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Wie Dresden bei hohen Energie- und Heizkosten hilft

Die hohen Preise für Strom, Gas und Heizöl belasten in Dresden viele Haushalte. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Geld von den Sozialbehörden. Ein Überblick über die Angebote und wer sie in Anspruch nehmen kann.

Von Juliane Just
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Wie viel heizen kann ich mir leisten? Vor dieser Frage stehen derzeit viele Dresdner. Durch die enorm gestiegenen Energie- und Heizkosten geraten einige in finanzielle Schieflage.
Wie viel heizen kann ich mir leisten? Vor dieser Frage stehen derzeit viele Dresdner. Durch die enorm gestiegenen Energie- und Heizkosten geraten einige in finanzielle Schieflage. © Christin Klose/dpa (Symbolbild)

Dresden. Die Energiekrise macht vielen Dresdnern finanziell zu schaffen. Die Hilfswerke und -angebote verzeichnen einen deutlichen Zulauf, weil immer mehr Menschen das Geld zum Leben ausgeht. Gerade Geringverdiener und sozial benachteiligte Menschen kommen an ihre Grenzen. Deshalb kündigt die Stadt an, soziale Hilfen bei hohen Energie- und Heizkosten zu zahlen - ein Überblick.

Heizkosten-Zuschuss

Für Haushalte, die Wohngeld erhalten, wird ein erster und ein zweiter Heizkostenzuschuss gewährt. Die Höhe richtet sich laut Stadtverwaltung in beiden Fällen nach der Haushaltsgröße. Wer Wohngeld bezieht und alleine lebt, erhält einen ersten Zuschuss in Höhe von 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte erhalten 350 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied werden zusätzlich 70 Euro ausgezahlt.

Den ersten Heizkostenzuschuss erhalten Haushalte, die im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Der zweite Heizkostenzuschuss ist wie folgt gestaffelt: 415 Euro für eine, 540 Euro für zwei Personen, für jede weitere Person 100 Euro. Den Zuschuss gibt es einmalig für den Zeitraum 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022.

Aufgrund der aufwändigen technischen Umsetzung ist mit der Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses nicht vor Ende Februar 2023 zu rechnen. Wer Wohngeld erhält, muss nicht selbst aktiv werden. Es ist kein gesonderter Antrag für den Heizkostenzuschuss erforderlich.

Ob Haushalte wohngeldberechtigt sind, erfahren sie durch einen Antrag beim Sozialamt. Das Wohngeld wird durch die Bruttokaltmiete bestimmt. Die Heizkosten spielen bei der Prüfung, ob Personen Anspruch auf Wohngeld haben, keine Rolle. Das bedeutet, dass das Wohngeld allein wegen gestiegener Energiekosten aktuell nicht gezahlt wird.

Betriebskosten: Vorauszahlungen und Nachzahlungen

Für Haushalte, die Sozialleistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten, übernehmen das Jobcenter oder das Sozialamt die Betriebskosten. Übernommen werden auch die angemessenen Heizkosten. Das schließt die monatlichen Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen sowie eventuelle jährliche Nachzahlungen ein.

Diese Wohnhilfen können auch Haushalte erhalten, die noch nicht Regelleistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, wenn sie aufgrund der Betriebs- und Heizkostenabrechnung in eine finanzielle Notsituation geraten. Ob Haushalte Anspruch auf Geld haben sind, erfahren sie durch einen Antrag beim Jobcenter.

Dabei wird auch das Heizverhalten überprüft. Dafür wird der bundesweite Heizspiegel herangezogen. Für den Rest müssen Betroffene selbst aufkommen. Auch etwaige Nachzahlungen aus der Stromabrechnung, soweit sie nicht die Heizkosten betreffen, müssen deshalb aus eigener Tasche beglichen werden.

Beratung zum Energiesparen

In Dresden gibt es professionelle Energieberater, die beim Energiesparen helfen können. Sie beurteilen die Situation im Haushalt und ermitteln gemeinsam mit den Bewohnern Einsparmöglichkeiten und Verbesserungspotenzial. Den Energiesparservice bietet beispielsweise die gemeinnützige Sapos gGmbH an.

Für Haushalte, die Grundsicherung vom Jobcenter oder vom Sozialamt erhalten, ist die Beratung kostenlos. Das gilt auch für die Soforthilfe im Rahmen des Stromsparchecks der Sapos. Die Soforthilfe beinhaltet Energie- und Wassersparprodukte, beispielsweise sparsame LED-Lampen, schaltbare Steckdosenleisten, Zeitschaltuhren, Wassersparduschköpfe und Hygrometer.

Beratung zum Mietrecht

Bei fehlerhaften oder unschlüssigen Nebenkostenabrechnungen können Inhaber eines Dresden-Passes kostenlos die kommunale Mietrechtsberatung in Anspruch nehmen. Diese führt der Mieterverein Dresden und Umgebung im Auftrag der Stadt durch.

Hilfe bei Stromsperren

Haushalte, die vom Jobcenter oder Sozialamt Regelleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, können eine Übernahme der Stromschulden beantragen. Diese können als "unabweisbarer Bedarf" oder als "Kosten der Unterkunft und Heizung" beantragt werden – je nachdem, ob die Schulden nur die Haushaltsenergie betreffen oder auch die Heizkosten (im Falle einer Stromheizung).

Die Hilfe wird in Form eines zinslosen Darlehens erbracht, das später zurückgezahlt werden muss. Die Tilgung des Darlehens beginnt in der Regel in dem Monat, der auf die Auszahlung folgt.

Sollte wegen hoher Stromschulden die Sperrung drohen, hilft meist nur eine Bezahlung der Schulden. Auch Personen, die sich in sozialen Schwierigkeiten befinden, aber keine Regelleistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten, können bei Stromschulden oder einer bevorstehenden Stromsperre beim Sozialamt Unterstützung beantragen.

Weitere Informationen, Kontakte und Links zum Thema unter www.dresden.de/energiesparen.