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Baumarkt-Gartencenter müssen schließen

Das Sozialministerium beendet die Unklarheit: Bei einer Inzidenz über 150 gibt es keine Öffnung. Viele Märkte folgten dem am Mittwoch noch nicht.

Von Matthias Klaus
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Der Toom-Markt in Görlitz am Mittwoch: Kunden auf dem Weg ins Gartenzentrum.
Der Toom-Markt in Görlitz am Mittwoch: Kunden auf dem Weg ins Gartenzentrum. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Am Mittwochnachmittag ist die Gartenwelt bei Hornbach in Görlitz noch in Ordnung. Die Kunden spazieren durch einen separaten Eingang zu den Gewächsen und den Säcken voller Erde, der Baumarkt an sich ist nur Gewerbetreibenden vorbehalten. Und natürlich jenen, die sich vorher für ein bestimmtes Produkt entschieden und es dann abholen möchten.

Eine Szenerie, die - zumindest im ersten Teil - eigentlich illegal ist. Denn das sächsische Sozialministerium hat erst in er Nacht zu Mittwoch alle Landkreise und kreisfreien Städte darauf hingewiesen, dass Baumärkte dicht machen müssen. "Eine Öffnung nur der Gartenabteilung, bei Absperrung der weiteren Abteile des Baumarktes, lässt der Bundesgesetzgeber nicht zu", heißt es beispielsweise aus dem Landratsamt Görlitz. Das Ganze gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 150. Der Kreis überschreitet sie. Aktuell gibt sie das Robert-Koch-Institut für den Kreis Görlitz mit 195 an. Unter der 150er-Inzidenz lagen in Sachsen am Mittwoch nur die Städte Dresden und Leipzig.

Illegale Öffnungen der Baumärkte?

Laut dem in der vergangenen Woche ergänzten Bundesinfektionsschutzgesetz dürfen allerdings Gartenmärkte unter bestimmten Voraussetzungen, etwa den gängigen Hygieneregeln wie Maske tragen, öffnen. Demnach sind sie beispielsweise Getränkemärkten, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Optikern, Hörakustikern, Tankstellen gleichgestellt. Aber kann die Vorlage des Bundes tatsächlich für Gartenmärkte, die an Baumärkte angeschlossen sind, so ausgelegt werden?

Im Obi-Markt in Niesky ist die Unsicherheit am Mittwochnachmittag groß. "Wir bewegen uns in einer Grauzone", sagt eine Mitarbeiterin. Das Gartencenter ist am Mittwoch geöffnet, der Besucherverkehr wie in den vergangen Tagen rege. "Wir warten stündlich auf eine Entscheidung, ob das Gartencenter offen bleiben darf", so die Mitarbeiterin des OBI-Marktes. Das werde dann zentral entschieden.

Im Dresdner Ministerium gab es am Mittwoch offensichtlich noch Klärungsbedarf, was die Schließung von Gartenmärkten direkt an Baumärkten betrifft. "Stand jetzt: Ich kann es Ihnen nicht sagen", so ein Sprecher des Sozialministeriums am Nachmittag. Zu dieser Zeit lief noch eine Debatte im Ministerium unter anderem darüber, ob die Baumarkt-Gartencenter vielleicht doch offen bleiben dürfen. Am Abend dann das Ergebnis der Debatte: Es handele sich bei den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes um eine Positivliste, das bedeute, alle nicht aufgeführten Geschäfte sind zu schließen. "Dies gilt auch für Baumärkte. Es ist ebenfalls keine explizite Ausnahme für Gartenabteilungen in Baumärkten vorgesehen", teilt das sächsische Sozialministerium auf Nachfrage der SZ mit.

Hornbach ist am Mittwoch noch gelassen

Bei Hornbach sieht man die Situation derzeit relativ entspannt. Der Gartenmarkt in Görlitz ist am Mittwoch ebenfalls noch offen. Ein Wegweisersystem zeigt den Kunden, wie er auf schnellste Art zum Gartencenter kommt. Der Sprecher der Hornbach-Unternehmensgruppe am Stammsitz in Bornheim (Nordrhein-Westfalen), Florian Preuß, erklärt gegenüber der SZ: "Es gibt eine bundesweit einheitliche Regelung zu diesem Thema. Daran halten wir uns." Gartencenter gehören aus Hornbach-Sicht zur Grundversorgung. "Wir gehen davon aus, dass zumindest die Gartenmärkte weiter geöffnet bleiben", sagt Florian Preuß. Zudem können sich Kunden auf der Homepage des Unternehmens drüber informieren, was gerade im Markt ihres Vertrauen erlaubt oder eben nicht ist.

Ähnlich sieht es bei Toom in Görlitz aus. Auch hier ist der Gartenmarkt am Mittwoch geöffnet. Eine offizielle Stellungnahme zu der aktuellen Situation war von der Rewe-Gruppe, zu der Toom gehört, am Mittwoch nicht zu bekommen.

Gartencenter, die eigenständig sind, also ohne eine Anbindung an einen Baumarkt, dürfen wohl offenbleiben, heißt es aus dem Sozialministerium vorsichtig. Warum es dann Gartenmärkte vielleicht nicht sein dürfen, nur weil sie direkt an oder in einem Baumarkt angesiedelt sind, diese Auskunft bleibt die Behörde in der Landeshauptstadt schuldig. Es ist eben ein Bundesgesetz.

Ausgerechnet in Coronazeiten ist der Bedarf an Baumärkten aber offensichtlich groß. Das Geschäft läuft - wenn nun aber auch stark eingeschränkt. Allein 2020 kletterte der Umsatz deutschlandweit im Vergleich zu 2019 um 14 Prozent.

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