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Dresdner Mutter: "Als gäbe es kein Corona"

Aus Sorge vor Ansteckung schickt Anja Fließbach aus Dresden ihren Sohn nicht in die Grundschule. Das Leipziger Urteil gibt ihr Recht. Doch wie geht es weiter?

Von Nadja Laske
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In einer Dresdner Grundschule sitzen Mädchen und Jungen eng nebeneinander. Manche Eltern verunsichert die körperliche Nähe, in der die Kleinen ab sofort ihre Tage im Klassenraum verbringen.
In einer Dresdner Grundschule sitzen Mädchen und Jungen eng nebeneinander. Manche Eltern verunsichert die körperliche Nähe, in der die Kleinen ab sofort ihre Tage im Klassenraum verbringen. © Symbolbild: dpa

Dresden. Der Blick aus dem Fenster hat Anja Fließbach am Montagmorgen die Sprache verschlagen. Von ihrer Striesener Wohnung aus schaut sie genau auf die 25. Grundschule, die auch ihr Sohn besucht. Normalerweise. 

Doch für den Neunjährigen hat nicht, wie für die allermeisten sächsischen Grundschulkinder, der Unterricht wieder begonnen. Seine Mutter lässt ihn weiterhin zu Hause und ist damit im Recht. Die Landesregierung hat zwar beschlossen, dass ab 18. Mai die Schulen wieder öffnen. Damit gilt Schulpflicht. Die dürfen Schüler aber auch daheim wahrnehmen, wie am Freitag das Verwaltungsgericht Leipzig urteilte. Zwei Eltern hatten geklagt. Sie wollen ihre Kinder nicht zur Schule schicken, weil dort ihrer Meinung nach nicht ausreichend Hygieneregeln eingehalten werden.

Anja Fließbach kann die Coronaregeln an Grundschulen nicht nachvollziehen. Auch kleinere Kinder können Abstand halten, ist die dreifache Mutter überzeugt.
Anja Fließbach kann die Coronaregeln an Grundschulen nicht nachvollziehen. Auch kleinere Kinder können Abstand halten, ist die dreifache Mutter überzeugt. © privat

Was Anja Fließbach am Tag des Schulstarts von ihrem Fenster aus sieht, macht sie fassungslos: "Vor der Schule trafen sich alle Kinder, sie standen dicht an dicht, alle ohne Masken", erzählt sie. Nur ein einziges habe eine Stoffmaske getragen. "Überall sollen die Menschen anderthalb Meter Abstand zueinander halten und ausgerechnet unsere Kleinsten knuddeln sich ohne jeden Schutz und verbringen den ganzen Schultag in ihren Klassenzimmern, als gäbe es kein Corona."

Für die Grund- und Förderschüler gilt laut Allgemeinverfügung: Der Unterricht findet im Klassenverband innerhalb eines festgelegten Klassenraumes statt. Dies gilt auch, wenn ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Schülern innerhalb des Klassenraumes nicht eingehalten werden kann. Eine Pflicht, im Klassenraum während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, besteht für Schüler nicht.

"Warum?", fragt Anja Fließbach. Die Verlegerin des Dresdner Dizzy-Magazins hat drei Kinder. Ihre Tochter ist 19 und die beiden Jungs neun und elf Jahre alt. "Mein Elfjähriger besucht das Gymnasium, dort gelten ganz andere Regeln", weiß sie. Der Unterricht ihres Älteren finde zeitversetzt statt. Die Klassen werden aufgeteilt, so dass weniger als üblich Schüler im Klassenzimmer sitzen. So ist zwischen ihnen ein Abstand von eineinhalb Metern gewährleistet. 

Am Platz tragen die Mädchen und Jungen keinen Mundschutz, sobald sie ihren Tisch verlassen, um an der Tafel zu arbeiten oder zur Toilette zu gehen, ist er nötig. Ebenso im Schulhaus. Statt Sportunterricht gibt es Bewegung an der frischen Luft - ebenfalls mit gebotenem Abstand und ohne all zu sehr ins Schwitzen zu geraten. "Ich finde es sehr gut, wie das Romain-Rolland-Gymnasium das alles regelt. Dazu habe ich Vertrauen", sagt Anja Fließbach.

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Der 25. Grundschule vertraut sie nicht. Die allgemeine Begründung, Kinder im Kita- und Grundschulalter könnten nicht auf Abstand gehalten werden, deshalb versuche man es gar nicht erst und lässt sie bei voller Klassenstärke den Tag in ihren Schulzimmern verbringen, macht sie wütend. "Was spricht denn dagegen, auch die Kleinen versetzt zu unterrichten, damit kleinere Gruppen und größere Abstände möglich sind?" Auch Sechsjährigen könne man sehr wohl erklären, dass solche Regeln gelten und weshalb sie wichtig sind, ist die dreifache Mutter überzeugt.

"Seit zwei Monaten halten wir uns an alle Regeln, die helfen sollen, das Virus zu bekämpfen. Auch die Kinder geben sich die größte Mühe und wollen auf keinen Fall jemanden gefährden und womöglich das Virus in die Familie tragen", sagt die 45-Jährige. Und jetzt soll sie ihrem Jüngsten erklären, dass das alles nicht mehr wichtig ist? Er hat doch den direkten Vergleich zu seinem Bruder, der weiterhin Abstand halten soll. Auch im Alltag - im Supermarkt, beim Friseur, in der Bibliothek - begegnen ihm auf Schritt und Tritt die Vorsichtsmaßnahmen. Nur in seiner Schule gelten sie nicht. "Was soll ich ihm als Mutter denn erklären?", fragt Anja Fließbach.

Und immer wieder die Frage nach dem Warum. "Ich gehöre ganz sicher nicht zu den Verschwörungstheoretikern", sagt sie. Doch eine Nachricht macht ihr wirklich Angst. Noch gibt es keine verlässliche Studie, die belegt, auf welche Weise Kinder auf das Virus ansprechen und es weitergeben. Doch durch die Medien geistern Berichte über das so genannte Kawasaki-Syndrom, eine Gefäßentzündung der kleinen und mittleren Arterien, die bei Kindern im Zusammenhang mit dem Corona-Erreger beobachtet wurde. Das verunsichert viele Eltern. "Außerdem soll die Universität Leipzig Covid-19 bei Kindern erforschen", hat Anja Fließbach gehört. Es gehe um eine Studie zur Durchseuchung. Lässt man deshalb Grundschulkinder ohne die gängigen Abstandsregeln aufeinandertreffen? Wirklich zu Ende denken will sie das nicht, so ungeheuerlich ist der Gedanke. 

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Die Pressestelle der Universität Leipzig antwortet auf Nachfrage der SZ: "Uns ist keine aktuelle Studie bekannt, die derzeit unter der Regie der Universität Leipzig an Dresdner Schulen durchgeführt wird." Eventuell gehe "das Gerücht auf die Pressemitteilung vom Kultusministerium" vom 8. Mai zurück. Darin weist die Behörde darauf hin, dass Lehrerinnen und Lehrer ab 1. Juni die Möglichkeit bekommen sollen, sich einmal pro Woche kostenfrei auf Corona testen zu lassen.

"Parallel zu den freiwilligen Tests planen die Universität Leipzig sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden und das Universitätsklinikum in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium zwei wissenschaftliche Studien an ausgewählten Schulen", heißt es weiter. Ziel der begleitenden Studien sei es, das Infektionsgeschehen in den Schulen bewerten zu können. "Die Durchführung und Finanzierung der Studie steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Finanzmittel durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages."

Anja Fließbach wird ihren Sohn zu Hause behalten. Ihr Job erlaubt ihr Homeoffice und Beschulung zugleich. Vorerst kann sie sich auf das Leipziger Urteil berufen. Wie die heimische Schulpflicht künftig jedoch funktionieren soll, das weiß sie noch nicht.

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