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Überlastungsstufe in Sachsen: Diese Regeln gelten seit Freitag

Die Corona-Krise bringt Sachsens Krankenhäuser an ihre Grenzen. Seit Freitag gilt die Überlastungsstufe - mit neuen Regeln für alle.

Von Andrea Schawe
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Auf den Intensivstationen in Sachsen steigt seit Tagen die Zahl der Corona-Erkrankten mit schweren Verläufen.
Auf den Intensivstationen in Sachsen steigt seit Tagen die Zahl der Corona-Erkrankten mit schweren Verläufen. ©  dpa (Symbolbild)

Dresden. Sachsen bleibt das Bundesland mit der höchsten Corona-Infektionsrate. Auch die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern steigt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums mit Stand vom Donnerstag werden 1.615 Covid-19-Patienten auf Normal- und 369 auf Intensivstationen behandelt.

Nach der aktuellen Corona-Verordnung gilt seit 5. November die Vorwarnstufe in Sachsen. Viele Teile des öffentlichen Lebens sind seitdem nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. So gilt in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen das 2G-Modell.

Wie ist die Situation in den Krankenhäusern?

Sachsen hat auch einen kritischen Belastungswert festgelegt, der die baldige Überlastung des Gesundheitssystems anzeigt. Die sogenannte Überlastungsstufe gilt ab dem übernächsten Tag, wenn im Freistaat an drei aufeinander folgenden Tagen mindestens 1.300 Krankenhausbetten auf den Normalstationen oder 420 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. Auch, wenn die Hospitalisierungsrate - also die Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen - den Wert 12 erreicht, gilt die Überlastungsstufe.

Auf den Intensivstationen wächst die Zahl der Corona-Erkrankten mit schweren Verläufen, darunter immer mehr jüngere Patenten zwischen 30 und 60 Jahren.

An vielen Krankenhäusern sind jetzt wieder die Kapazitäten für planbare Operationen reduziert worden. Zudem werden Normalstationen geschlossen, die sonst diese OP-Patienten versorgen, um Personal für die Betreuung von Corona-Patienten freizuschaufeln.

Weil an drei Tagen nacheinander seit Montag die Grenze von 1.300 Corona-Patienten auf Normalstationen überschritten worden ist, gilt zwei Tage später (also am kommenden Freitag, 19. November) die Überlastungsstufe.

  • Zum Hören: Im CoronaCast spricht Peter Spieth, Leiter der Intensivstation am Uniklinikum Dresden, über die aktuelle Lage, die Überlebenschancen der Patienten und die Impfung. Mehr dazu: Am Limit: Ein Intensivmediziner berichtet

Zur Verteilung von Covid-19-Patienten existieren in Sachsen drei Cluster. Leitstellen am Klinikum Chemnitz und an den Unikliniken Leipzig und Dresden überwachen die Kapazitäten der Krankenhäuser in ihren Regionen.

Droht eine Überlastung, stockt zunächst das betreffende Krankenhaus seine Plätze selbst auf. Danach werden neue Patienten durch die Leitstellen auf andere Krankenhäuser verteilt.

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen rechnet bei einer weiter anhaltenden Dynamik mit einer Verlegung sächsischer Corona-Patienten in andere Bundesländer. Man müsse sich darauf einrichten, dass das sogenannte Kleeblatt-Konzept wieder aktiviert wird, sagte KGS-Geschäftsführer Stephan Helm vergangene Woche.

Das Konzept hatte bereits im Vorjahr eine Rolle gespielt. Es tritt in Kraft, wenn Krankenhäuser keine Intensivpatienten mehr aufnehmen können.

Kontakte

Bei Überschreiten der Überlastungsstufe sind Treffen von Angehörigen eines Haushaltes mit nur einer weiteren Person erlaubt. Geimpfte, Genesene oder Kinder bis 16 Jahre werden nicht mitgezählt.

2G-Modell

Der Zugang zu Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Innengastronomie, Hallenbädern und Saunen, Sport im Innenbereich, Diskotheken, Bars und Clubs ist nur noch mit einem Impf- oder Genesenennachweis möglich. Ein Testnachweis reicht nicht mehr aus. Das gilt auch für Spielhallen und Prostitutionsstätten.

Ab der Überlastungsstufe dürfen nur noch geimpfte und genesene Touristen beherbergt werden. Eine Ausnahme gilt für Dienstreisen: bei nicht-touristischen Beherbergungen reicht weiterhin ein negativer Antigen-Schnelltest aus. Auch für Camping- und Caravaningplätze sowie die Vermietung von Ferienwohnungen gilt die Einschränkung nicht.

Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetik, Tattoo-Studios oder Fußpflege sind nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Wenn körpernahe Dienstleistungen, Fitnessstudios oder Bäder zu medizinisch notwendigen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken genutzt werden, gilt keine Nachweispflicht. Bei Messen kann der Impf- oder Genesenennachweis durch einen Testnachweis ersetzt werden.

Kinder bis 16 Jahre, die der Testpflicht nach Sachsens Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen, brauchen weiterhin keinen Testnachweis. Auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der Regelverschärfung durch die Überlastungsstufe ausgenommen.

Demonstrationen

Versammlungen können weiter stattfinden. Allerdings sind in der Überlastungsstufe nur maximal zehn Personen erlaubt. Geimpfte und Genesene werden bei den Teilnehmerzahlen mitgezählt.

Veranstaltungen

Auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern haben nur noch geimpfte und genesene Menschen Zutritt. Drinnen und im Freien gelten Höchstgrenzen für die Besucherzahl: Bei maximal 50-prozentiger Auslastung sind höchstens 25.000 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig erlaubt.

Ausnahmen gibt es nur für "landestypische Veranstaltungen": Bei Weihnachtsmärkten und Bergparaden müssen die Veranstalter Flanier- und Verweilbereiche einrichten, wenn sie auf die 2G-Regel, Kontakterfassung und Maskenpflicht verzichten wollen. In den Bereichen von Ständen mit Essen oder Trinken und vor den Bühnen dürfen dann nicht mehr als 1.000 Besucher gleichzeitig anwesend sein. Andernfalls sind Kontakte zu erfassen, die 2G-Nachweise zu kontrollieren, und es gilt Maskenpflicht.

Unternehmen

Arbeitgebern wird dringend empfohlen, allen Beschäftigten dreimal wöchentlich kostenfrei einen Test anzubieten.

Und wie geht es weiter?

Bis zum 25. November könnten die Kommunen die Maßnahmen weiter verschärfen. Ihnen stehe "die gesamte Palette der Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz" zur Verfügung, hatte Dagmar Neukirch letzten Dienstag klargestellt. Über eine Allgemeinverfügung könnten Landkreise und Großstädte auch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Alkoholverbote sowie die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Betrieben verhängen.

Nach dem 25. November fehlt für einen kompletten Lockdown wie im vergangenen Jahr die Rechtsgrundlage. Auch Schulschließungen und Ausgangssperren soll es nicht mehr geben. Die künftige Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund wollen die "epidemische Lage nationaler Tragweite" zum 25. November auslaufen lassen und das Infektionsschutzgesetz ändern. Geplant ist, dass die Länder danach nur Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Hygienekonzepte oder Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete anordnen können. Die neue Regelung könnte am 18. November vom Bundestag beschlossen werden. Einen Tag später solle das Gesetz in einer Sondersitzung des Bundesrats beraten und verabschiedet werden. (mit dpa)