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Feuerwerk zu Silvester: Was ist erlaubt und was nicht?

Zu Silvester 2022 darf wieder Feuerwerk gezündet werden - aber nicht überall. Welche Regeln es beim Kaufen und Verwenden von Feuerwerk gibt. Alle wichtigen Informationen.

Von Fabian Deicke
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Auch wenn Feuerwerk in diesem Jahr wieder verkauft wird, gibt es klare Regeln und mitunter auch Verbote.
Auch wenn Feuerwerk in diesem Jahr wieder verkauft wird, gibt es klare Regeln und mitunter auch Verbote. © Christophe Gateau/dpa

Nach zwei Jahren ohne Feuerwerk gibt es in diesem Jahr zum Jahreswechsel keine Verbote. Wer Silvester mit Raketen und Böllern feiern möchte, darf sich im Handel damit eindecken.

Doch welches Feuerwerk kann bedenkenlos gekauft werden und wofür braucht es spezielle Voraussetzungen? Welche Regeln gibt es und was muss beim Kauf und Transport von Feuerwerk beachtet werden?

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Gibt es zu Silvester 2022 wieder Verbote fürs Feuerwerk in Sachsen?

Es gibt dieses Jahr in Sachsen kein Verbot wie in den beiden Corona-Jahren 2020 und 2021, als der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester aufgrund der hohen Belastung von Krankenhäusern untersagt war.

In welchen Bundesländern ist Feuerwerk Silvester 2022 erlaubt?

Auch in den anderen Bundesländern ist das Verkaufen von Feuerwerk 2022 wieder erlaubt.

Freier Verkauf bedeutet jedoch nicht, dass überall Pyrotechnik gezündet werden darf. Städte und Kommunen können bestimmte Verbotszonen einrichten, in denen keine Raketen oder Böller gezündet werden dürfen.

Berlin richtet drei solche Zonen ein. Auch Großstädte wie etwa Köln, Düsseldorf, Dortmund, Bremen, Hamburg, Stuttgart, München oder Nürnberg untersagen an Orten, wo gewöhnlich zum Jahreswechsel viele Menschen zum Feiern zusammenkommen, Verbotszonen ein.

In Sachsen hat bisher keine Stadt vergleichbare Verbote geplant oder angekündigt.

An manchen Orten ist Feuerwerk immer verboten

Unabhängig von Bestimmungen, die einzelne Kommunen erlassen, gilt überall in Deutschland grundsätzlich, dass in unmittelbarer Nähe von bestimmten Orten und Einrichtungen kein Feuerwerk gezündet werden darf. So regelt es §23 Absatz 1 der ersten Sprengstoffverordnung des Bundes. Dazu zählen:

  • Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Kinder- und Altersheime
  • besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen

Ihre Meinung: Sollte Silvesterfeuerwerk verboten werden?

Forderungen nach einem Böllerverbot, wie sie beispielsweise die Bundesärztekammer, die Deutsche Umwelthilfe oder auch die Polizeigewerkschaft "GdP" erhoben haben, hat das Bundesinnenministerium in diesem Jahr zurückgewiesen.

Vor allem Mediziner mahnen, dass die Lage an den Kliniken aktuell angespannt sei. Gründe sind hohe Grippezahlen, das vornehmlich Kinder stärker betreffende RS-Virus, aber auch die Folgen der Pandemie auf das Personal, wie kürzlich Reinhard Berner, Leiter der Kinder- und Jugendmedizin an der Uniklinik Dresden, im Podcast "Thema in Sachsen" bei Sächsische.de sagte.

Zur Diskussion, ob es in Deutschland ein generelles Verbot von Feuerwerk geben sollte, führen Sächsische.de und die Meinungsforscher von Civey aktuell mehrere Umfragen durch.

Welche Regeln gibt es für den Kauf und das Abbrennen von Feuerwerk?

Den gesetzlichen Rahmen für die Frage, was erlaubt ist und wofür es bestimmte Voraussetzungen braucht, bildet in Deutschland das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Grundsätzlich wird Feuerwerk demnach in vier Kategorien eingeteilt. Die Stufen sagen aus, wie gefährlich die Produkte sein können und wer sie benutzen darf.

  • Kategorie F1 - geringste Gefahrenstufe: Dazu zählen Feuerwerke, die auch in geschlossenen Räumen verwendet werden können. Sie dürfen das ganze Jahr von Leuten über zwölf Jahren benutzt werden. Dazu zählen etwa Knallbonbons, Wunderkerzen oder Knallerbsen.

  • Kategorie F2 - Silvesterfeuerwerk: Frei verkäufliche Raketen und Böller stellen im Sinne des Gesetzes eine geringe Gefahr dar. Sie dürfen jedoch nur im Freien und nur zu Silvester und am 1. Januar verwendet werden. Bei der Anwendung an anderen Tagen im Jahr braucht man eine Genehmigung. Zudem muss man älter als 18 Jahre sein, um das Feuerwerk zu zünden.

  • Kategorie F3 - mittlere Gefahrenstufe: Produkte dieser Kategorie gibt es kaum im deutschen Handel. Man braucht für Erwerb und Nutzung eine spezielle Erlaubnis. Die Verwendung ist nur in weit offenem Bereich erlaubt und man muss mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Kategorie F4 - Profi-Feuerwerk: Zur Kategorie der höchsten Gefahrenstufe zählen Raketen, Batterien und Kugelbomben, die in der Regel nur bei Großfeuerwerken eingesetzt werden. Kauf und Anwendung ist nur erfahrenen Fachleuten vorbehalten. Man braucht zum Kauf eine Genehmigung und muss mindestens 21 Jahre alt sein.

Nur an diesen Tagen darf Silvesterfeuerwerk verkauft werden

Für den Verkauf von Feuerwerk gibt es abhängig von der jeweiligen Kategorie unterschiedliche Regeln. Das übliche Silvesterfeuerwerk, das zur Kategorie F2 zählt, darf in Deutschland nur zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden. Zudem darf im Handel nur Feuerwerk angeboten werden, das über das sogenannte CE-Zeichen verfügt. Dieses Zeichen belegt, dass das Feuerwerk getestet und zertifiziert ist.

Wie viel Feuerwerk darf man kaufen?

Auch wenn Feuerwerk frei verkauft wird, heißt das nicht, dass man sich damit bedenken- und grenzenlos eindecken kann. Bei Pyrotechnik handelt es sich um Gefahrgut, für das abhängig von der sogenannten Nettoexplosivmasse (NEM) bei der Lagerung besondere Regeln gelten. Als NEM wird die Menge beziehungsweise Masse an Explosivstoff bezeichnet, die tatsächlich in einem Feuerwerkskörper steckt. Formal gilt:

  • In unbewohnten Räumen einer Wohnung (etwa Abstellkammer oder Dachboden) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 bis zu einer Menge von 10 Kilogramm NEM lagern.

  • In externen Garagen, Geräteschuppen oder anderen vergleichbaren unbewohnten Gebäuden dürfen 15 Kilogramm NEM lagern.

  • In bewohnten Räumen, wie beispielsweise einem Wohn- oder Schlafzimmer, sind nur 1 Kilogramm NEM erlaubt.

Zum Vergleich: Eine übliche Feuerwerksbatterie verfügt über etwa 350 Gramm Nettoexplosivmasse.

Wie viel Feuerwerk darf man im Auto transportieren?

Wer Feuerwerk kauft, transportiert es vom Laden oft mit dem Auto nach Hause. Doch auch hierfür gelten Regeln. Feuerwerksartikel der Kategorien F1 und F2, welches der Gefahrenklasse 1.4 (Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr) zugeordnet werden, dürfen bis zu einem Bruttogewicht von bis zu 50 Kilogramm transportiert werden.

Bruttogewicht bedeutet: Gesamtgewicht inklusive aller pyrotechnischen Substanzen und Materialien, einschließlich Verpackung, heißt es auf der Seite der Bundesagentur für Materialforschung und -prüfung.

Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2, die zu den höheren Gefahrklassen 1.1 bis 1.3 gehören, dürfen nur bis zu einem Bruttogewicht von 5 Kilogramm transportiert werden. Man muss also beim Kauf genau hinsehen.

Was gilt bei der Einfuhr von Pyrotechnik aus dem Ausland?

Das Einführen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 sind grundsätzlich ganzjährig erlaubt. Allerdings muss eingeführtes Feuerwerk von einer von der EU berechtigten Stelle geprüft sein. Wenn das der Fall ist, sollten die Produkte eine vierstellige Registriernummer, die für eine Prüfstelle steht, und das CE-Zeichen tragen.

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 darf von Personen ab 12 Jahren eingeführt werden. Bei der Kategorie F2 muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

Polizei und Zoll beschlagnahmen gerade in Sachsen immer wieder Feuerwerkskörper und Böller, die in Polen und Tschechien gekauft wurden. Das Kaufen von Feuerwerk im Ausland ist aber nicht grundsätzlich verboten.
Polizei und Zoll beschlagnahmen gerade in Sachsen immer wieder Feuerwerkskörper und Böller, die in Polen und Tschechien gekauft wurden. Das Kaufen von Feuerwerk im Ausland ist aber nicht grundsätzlich verboten. © Archiv/Danilo Dittrich (Symbolfoto)

Im Ausland, so etwa in Polen und Tschechien, werden entsprechende Produkte teils aber schon ab 16 Jahren verkauft.

Außerdem gibt es noch spezielle Vorschriften in Deutschland, die in anderen EU-Ländern nicht gelten. Grundsätzlich sollten eingeführte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 aber keines dieser Kriterien erfüllen:

  • Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz
  • Raketen mit mehr als 20 Gramm Nettoexplosivstoffmasse
  • sogenannte Schwärmer
  • pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand

Wer Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 einführen will, braucht einer speziellen Genehmigung.

Zudem gilt: Jede Einfuhr von Feuerwerk ist unabhängig von der Kategorie bei der Einfuhr oder Durchfuhr aus einem Drittland beim Zoll anzumelden.

Eine Regel, die sich auch einfach merken lässt, ist noch, dass man die Gebrauchsanleitung eines Feuerwerkskörper lesen und auch verstehen können muss. Oft werden Feuerwerkskörper im Ausland nicht für den deutschen Markt produziert und entbehren daher deutscher Anwendungserläuterungen.