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Kommt in Dresden ein Verbot von Wohnungen als Ferienunterkunft?

Immer mehr Wohnungen werden in Dresden als Ferienwohnung genutzt. So schnell wie möglich, soll das unterbunden werden.

Von Dirk Hein
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Der Dresdner Stadtrat wird über ein Zweckentfremdungsverbot für als Ferienwohnung genutzten Wohnraum abstimmen.
Der Dresdner Stadtrat wird über ein Zweckentfremdungsverbot für als Ferienwohnung genutzten Wohnraum abstimmen. © dpa/Jens Kalaene

Dresden. Die Koalitionsparteien in Sachsen wollen ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt beschließen. Sobald der Landtag die Rechtsgrundlage geschaffen hat, soll auch Dresden handeln, fordert ein jetzt vorgestellter Antrag.

Wie groß ist das Problem in Dresden?

Seit 2010 liegen für die Landeshauptstadt Zahlen vor, wie viele eigentlich gut vermietbare Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt und demnach zweckentfremdet werden. Jahrelang schätzte die Stadt diese Zahl auf stabil 1.200 Wohnungen stadtweit. Auf SPD-Antrag hin beschloss der Rat 2021, ein regelmäßiges Monitoring durchzuführen. Eine Wohnung gilt dabei als zweckentfremdet, wenn sie komplett für mindestens 90 Tage pro Jahr vermietet wird.

Die Zahl der zweckentfremdeten Wohnungen steigt demnach, nur unterbrochen durch eine kurze Corona-Delle deutlich an. 2019 ging die Stadt von 1.300 Wohnungen aus, das entspricht etwa 0,4 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes in der Landeshauptstadt.

Der aktuelle Wohnungsmarktbericht erfasst mittlerweile 1.700 Ferienwohnungen und damit 0,6 Prozent aller Wohnungen. Meist entstehen diese laut Bericht "durch die Umnutzung von Bestandswohnungen aber auch in Neubauten." Besonders häufig finden sich solche Wohnungen in der Äußeren Neustadt, im Hechtviertel, in der Altstadt, aber auch in der Friedrichstadt und der Südvorstadt.

Was soll jetzt entschieden werden?

Aufbauend auf dem sachsenweiten Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum hat die SPD-Fraktion in den Stadtrat einen Antrag eingebracht, der diese Regelungen konkret für Dresden beschließen lassen will. Die Beratungen im Landtag und Stadtrat sollen laut SPD-Rat Vincent Drews möglichst so aufeinander abgestimmt ablaufen, dass der Rat die Satzung in Dresden schnellstmöglich nach dem Beschluss im Landtag auf den Weg bringen kann.

Konkret fordert der Antrag, dass Dresden eine "Satzung erarbeiten und dem Rat erneut zum Beschluss vorlegen soll", welche die Zweckentfremdung von Wohnraum in den Stadtbezirken Altstadt und Neustadt verbieten soll. Jährlich soll dann die Erweiterung auf andere Stadtbezirke geprüft werden. In einem weiteren Schritt soll die Zweckentfremdung von Wohnungen durch spekulativen Leerstand stadtweit untersagt werden. Ab wann Häuser aus reinen Profitgründen leer bleiben, muss dabei noch rechtlich sicher geklärt werden.

Welche Meinungen gibt es zu diesem Verbot?

"Wohnungen sind zum Wohnen da. Endlich schafft der Freistaat die Möglichkeit, damit Dresden gegen spekulativen Leerstand und die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung vorgehen kann. Das ist ein wichtiges neues Instrument, um mehr Wohnraum für seinen eigentlichen Zweck zu bekommen", so Vincent Drews.

Im Land sprechen sich zudem die CDU und die Grünen für das Verbot aus. Als sicher gilt, das auch die Grünen im Stadtrat hinter dem Zweckentfremdungsverbot stehen. Die Dresdner CDU ließ dies trotz mehrfacher Nachfrage offen. Sehr wahrscheinlich wird der Plan zudem von den Linken unterstützt. Für die Dresdner Dissidenten-Fraktion sagt Stadtrat Michael Schmelich: "Wir werden das unterstützen, ich habe das Thema durch eine Anfrage an die Verwaltung bereits 2020 aufgegriffen."