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Dresden: Hunderte Verstöße gegen Corona-Regeln

Polizei und Ordnungsamt kontrollieren in der Stadt, ob die Vorgaben eingehalten werden. Eine Bilanz.

Von Christoph Springer
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Wie hier Anfang Dezember kontrollieren Polizei und Ordnungsamt die Einhaltung der Corona-Schutz-Regeln.
Wie hier Anfang Dezember kontrollieren Polizei und Ordnungsamt die Einhaltung der Corona-Schutz-Regeln. ©  Archiv/René Meinig

Dresden. Weihnachten war keine Ausnahme. Auch an den stillen Tagen hat die Polizei bei ihren Kontrollen der Corona-Schutz-Verordnung in Dresden Menschen angetroffen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben.

Fortlaufend seien Verstöße festgestellt worden, im Schnitt 30 pro Tag, teilte die Polizei auf SZ-Anfrage mit.

In den vergangenen zwei Wochen Wochen stellten die Polizeibeamten im Stadtgebiet Dresden insgesamt 417 Verstöße gegen die Corona-Regeln fest. Das teilte Polizeisprecher Marko Laske am Dienstag mit. 296 Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie 121 mündliche Verwarnungen waren die Folgen.

Die Beamten waren dafür in diesen zwei Wochen 55 Mal auf Kontrollgängen. Dabei wurde die Dresdner Polizei von der Bereitschaftspolizei unterstützt. Haupteinsatzgebiet waren Fußgängerzonen, der Altmarkt, der Neumarkt, die Hauptstraße und die Prager Straße.

Im Mittelpunkt: die Maskenpflicht und das Alkoholverbot. Einen geografischen Schwerpunkt, an dem besonders viele Menschen gegen die Corona-Regeln verstoßen haben, gab es nicht.

Dort, wo gewöhnlich besonders viele Menschen unterwegs sind, seien auch die meisten Verstöße gegen die Allgemeinverfügung des Freistaats registriert worden, sagt Laske.

Parallel zur Polizei sind auch die uniformierten Mitarbeiter des Ordnungsamtes unterwegs, werktags von morgens bis Mitternacht, freitags und sonnabends sogar bis 3 Uhr nachts.

Über das Coronavirus informieren wir Sie laufend aktuell in unserem Newsblog.

Bei der Bußgeldbehörde der Stadt sind vom 14. Dezember, dem Beginn des strengen Lockdowns, bis zum Dienstag 89 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten eingegangen. 33 davon betrafen Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen und 32 Mal ging es um die Maskenpflicht.

Die restlichen 16 wurden geschrieben, weil sich mehr als fünf Personen oder Menschen aus mehr als zwei Haushalten in der Öffentlichkeit getroffen hatten oder Alkohol im Freien getrunken wurde, teilte das Ordnungsamt mit.

Das Wichtigste zum Coronavirus in Dresden:

Seit dem 14. November gilt, das Masken dort getragen werden müssen, wo sich mehrere Menschen in der Öffentlichkeit treffen und dass auf den Straßen und Plätzen der Stadt kein Alkohol getrunken werden darf.

Außerdem darf nach 22 Uhr niemand mehr auf der Straße sein, sofern es sich nicht um Wege wie die von und zur Arbeit, für die Kindernotbetreuung oder zu Besuchen beim Ehe- oder Lebenspartner handelt. In der Silvesternacht gilt diese Ausgangsbeschränkung allerdings nicht.

Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind Personen aus höchstens zwei Hausstände erlaubt und es dürfen maximal fünf Menschen zusammenkommen. Nicht mitgezählt werden dabei Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Hier finden Sie die komplette Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die seit dem 14. Dezember und vorerst noch bis zum 10. Januar gilt.

Auf Sächsische.de möchten wir ganz unterschiedliche Erfahrungsberichte von Corona-Infizierten aus Dresden teilen. Wenn Sie die Erkrankung bereits überstanden haben und uns davon erzählen möchten, schreiben Sie uns an sz.dresden@sächsische.de.

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