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Waldbrandgefahr: Diese Regeln gelten heute in Dresden

Feuerwerks- und Grillverbot, gesperrte Wälder: Welche Regeln derzeit wegen der hohen Waldbrandgefahr in Dresden beachtet werden müssen - der Überblick.

Von Dominique Bielmeier & Sandro Pohl-Rahrisch
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Bei sehr hoher Waldbrandgefahr sind Dresdens Wälder für Spaziergänger bis Ende September tabu, selbst auf den öffentlichen Waldwegen.
Bei sehr hoher Waldbrandgefahr sind Dresdens Wälder für Spaziergänger bis Ende September tabu, selbst auf den öffentlichen Waldwegen. © Arvid Müller (Archiv)

Dresden. Seit Wochen ist die Waldbrandgefahr aufgrund der anhaltenden Trockenheit auch in Dresden hoch bis sehr hoch. Die Stadtverwaltung hat deshalb Allgemeinverfügungen erlassen, die ja nach Gefahrenstufe bis einschließlich 30. September Feuerwerke, öffentliches Grillen und das Betreten der Wälder untersagen. Welche Stufe momentan gilt, erfahren Sie hier sowie in der App "Waldbrandgefahr Sachsen".

Aktuell (Dienstag, 16. August) gilt in Dresden Waldbrandgefahrenstufe 2 - geringe Gefahr.

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick, welche Regeln je Gefahrenstufe gelten.

Darf ich trotz Waldbrandgefahr noch privat grillen und Lagerfeuer machen?

Bereits jetzt - unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe - sind öffentliches Grillen und Lagerfeuer zum Beispiel auf den Elbwiesen, im Alaunpark oder im Großen Garten nach der Polizeiverordnung Ordnung und Sicherheit grundsätzlich verboten. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet.

Was die Allgemeinverfügung nun ab Gefahrenstufe 4 außerdem verbietet, ist die Nutzung der behördlich zugelassenen öffentlichen Grillplätze und Lagerfeuerstellen in Dresden, zum Beispiel im Ostra-Sportpark, an der Marienbrücke oder unterhalb des Rosengartens. Eine Übersicht dieser findet man unter www.dresden.de/grillen.

Weiterhin erlaubt bleiben aber Grillfeuer auf privaten Flächen wie dem eigenen Garten. Aber auch dann müssten Maßnahmen getroffen werden, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert entwickeln kann, mahnt die Stadt.

Was gilt jetzt für Feuerwerke?

Mit der Allgemeinverfügung sind seit 2. August ab Waldbrandgefahrenstufe 4 auch Feuerwerke verboten. Betroffen sind Feuerwerke aller Größen, auch Open-Air-Bühnenfeuerwerke, wie sie bei den Kaisermania-Konzerten zu sehen waren. Da die Allgemeinverfügung bis zum 30. September gilt, haben auch die Dresdner Stadtfestmacher reagiert und das traditionelle Abschlussfeuerwerk am Stadtfest-Sonntag vorsorglich abgesagt.

Vom Verbot könnten auch die für den 27. August auf der Festwiese im Ostragehege geplanten Pyro Games betroffen sein, wie die Stadt auf Sächsische.de-Nachfrage bestätigt hat. Eine Übersicht der angemeldeten Mittel- und Großfeuerwerke in Dresden findet man hier.

Darf ich die Dresdner Wälder jetzt noch betreten?

Anders als beim Feuerwerks- und Grillverbot wird beim Waldbetretungsverbot, für das eine eigene Allgemeinverfügung von der Stadt erlassen wurde, zwischen hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4) und sehr hoher Gefahr (Stufe 5) unterschieden. Aber auch dieses Verbot gilt bis Ende September. Bei Verstoß droht eine Geldbuße bis 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10.000 Euro.

Waldbrandgefahrenstufe 4: Bei hoher Waldbrandgefahr dürfen die Dresdner Wälder abseits von öffentlichen Waldwegen, Straßen und zum Reiten ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen nicht mehr betreten werden. Das Parken außerhalb von ausgewiesenen Parkflächen ist verboten.

Waldbrandgefahrenstufe 5: Bei sehr hoher Waldbrandgefahr dürfen die Wälder in Dresden gar nicht mehr betreten werden, also nicht einmal mehr auf den öffentlichen Waldwegen und auch nicht mit dem Pferd oder Fahrrad. Nur auf Straßen, die durch Wälder führen, wie der Radeberger Landstraße durch die Heide, darf man noch gehen oder fahren. Auch das Parken außerhalb von ausgewiesenen Parkflächen bleibt, wie bei Gefahrenstufe 4, verboten.

Was in Dresden nun alles eine gesperrte Waldfläche ist, können Sie im interaktiven Themenstadtplan nachsehen. Weitere Fragen zum Waldbetretungsverbot bei Stufe 5, zum Beispiel, was Hundebesitzer beachten müssen, beantwortet dieser Artikel im Überblick.

Kam es in diesem Sommer bereits zu Waldbränden in Dresden?

Verheerende Waldbrände wie in der Sächsischen Schweiz gab es in diesem Jahr trotz hoher Gefahr glücklicherweise noch nicht in Dresden. Allerdings kam es Ende Juni zu drei Waldbränden im Norden der Stadt. Die Feuer in der Heide sind damals durch Funkenflug eines Güterzuges ausgelöst worden, rund 120 Einsatzkräfte hatten damit zu tun, die Brände zu löschen. Am 28. Juli brannte außerdem eine Wiese in Übigau. Die Brandursache ist noch nicht bekannt.

Wie trocken ist es in Dresden genau?

Sehr trocken. An der Messstation in Klotzsche sind laut Deutschem Wetterdienst im August bisher zwei Prozent des üblichen Niederschlages zusammengekommen, im Juli waren es lediglich 17 Prozent.

Bereits die vergangenen Monate waren überaus trocken: Kamen im Juni immerhin noch 77 Prozent des langjährigen, durchschnittlichen Niederschlags zusammen, so waren es im Mai nur 34 Prozent, im April 77 Prozent und im März 36 Prozent. Nur die ersten beiden Monate des Jahres waren etwas nasser als gewöhnlich. Als Maßstab dafür dient der bereits trockenere Zeitabschnitt von 1991 bis 2020.

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Wo kann ich den Text der Allgemeinverfügung nachlesen?

Die "Allgemeinverfügung zum Nutzungsverbot öffentlicher Feuer- und Grillplätze als auch Verbot von Feuerwerken" ist auf der Website der Stadt als PDF zu finden. Den genauen Wortlaut der Regelungen zum Waldbetretungsverbot ("Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes") können Sie hier nachlesen.