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Gastro, Fitness, Theater: Sachsens neue Corona-Regeln

Ab Freitag gilt in Sachsen eine neue Schutzverordnung. Vieles darf wieder öffnen, allerdings nur, wenn Kunden und Gäste Abstand halten können.

Von Nancy Riegel
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In Restaurants, Café, Bars und Biergärten müssen ab Freitag mindestens 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen herrschen.
In Restaurants, Café, Bars und Biergärten müssen ab Freitag mindestens 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen herrschen. © Thomas Frey/dpa

Dresden. In Sachsen gilt ab Freitag, dem 15. Mai, eine neue Corona-Schutzverordnung. Ab diesem Tag dürfen viele Einrichtungen wieder öffnen, wenn entsprechende Hygienekonzepte vorliegen. Dazu zählen Restaurants, Bars, Hotels, Geschäfte, aber auch Fitnessstudios, Kinos und Theater. Auch regelt die neue Schutzverordnung, die am Dienstag in Dresden vorgestellt wurde, wie Sachsen künftig mit steigenden Infektionszahlen umgehen wird.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sprach von einem "historischen Tag für Sachsen". Man habe die bundesweit weitestgehenden Lockerungen in der Corona-Pandemie beschlossen. Die Bürger hätte gemeinsam harte Wochen durchlebt. Da das Infektionsgeschehen in Sachsen auf einem niedrigen Niveau geblieben sei, gebe es nun eine Grundlage für Lockerungen und Erleichterungen.

Die Punkte im Einzelnen, die vorerst bis zum 5. Juni gültig sind. Diese Corona-Regeln gelten ab dem 6. Juni 2020 in Sachsen.

Kontaktbeschränkungen:

Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV bleiben. Ab Freitag dürfen sich alle Angehörigen von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen oder zusammen ins Restaurant gehen. Auch dürfen Kinder sich zu Hause mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe treffen.

Besuchsverbot:

Das Besuchsverbot für Krankenhäuser und Pflegeheime bleibt grundsätzlich bestehen, allerdings wird es Ausnahmen geben, kündigt Gesundheitsministerin Köpping an. Schon jetzt bieten Pflegeheime Besuche für eine festgelegte Kontaktperson an. Diese Ausnahmeregelungen müssen die Einrichtungen mit den Stadt- bzw. Kreisverwaltungen absprechen.

Der Abstand von mindestens anderthalb Metern zwischen Personen von verschiedenen Haushalten bleibt weiterhin in ganz Sachsen Pflicht.
Der Abstand von mindestens anderthalb Metern zwischen Personen von verschiedenen Haushalten bleibt weiterhin in ganz Sachsen Pflicht. © Uwe Anspach/dpa

Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Hotels:

Ab 15.5. dürfen Gastro- und Beherbergungsbetriebe in Sachsen wieder öffnen. Eine Checkliste des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga gibt Regeln für Hygiene und Abstand vor. Unter anderem müssen zwischen Tischen 1,50 Meter Abstand sein, nur Mitglieder von maximal zwei Haushalten dürfen zusammen speisen, Beschäftigte müssen Mund-Nasenschutz tragen, Gäste dürfen nicht direkt an der Bar sitzen und Buffets sind verboten. Für Gäste gibt es keine Maskenpflicht.

Hintergrund: Das gilt ab Freitag beim Gaststätten-Besuch in Sachsen.

Hotels, Herbergen, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab dem 15. Mai wieder Gäste aus ganz Deutschland empfangen. Wichtig: Im Freistaat gelten im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Belegungsobergrenzen. Das heißt, alle freien touristischen Kapazitäten können komplett genutzt werden. Voraussetzung dafür ist auch hier, dass alle Hygiene- und Abstandsregelungen in den Einrichtungen eingehalten werden. 

Geschlossen bleiben weiterhin Clubs und Diskotheken. Auch Volksfeste und Jahrmärkte sind weiterhin untersagt. Gleiches gilt für Prostitutionsstätten.

Kinos, Theater und Konzerte:

Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte und Opernhäuser können öffnen, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt und die Besucher den Mindestabstand zueinander einhalten können. Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Abstandsregeln auch auf Bühnen gelten. "Ein ganzes Orchester kann also nicht zusammen spielen, ein einzelner Musiker kann aber auftreten."

Aktuelle Informationen rund um das Coronavirus in Sachsen, Deutschland und der Welt lesen Sie in unserem Newsblog.

Geschäfte:

Die 800-Quadratmeter-Regelung gilt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen ab sofort nicht mehr, alle Geschäfte in Sachsen dürfen wieder öffnen. Es gilt: ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. 

Fitnessstudios, Schwimmbäder und Sportstätten

"Kein Fitnessstudio kann einfach so am Freitag öffnen", sagt Dulig. Allgemeine Vorgaben soll es aber nicht geben, hingegen soll jedes Studio ein eigenes Hygienekonzept erarbeiten. Ob beim Sport dann eine Maske getragen werden muss, legen somit die Studios selbst fest. 

Freibäder dürfen ebenfalls wieder öffnen, auch die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn sich die Betreiber und Nutzer an die Hygiene- und Abstandsregeln halten. Geschlossen bleiben weiterhin Schwimmbäder in geschlossenen Räumen sowie Saunen und Dampfbäder.

Ebenfalls ab Freitag können Freizeitparks, Spielhallen und Wettbüros wieder öffnen. Auch die Fahrschulen können ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Fitnessstudios müssen selbstständig erarbeiten, mit welchen Regeln sie wiedereröffnen wollen.
Fitnessstudios müssen selbstständig erarbeiten, mit welchen Regeln sie wiedereröffnen wollen. © dpa/Laurent Gillieron

Notfallmaßnahmen:

Künftig sind die Landkreise dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, wenn zu viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus auftreten. Die kritische Grenze liegt bei 50 bestätigten Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen. Wird diese Grenze überschritten, weil zum Beispiel viele Fälle in Pflegeheimen auftreten, obliegt es der Kreisverwaltung, einzelne Einrichtungen unter Quarantäne zu stellen, oder Maßnahmen zur Eindämmung für den ganzen Landkreis zu beschließen. Köpping kündigt an, dass ein Ampelsystem für die Landkreise erarbeitet wird, sodass man sofort sieht, wo die kritische Zahl der Neuinfektionen überschritten wird.

Versammlungen:

Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen sind bei Einhaltung der Abstandsregeln gestattet. Versammlungen nach dem Versammlungsrecht wie Demos sind erlaubt, wenn der Veranstalter sicherstellt, dass die Teilnehmer während der gesamten Versammlung den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Der Messebetrieb soll allerdings erst ab Juni Schritt für Schritt wieder hochgefahren werden - vor allem für Fachmessen und Fachkongresse.

Kitas und Schulen:

Die Wiedereröffnung von Kitas und Schulen wird, wie bereits angekündigt, am Montag, dem 18. Mai stattfinden. Alle Infos dazu in diesem Text: Kitas und Schulen: Sachsens Plan für den Neustart. 

Die Regeln hören Sie zusammengefasst auch noch einmal in unserem Podcast CoronaCast Express - das News-Update für Sachsen zum Anhören: