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Triathlon-Urteil: Freispruch für DRK und Moritzburger Organisatoren

Beim Moritzburger Schlosstriathlon endet das Jedermann-Rennen für einen Freizeitsportler mit einem Kollaps - und danach vor Gericht. Mehr als sechs Jahre nach dem Zieleinlauf im Delirium fällt das endgültige Urteil.

Von Tino Meyer
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Der Moritzburger Schlosstriathlon zieht jedes Jahr tausende Sportlerinnen und Sportler an. Zuerst ausgebucht sind die Jedermann-Rennen.
Der Moritzburger Schlosstriathlon zieht jedes Jahr tausende Sportlerinnen und Sportler an. Zuerst ausgebucht sind die Jedermann-Rennen. ©  Archivfoto: Robert Michael

Dresden. Im Sport würde man vielleicht von einem klaren Außenseiter sprechen - doch auch diese erzielen immer wieder unerwarteten Erfolg. Wie gut oder eben doch schlecht die Chancen für Philipp Garcia im Prozess vor dem Oberlandesgericht wirklich standen, darüber lässt sich ohnehin nur mutmaßen. Anders als im Sport spielt das allerdings auch keine Rolle, hier entscheidet nicht Trainingsleistung oder Tagesform.

Die Gesetzeslage ist maßgebend - und im Fall von Garcia offensichtlich eindeutig, auch nach Ansicht von Richter Markus Kadenbach in dem Berufungsverfahren. Das hat Garcia nach seinem Kollaps beim Jedermann-Rennen des Moritzburger Schlosstriathlons am 11. Juni 2017 gegen die Organisatoren sowie den Kreisverband Meißen des Deutschen Roten Kreuzes angestrengt. Sein Vorwurf: zu späte und fehlerhafte Erstversorgung.

Für den Freizeitsportler aus Klipphausen, der nach 750 Meter Schwimmen, gut 20 Kilometer Radfahren und dem abschließenden Lauf über fünf Kilometer nach einer Stunde, 21 Minuten und elf Sekunden im Delirium das Ziel erreicht, steht fest: "Dass auf meine Kosten ein Fehler begangen wurde".

Der Kläger fordert rund 30.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall

Er schlussfolgert das aufgrund von Beobachtungen seiner Frau und seiner Familie sowie anderer Zuschauer, Garcia selbst kann sich weder an den Zieleinlauf selbst noch die Ereignisse danach erinnern. Das volle Bewusstsein erlangt er erst im Krankenhaus wieder.

Dort wird ein atypischer Hitzschlag diagnostiziert sowie ein Nierenversagen. Mehr als zwei Monate sei er nach dem Jedermann-Wettkampf arbeitsunfähig gewesen, sagt Garcia bei der mündlichen Verhandlung vorm Oberlandesgericht am 29. November 2023. Vom Veranstalter, dem Moritzburger Triathlonverein, sowie dem DRK als medizinischem Versorger fordert er 25.000 Euro Schmerzensgeld und weitere 5.500 Euro für Verdienstausfall sowie mögliche zukünftige Schäden.

Triathlonverein und DRK betonen indes, alles getan zu haben und verweisen neben einem Gutachten auf Zeugenaussagen, die das bestätigen. Die Behandlung von Garcia habe sich auch deshalb schwierig gestaltet, weil dieser sich schon gewehrt habe, mit einer Trage vom Zielbereich ins Behandlungszelt gebracht zu werden. Dort habe er dann zunächst jegliche Versorgung verweigert.

Richter: Organisation der Sicherheit und medizinische Erstversorgung fehlerfrei

Dem Urteil des Landgerichts Dresden, das im März 2023 nach einer langwierigen, umfassenden Beweisaufnahme die Klage von Garcia in erster Instanz ablehnt, schließt sich nun auch das Oberlandesgericht an. "In vollem Umfang", wie Richter Kadenbach bei der Urteilsverkündung erklärt. Demnach sei die Organisation im Hinblick auf Sicherheit und Gesunderhaltung der Teilnehmer fehlerfrei gewesen, auch gebe es keine Anhaltspunkte, "dass die medizinische Erstversorgung in irgendeiner Weise fehlerhaft war".

Garcia, der anders als noch bei der Verhandlung zur Verkündung nicht anwesend war, hat die Kosten der Berufsverhandlung zu tragen. Den ehrenamtlichen Organisatoren des Schlosstriathlons bleibt wiederum die Gewissheit, den stetig wachsenden Anforderungen einer solchen Freizeitsport-Großveranstaltung gerecht zu werden. Die Anmeldeportal für die 22. Auflage am 15. und 16. Juni hat seit Anfang des Jahres geöffnet.