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Jedermann-Triathlon in Moritzburg endet vor Gericht

Ein Freizeitsportler verklagt den Moritzburger Schlosstriathlon und das Deutsche Rote Kreuz, dabei hat er nach dem Kollaps im Ziel die Behandlung verweigert. Nun fordert er 25.000 Euro Schmerzensgeld.

Von Tino Meyer
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Jedes Jahr im Juni lockt der Schlosstriathlon in Moritzburg auch tausende Freizeitsportler an. Jetzt müssen sich die Organisatoren vor Gericht erklären.
Jedes Jahr im Juni lockt der Schlosstriathlon in Moritzburg auch tausende Freizeitsportler an. Jetzt müssen sich die Organisatoren vor Gericht erklären. © Arvid Müller

Dresden. Dieser Sonntag im Juni 2017 ist ein heißer, deutlich über 30 Grad Celsius zeigt das Thermometer auch in Moritzburg. Und es ist ein besonderer, jedenfalls für Philipp Garcia. Mit Tante und Onkel, so erzählt er das fast sechseinhalb Jahre später am Mittwochnachmittag bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden, sowie ein paar Freunden nimmt Garcia am Jedermann-Rennen des beliebten Moritzburger Schlosstriathlons teil.

Eigentlich ein Spaß-Wettkampf, der für ihn allerdings im Krankenhaus endet - und dessen Folgen nun also in zweiter Instanz vor Gericht verhandelt werden.

Dabei ist an jenem 11. Juni lange Zeit alles bestens gelaufen. Sehr gut habe er sich unterwegs gefühlt und auch ausreichend Flüssigkeit zu sich genommen, nicht nur, wie Garcia sagt, bei den 750 Metern Schwimmen im Schlossteich. "Ich habe so ein Rennen ja nicht zum ersten Mal gemacht", betont der Freizeitsportler.

Nach den gut 20 Kilometer Radfahren geht er "mit guter Kondition" und "in meinem Tempo" auf den abschließenden Lauf über 5 Kilometer, für den er am Ende knapp 26 Minuten benötigt - und nach einer Stunde, 21 Minuten und elf Sekunden das Ziel erreicht.

So steht es im Ergebnisprotokoll, Garcia selbst weiß davon nichts.

Als der Kläger wieder zu sich kommt, liegt er im Krankenhaus

Nach der vorletzten Kurve will er wie immer zum Endspurt ansetzen, merkt aber, dass ihm das diesmal nicht möglich ist. "Na gut, dachte ich mir, jogge ich eben ins Ziel. Und das ist meine letzte Erinnerung", erzählt er. Gestützt von einem anderen Athleten schafft es Garcia über die Ziellinie, bricht dort erschöpft zusammen.

Als Garcia wieder zu sich kommt, findet er sich im Krankenhaus wieder - und verklagt daraufhin den Veranstalter sowie den Kreisverband Meißen des Deutschen Roten Kreuzes wegen, so seine Meinung, zu später und fehlerhafter Erstversorgung. Aufgrund von Beobachtungen seiner Frau, seiner Familie und anderer Zuschauer sowie eigenen Schlussfolgerungen steht für ihn fest, "dass auf meine Kosten ein Fehler begangen wurde".

Im Krankenhaus wird ein atypischer Hitzschlag diagnostiziert sowie ein Organversagen der Niere. Die Schmerzen, erklärt er, beeinträchtigen ihn noch immer. "Das kann man sich so vorstellen, als hätte ich zwei Ziegelsteine im Körper. Zudem habe ich Ausschlag an den Händen, besonders in Stresssituationen", so Garcia, mehr als zwei Monate sei er nach dem Jedermann-Rennen arbeitsunfähig gewesen.

Das Landgericht Dresden lehnt die Klage in erster Instanz ab

Vom Veranstalter, dem Moritzburger Triathlonverein, sowie dem DRK als medizinischer Versorger fordert er nun 25.000 Euro Schmerzensgeld und weitere 5.500 Euro für Verdienstausfall sowie mögliche zukünftige Schäden. Doch im März 2023 lehnt das Landgericht Dresden nach einer langwierigen, umfassenden Beweisaufnahme die Klage ab.

In der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht hält Garcia an seinen Vorwürfen fest, zudem zweifelt sein Anwalt das Sachverständigengutachten an. Die Sanitäter hätten ihn viel zu spät und fehlerhaft behandelt, der Notarzt hätte früher verständigt werden müssen. Und der Rettungswagen sei erst nach mehr als 30 Minuten eingetroffen.

Triathlonverein und DRK, vor Gericht vertreten jeweils durch einen Anwalt, wenden ein, alles getan zu haben und verweisen neben dem Gutachten zudem auf Zeugenaussagen, die das bestätigen. Die Behandlung von Garcia habe sich auch deshalb schwierig gestaltet, weil er das zunächst abgelehnt habe.

Demnach habe er sich schon gewehrt, mit einer Trage vom Zielbereich ins Behandlungszelt gebracht zu werden, dort habe er dann jegliche Versorgung verweigert und den Behandlungstisch abgeräumt. "Ein Verhalten im Delirium", argumentiert Garcia, der daraufhin, so wird es in der Verhandlung von allen Beteiligten immer wieder formuliert, vor dem Zelt abgelegt wird.

Organisatoren und auch DRK, meint der Richter, trifft keine Schuld

Der Sachverständige hält in seinem Gutachten dagegen, dass so ein Verhalten nicht zwingend dazu führen muss, den Notarzt zu verständigen. Dieser wird dann doch gerufen, weil sich Garcias Zustand vor dem Zelt offenkundig verschlechtert.

Richter Markus Kadenbach macht in der gut einstündigen Erörterung der Sachlage deutlich, dass eine fehlerhafte Einschätzung seitens der Sanitäter nicht ausgeschlossen werden könne. Diese Pflichtverletzung muss der Kläger in einem Zivilprozess aber nachweisen.

Nach zehnminütiger Beratung mit den zwei Besitzerinnen stellt er fest, dass den Triathlonverein "kein Organisationsverschulden trifft". Die Anordnung der Ersten Hilfe sei nicht zu beanstanden. Zudem spreche wenig für einen Fehler bei der Erstversorgung durch das DRK, "und es ist, darauf kommt es an, nicht erwiesen". Auch die Beweisaufnahme sei ordnungsgemäß gelaufen, das Gutachten korrekt.

Der Anregung des Richters, aufgrund fehlender Erfolgschancen die Klage zurückzuziehen, folgt Garcia nicht. Er will gewinnen, zumindest vor Gericht. Das abschließende Urteil wird nun am 10. Januar verkündet.