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2023 erneut kein Baurecht für die Königsbrücker Straße in Dresden

"Zügig" Anfang 2023 sollte Baurecht für die Königsbrücker Straße vorliegen. Erfolgreich war das bisher nicht. Wie es in Dresden jetzt weitergeht.

Von Dirk Hein
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Die Königsbrücker Straße bleibt weiter eine Holperpiste.
Die Königsbrücker Straße bleibt weiter eine Holperpiste. © Christian Juppe

Dresden. Seit 1996 plant Dresden an der Sanierung der Königsbrücker Straße, mehr als 20 Ausbauvarianten liegen vor. Über vier Millionen Euro haben sämtliche Planungen und Variantenuntersuchungen mittlerweile gekostet. 2016 beschloss der Stadtrat zum vorerst letzten Mal die Sanierung der Königsbrücker Straße. Auch 2023 kamen diese Planungen nicht zu einem Abschluss.

"Zügiges Baurecht" ist längst vom Tisch

Zuletzt Anfang 2022 war die Diskussion um die Sanierung der Straße aufgeflammt. Sowohl Linke als auch FDP brachten damals eine Sanierung der Königsbrücker im Bestand ins Gespräch. So sollten die extrem langwierigen Planungen für eine grundhafte Sanierung, inklusive teilweisem Ausbau, abgekürzt werden.

Doch dafür wäre laut Verkehrsbürgermeister Stephan Kühn (Grüne) ebenfalls ein neues Planverfahren notwendig. Im Dezember 2022 hoffte Kühn zudem noch auf einen "unmittelbar bevorstehenden" Planfeststellungsbeschluss, also das Baurecht für die 2016 vom Rat beschlossene Sanierung der Königsbrücker Straße im Abschnitt zwischen Albertplatz und Stauffenbergallee.

Im Anschluss daran sind im Regelfall zwei weitere Jahre Planung notwendig. Danach, also ungefähr Mitte 2025, hätte gebaut werden können, so der damalige Plan der Stadt. Doch daraus wird erneut nichts. Auch das Jahr 2023 verstricht ergebnislos.

"Die Landesdirektion Sachsen arbeitet hochprioritär am Planfeststellungsbeschluss, den wir im Entwurf noch dieses Jahr erwarten", teilte das Rathaus im Rahmen einer Einwohnerfragestunde im Rat im November 2023 mit. Auch das scheint, wenige Tage vor Ende des Jahres, nicht zu halten.

Ein neuer Termin kann nicht genannt werden

Auf Nachfrage teilte die für die Planungen zuständige Landesdirektion am Freitag vor Weihnachten zum Verfahrensstand mit: "Vom 1. September bis einschließlich 30. September 2022 wurde die 1. Planänderung öffentlich ausgelegt", so Sprecher Ingolf Ulrich. Es bestand danach die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Die Unterlagen sowie die eingegangenen Einwendungen aus dieser Auslegung wurden ausgewertet. Der Stadt Dresden wurde die Möglichkeit gegeben, zu den Einwendungen Stellung zu nehmen.

"Die Auswertung und Überprüfung, ob ergänzende Stellungnahmen erforderlich werden könnten, laufen derzeit noch. Nach Abschluss dieser Aus- und Bewertungen und dem Vorliegen des Ergebnisses wird über die nächsten Verfahrensschritte entschieden werden."

Ein Termin für die Entscheidung im Planfeststellungsverfahren könne daher weiterhin nicht genannt werden. Falls das Baurecht im Frühjahr 2024 vorliegen würde, folgen dann weitere zwei Jahre Planungen. Gebaut werden könnte somit frühestens Mitte 2026.