Argumente gleichen anderen Fällen, wo kleinere Gebäude zugunsten größerer Neubauten abgerissen wurden. So stoßen beispielsweise das Quartier Wackerbarth an der Meißner Straße, Ecke Friedsteinstraße, wo sechs Eigentumswohnungen und vier Doppelhaushälften am Entstehen sind, sowie die nicht weit von der Fritz-Schulze-Straße entfernten beiden Neubauten im Bereich August-Bebel-Straße, Augustusweg auf Kritik. Als Protest gegen die letztgenannten Projekte haben Nachbarn im Jahr 2019 die Bürgerinitiative „Rettet unsere Gartenstadt“ ins Leben gerufen.

Im selben Jahr brachte der Stadtrat das Aufstellen einer Erhaltungssatzung für die Villengebiete Ober- und Niederlößnitz auf den Weg. Diese ist in Arbeit. Mit der Satzung wollen Räte und Verwaltung Gebäude vor einem Abriss bewahren, die nicht denkmalgeschützt, aber dennoch typisch und prägend für das Quartier und Stadtbild sind. „Warum gibt es keine Veränderungssperre, mit der Gebäudeabrisse im Aufstellungsgebiet untersagt werden können, solange die Erhaltungssatzung in Arbeit ist?“, will eine Nachbarin wissen.

Keine Veränderungssperre möglich

„Eine Veränderungssperre ist für Erhaltungsgebiete in Aufstellungsverfahren rechtlich nicht zulässig“, heißt es aus dem Rathaus. Die vom Gesetzgeber in diesem Fall vorgesehene Möglichkeit einer Zurückstellung nach Paragraf 15 Baugesetzbuch sei zudem nicht anwendbar, da das zu beseitigende Gebäude das Ortsbild an dieser Stelle nicht präge und das beantragte neue Gebäude sich in die umgebende Bebauung einfüge. „Zudem sind die Kriterien der Gestaltungsanleitung Villengebiete Nieder- und Oberlößnitz erfüllt“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Anders gesagt: „Für den Fall, es gäbe bereits eine rechtskräftige Erhaltungssatzung an dieser Stelle, wäre die entsprechende Genehmigung sehr wahrscheinlich zu erteilen“, führt sie weiter aus. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen auch größere Häuser, die mehreren Familien Platz zum Wohnen bieten.