Das Thema ist inzwischen zum Politikum geworden: Während sich die Gesundheitsminister der Länder am Montag für die uneingeschränkte Corona-Schutzimpfung aller Kinder bereits ab zwölf Jahren aussprachen, zögert die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut noch mit einer Stellungnahme.
Dabei hatte bereits am Freitag die Sächsische Impfkommission (Siko) eine solche Empfehlung ausgesprochen. Es ist die einzige Impfkommission auf Länderebene, Vorsitzender ist der Chemnitzer Mediziner Dr. Thomas Grünewald.
Herr Dr. Grünewald, die Sächsische Impfkommission empfiehlt eine Corona-Schutzimpfung ab zwölf Jahren – und zwar für alle Kinder und Jugendlichen. Warum?
Wir haben die Daten aus Ländern gesichtet, wo solche Impfungen bereits seit Längerem stattfinden. Im Ergebnis der Nutzen-Risiko-Bewertung haben wir festgestellt, dass der individuelle Vorteil einer Impfung die Nachteile eindeutig überwiegt.
Studien aus den USA und aus Israel weisen bei den jungen Geimpften auf eine erhöhte Zahl von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen hin, insbesondere bei Jungen.
Wir wissen um diese Nebenwirkungen und haben in unserer Empfehlung auch darauf hingewiesen. Man muss die Zahlen aber ins Verhältnis zu den Risiken setzen, die eine Infektion für die betroffene Altersgruppe mit sich bringt. Und das spricht für die Schutzimpfung.
Wie viele Fälle wurden dabei überhaupt untersucht?
Allein in den USA sind 6,1 Millionen Impfungen ausgewertet worden. Dazu kommen ähnliche Erkenntnisse aus Israel. Auch in Italien, Frankreich und der Schweiz gibt es bereits gute Erfahrungen mit der Impfung in dieser Altersgruppe. Die Daten aus den USA und Israel sind sehr belastbar und gründlich aufgearbeitet. In Deutschland läuft die Meldepflicht sehr formalisiert ab. Da ist noch Luft nach oben. Wir haben in unseren Empfehlungen auch schon wiederholt die impfenden Ärztinnen und Ärzte aufgefordert, Verdachtsfälle von ungewöhnlichen und schwerwiegenden Impfreaktionen großzügig zu melden. Es besteht hier sogar eine gesetzliche Pflicht der Meldung.
Die Ständige Impfkommission am RKI überzeugen die internationalen Daten offenbar noch nicht. Haben Sie etwa bessere Informationen?
Man kann eine Sache immer von zwei Seiten betrachten. Für die einen ist das Glas halb voll, für die anderen halb leer. Auch in der Medizin ist es ganz normal, dass Daten unterschiedlich interpretiert werden. Das ist eine Form des wissenschaftlichen Diskurses und keine Konfrontation.
Wie erklären Sie sich aber die unterschiedliche Bewertung derselben Daten?
Die Daten lassen Raum für unterschiedliche Interpretationen. Wir sind nach gründlicher Sichtung und Diskussion in der Kommission zu unserer Empfehlung gelangt. Es gibt keinen Königsweg, um zum Ziel zu gelangen. Man muss auch wissen, dass unsere Empfehlungen für Fachleute geschrieben sind. Der öffentliche Diskurs, wie er jetzt läuft, wird ja auch von vielen geführt, die nicht so tief in der Materie stecken. Dieses Problem hatten wir bereits bei der Diskussion um den Impfstoff von Astrazeneca.
Steht die gesamte Sächsische Impfkommission hinter der Empfehlung oder gab es auch abweichende Meinungen?
Grundsätzlich sind unsere Beratungen intern. Aber ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir unsere Beschlüsse immer im Konsens treffen.
Welche Empfehlung ist für Ärzte überhaupt maßgeblich – die der Impfkommission des Bundes, des Landes oder die der Gesundheitsminister?
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es für die Ärzte in Sachsen die Empfehlung der Sächsischen Impfkommission. Die Empfehlung ist aber eben nur eine Empfehlung, sie ist nicht bindend. Das heißt, die Entscheidung fällt immer der impfende Arzt, der – im Rahmen der Zulassung – gemeinsam mit dem Patienten und bei Minderjährigen auch mit den Erziehungsberechtigten die Indikation stellt und die Impfung durchführt.
Welche Bedeutung hat dann der Beschluss der Gesundheitsminister?
Die Minister planen das weitere Vorgehen in der Impfkampagne. Insofern spielt natürlich auch die Meinungsbildung der Politik in Bezug auf bestimmte Bevölkerungsgruppen eine Rolle.
Immer wieder wird betont, wie wichtig eine größtmögliche Herdenimmunität ist. Sind Kinder und Jugendliche jetzt nur Mittel zum Zweck, weil viele Erwachsene eine Impfung ablehnen?
Nein, es geht wirklich einzig um den individuellen Nutzen für die jungen Leute. Einen – wenn auch recht geringen – antipandemischen Effekt hätte es natürlich auch.
Bei Minderjährigen müssen letztlich die Eltern entscheiden. Wie hoch schätzen Sie den Anteil impfwilliger Eltern ein? Und was bedeutet das für die Herdenimmunität?
Das kann ich nicht sagen. Ich weiß aber, dass es viele Anfragen von Eltern mit Kindern gab, weil Ärzte zurückhaltend agiert haben. Die Ärzte wollten einfach eine Absicherung durch unsere Kommission. Was wir aber nicht aus den Augen verlieren dürfen: Wenn wir die Impfung für alle Jugendlichen ab 12 Jahren empfehlen, dann gilt das zugleich auch für 50-, 60- und 70-Jährige. Die Impfanstrengung insbesondere bei gefährdeten Gruppen darf nicht nachlassen.
Wird es eines Tages eine Impfempfehlung ohne Altersbeschränkung geben?
Das hängt von weiteren Studien ab. Es gibt ja schon in Israel eine Ausnahmefreigabe für Impfungen von Fünf- bis Elfjährigen. Aber da müssen wir unbedingt Studien- und Sicherheitsdaten abwarten. Grundsätzlich kann bei Impfstoffen eine Impfung ohne Altersbeschränkung möglich sein; bei der postexpositionellen Impfung gegen Tollwut, also nach einem möglichen Kontakt mit Erregern, ist das ja schon der Fall.
Die Sächsische Impfkommission hat sich jetzt auch für Auffrischungsimpfungen bei bestimmten Patientengruppen ausgesprochen. Für wen genau?
Hier muss man unterscheiden. Für Menschen mit einer Immunschwäche – entweder angeboren oder wegen einer Krankheit oder wegen bestimmten Medikamenten – empfehlen wir nach zwei Impfungen einen Antikörpertest. Fällt der negativ aus, dann deutet das auf ein unzureichendes Immungedächtnis. Dann raten wir zu einer erweiterten Grundimmunisierung in Form einer dritten Impfung. Eine Auffrischungs- bzw. Booster-Impfung kann dann sinnvoll sein, wenn die Menschen zwar eine Immunität entwickelt haben, diese aber nicht so stabil ist. Das trifft vor allem auf Menschen ab 70 Jahren zu, bei denen es mit der Alterung des Immunsystems zu solchen Veränderungen kommen kann. Allerdings empfehlen wir dieses derzeit nur bei Häufungen von Infektionen an einem bestimmten Ort, etwa in Pflegeheimen.
Wann wird aus Ihrer Sicht eine Auffrischung für alle Geimpften nötig sein?
Dass wir irgendwann eine Booster-Impfung brauchen, ist klar. Wann das sein wird, hängt aber vom weiteren Pandemieverlauf ab.
Wird es dann vorher routinemäßige Antikörpertests geben?
Ich glaube nicht. Die Menge der Antikörper sagt nicht sicher aus, wie gut die Immunität gegen Sars-Cov-2 ist. Entscheidend für die Immunantwort ist vor allem die Menge der spezifischen Immunzellen. Die ist leider nicht so einfach messbar.
Was würde passieren, wenn jemand trotz ausreichender Antikörper eine dritte Impfung erhalten würde?
Die Zahl der Antikörper würde zwar kurzfristig steigen, aber das bringt keinen Vorteil. Allerdings auch keinen Nachteil.
Sachsen ist das einzige Bundesland mit einer eigenen Impfkommission. Warum eigentlich?
Das hat historische Gründe. Die damalige Abteilung für Gesundheit und Soziales im Bezirk Chemnitz sollte 1990 die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Bundes übernehmen. Das wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Impfanweisungen der DDR moderner waren. Auf Drängen und Bitten vieler praktisch tätiger Ärzte berief der damalige Sozialminister Hans Geisler am 31. Juli 1991 schließlich die Sächsische Impfkommission.
Wer gehörte dieser Impfkommission an?
Vertreter aus verschiedenen Fachdisziplinen und Wissenschaftsbereichen, den sächsischen medizinischen Fakultäten und Fachgesellschaften, die sich mit Schutzimpfungen wissenschaftlich beschäftigen und für die Durchführung zuständig waren, aber auch große praktische Erfahrungen mit Impfungen und dem Impfen selbst hatten.
Und heute?
An dieser Zusammensetzung hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert. Nur die Personen haben natürlich immer wieder gewechselt.
Gibt es – abgesehen von der aktuellen Differenz bei Corona – weitere Unterschiede bei den Empfehlungen?
Die Sächsische Impfkommission hat zum Beispiel eine generelle Impfempfehlung für die Influenzaimpfung für alle Kinder und Erwachsene – natürlich entsprechend der Impfstoffzulassung – ausgesprochen. Auch die Empfehlung für eine Meningokokkenimpfung ist umfangreicher.
Was hat der sächsische Sonderweg gebracht?
Die Epidemiologie von Infektionskrankheiten in Sachsen wurde in die Empfehlungen einbezogen, und es konnte gezielt auf entsprechende regionale Besonderheiten reagiert werden.