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AfD-Bundestagskandidat legt Wahlbeschwerde ein

Mit nur 35 Stimmen war Andreas Harlaß bei der Bundestagswahl in Dresden Lars Rohwer (CDU) unterlegen. Das will er weiterhin nicht akzeptieren.

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Andreas Harlaß (AfD) hat die Bundestagswahl in Dresden als Direktkandidat verloren. Nun legt er Wahlbeschwerde ein.
Andreas Harlaß (AfD) hat die Bundestagswahl in Dresden als Direktkandidat verloren. Nun legt er Wahlbeschwerde ein. © René Meinig

Dresden. Der nur knapp gescheiterte AfD-Bundestagskandidat Andreas Harlaß aus Dresden hat Wahlbeschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages eingelegt. "Nachdem die unseres Erachtens erforderliche Nachzählung verweigert wurde, sieht auch die sächsische AfD die Wahlbeschwerde von Herrn Harlaß als gerechtfertigt an", erklärte sein Rechtsbeistand Joachim Keiler am Dienstag in Dresden.

Harlaß, der Pressesprecher der AfD in Sachsen ist, hatte bei der Bundestagswahl am 26. September im Wahlkreis Dresden II - Bautzen II bei den Erststimmen nur 39 Stimmen hinter dem siegreichen CDU-Kandidaten Lars Rohwer gelegen. Laut AfD lag der Unterschied bei einer stichprobenartigen Nachprüfung des Kreiswahlleiters nur noch bei 35 Stimmen. Dennoch hätten weder Landes- noch der Kreiswahlleiter eine Veranlassung gesehen, alle Stimmen noch einmal nachzuzählen.

Im Kreiswahlausschuss waren Stimmzettel erneut betrachtet worden, die in der Wahlnacht als ungültig, weil nicht eindeutig, gewertet wurden. Überall, wo der Wählerwille klar erkennbar war, wurden die Stimmen entsprechend gewertet. Laut Kreiswahlleiter Markus Blocher ein üblicher Vorgang. Ansonsten habe es keine Unregelmäßigkeiten bei der Wahl gegeben. (dpa, mit SZ/awe)